Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Sachverhalt:

 

StDir Meyer erläutert:

 

Der Bund und die Länder haben einen Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten aufgelegt, um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Dabei liegt der Fokus auf Sportstätten in Gebieten, die in das Städtebauförderungsprogramm des Bundes und Landes aufgenommen sind oder werden sollen sowie in Städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in die Städtebauförderung. Die Förderung muss der Integrierten Städtebaulichen Entwicklungsplanung, die auch konzeptionelle Aussagen zu den Sportstätten umfasst, entsprechen.

 

Zum Fördergegenstand gehören Sportstätten, z.B. Sporthallen, Hallen, Schwimmbäder, die primär zur Ausübung von Sport, und hier insbesondere Vereinssport, dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen, z.B. Umkleide- und Sanitärräume. Der Fördersatz bei diesen möglichen Maßnahmen beträgt 90 %.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg plant folgende Maßnahmen:

 

1.     Erneuerung der Laufbahn auf dem Sportplatz:

Die Kunststofflaufbahn wurde zwar regelmäßig gereinigt und instand gehalten, hat über die Jahre jedoch erheblich an Substanz verloren. Eine Erneuerung des Belages einschließlich des Unterbaus ist dringend geraten und es wäre grob überschlägig mit ca. 250.000,00 € einzuschätzen. Die Laufbahn dient dem Vereinssport und wird auch von den Schulen genutzt.

 

2.     Erneuerung der Tribüne in der Dannenberger Sporthalle:

Im Zuge der energetischen Sanierung der Sporthalle von 2011/2012 wurde die Tribüne zwar neu verkleidet, in ihrer konstruktiven Grundsubstanz jedoch aus Kostengründen nicht saniert. Aufgrund der langjährigen Beanspruchung der Tribüne hat sich deren Stahlkonstruktion inzwischen derart verzogen, dass ein fehlerfreier Aufbau der Tribüne (ausziehbar) kaum noch möglich ist und die Standsicherheit der Tribüne nicht mehr nachgewiesen werden kann. Die Tribüne ist derzeit gesperrt. Ein Sachverständiger hat in seinem Gutachten zur Standsicherheit der Tribüne diverse Mängel festgestellt mit dem Fazit, dass eine dringend erforderliche Sanierung unwirtschaftlich ist. Eine Erneuerung der Tribüne zur Aufrechterhaltung des Vereinssports ist dringend geboten. Die Kosten belaufen sich auf ca. 450.000,00 €. Der Vereinssport ist eine tragende Säule in der Förderung der gesundheitlichen und gesellschaftlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Notwendige Fähigkeiten, wie das Einhalten von Regeln, die Rücksichtnahme auf andere sowie die Übernahme von Verantwortung werden hier in spielerischer Weise eingeübt. Die Unterstützung des Vereinssports ist damit auch indirekte Aufgabe des Landkreises im Hinblick auf die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie in der Gesundheitsvorsorge.

 

3.     Neugestaltung der Außensportflächen am Schulzentrum:

Mit dem Bau einer Tennisanlage wird, entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 29.06.2020 mit dem MTV Dannenberg, ein Erbbaurecht auf einem Teilgrundstück des Sportplatzes im Schulzentrum Dannenberg eingeräumt. Hier soll eine Tennisanlage errichtet werden. In einer noch abzuschließenden Vereinbarung wird den Schulen die kostenlose Nutzung dieser Anlage für den Schulsport ebenfalls ermöglicht. Mit der Einrichtung dieser Tennisanlage sind weitere Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Sportplatzgelände erforderlich, z.B. Neugestaltung eines Nebenplatzes, die Verlegung der Weitsprunggrube etc. Die Gesamtmaßnahme wird vom Verein mit Kosten von ca. 500.000,00 € eingeschätzt. Eine Kostenübernahme vom Verein in Höhe von 10 % ist möglich.

 

Nach Abfrage hat der Landkreis die mögliche Ausweitung des Untersuchungsgebietes befürwortet.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz wird das Förderungsprogramm voraussichtlich im Dezember 2020 veröffentlichen. Gefördert werden können nur solche Maßnahmen, die zuvor in das Förderungsprogramm des Landes aufgenommen worden sind und deren Mitfinanzierung der Bund zugestimmt hat.

 

Wie bereits im Sachverhalt dargestellt ist, müssen die Sportstätten in Städtebaulichen Untersuchungsgebieten liegen. Bisher war der Untersuchungsbereich so abgegrenzt, dass weder der Sportplatz, noch die Sporthalle, noch der zukünftige Tennisplatz im Gebiet der „Vorbereitenden Untersuchung“ gelegen sind. Hier ist eine Beschlussfassung über die Erweiterung des Gebietes der „Vorbereitenden Untersuchungen“ erforderlich. Zusätzliche Kosten entstehen für die Erweiterung nicht. Die BauBeCon wird den Bereich in die Voruntersuchung aufnehmen.

Des Weiteren wird der Bereich Einfluss in das zu erarbeitende Integrierte Stadtentwicklungskonzept finden.

 

Rh Brüggemann begründet die nachfolgende Nichtzustimmung damit, dass die SOLI-Fraktion einem neuen Sanierungsverfahren nicht zustimmen wird, demzufolge auch der Erweiterung der Städtebaulichen Voruntersuchung nicht zustimmen wird.

 

Für AV Block ist die Aufwertung der Sportanlagen durch die Finanzierung mit Fördermitteln aus dem Sanierungsprogramm eine Verbesserung der Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe) und daher eine „Win-Win-Situation“.

 

Auch Bgm Voss unterstreicht diese Ansicht. Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgenden

 


Beschluss:

Das Untersuchungsgebiet für die „Vorbereitenden Untersuchungen“ zu der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Innenstadt wird erweitert.