Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

In der Städtebauförderung ist das Programm „Zukunft Stadtgrün“ durch das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ ersetzt worden.

 

Die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe)“ fällt in dieses Programm. Die parzellenscharfe Festlegung des Fördergebietes ist für die Städtebauförderung eine grundlegende Entscheidung und es darf kein Zweifel darüber bestehen, welche Flächen in das Fördergebiet des ProgrammesWachstum und nachhaltige Erneuerung“ einbezogen sind. Das Fördergebiet festzulegen ist keine Aufgabe der Kommune im eigenen Wirkungskreis, sondern des Landes. Von der Kommune wird aber ein Abgrenzungsvorschlag erbeten. Dieser ist vom Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) zu beschließen. Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 29. Januar 2018 das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ beschlossen.

 

Der Ratsbeschluss über das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ vom 29. Januar 2018 war ein der Programmaufnahme vorhergehender, notwendiger Verfahrensschritt. Nun ist der parzellenscharfe Abgrenzungsvorschlag dem Land vorzulegen.

 

Im vorherigen Tagesordnungspunkt  ist der Verbindungsweg von der Gartower Straße zum Thielenburger See in die Planung aufgenommen worden. Dieser ist in der parzellenscharfen Darstellung mit aufzunehmen. Der diesem Protokoll beigefügte Plan enthält das Wegestück.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) legt das in der Anlage festgelegte Fördergebiet für die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe)“ fest.