Sitzung: 07.09.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 04/0305/2020
Sachverhalt:
Ursula Fallapp erläutert:
In der Städtebauförderung ist das Programm
„Zukunft Stadtgrün“ durch das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ ersetzt worden.
Die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur
in der Stadt Dannenberg (Elbe)“ fällt in dieses Programm. Die parzellenscharfe
Festlegung des Fördergebietes ist für die Städtebauförderung eine grundlegende
Entscheidung und es darf kein Zweifel darüber bestehen, welche Flächen in das
Fördergebiet des Programmes „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ einbezogen sind. Das Fördergebiet
festzulegen ist keine Aufgabe der Kommune im eigenen Wirkungskreis, sondern des
Landes. Von der Kommune wird aber ein Abgrenzungsvorschlag erbeten. Dieser ist
vom Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) zu beschließen. Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 29. Januar 2018 das „Integrierte Städtebauliche
Entwicklungskonzept“ beschlossen.
Der Ratsbeschluss über das „Integrierte Städtebauliche
Entwicklungskonzept“ vom 29. Januar 2018 war ein der Programmaufnahme
vorhergehender, notwendiger Verfahrensschritt. Nun ist der parzellenscharfe
Abgrenzungsvorschlag dem Land vorzulegen.
Im vorherigen Tagesordnungspunkt ist der Verbindungsweg von der Gartower
Straße zum Thielenburger See in die Planung aufgenommen worden. Dieser ist in
der parzellenscharfen Darstellung mit aufzunehmen. Der diesem Protokoll
beigefügte Plan enthält das Wegestück.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) legt das in der Anlage festgelegte Fördergebiet für die
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur in der Stadt
Dannenberg (Elbe)“ fest.