Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2019 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Mai 2020 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 08.07.2020 beendet.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2019 ein ordentliches Ergebnis von 19.279,85 € erwirtschaftet. Dies führt, dem entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, zu einer Veränderung der ordentlichen Ergebnisrücklage auf 171.896,61 €. Die außerordentlichen Ergebnisrücklage verbleibt auf Vorjahresniveau von 8.098,94 €.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
-              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
                kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
                Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
                Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
-              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
                Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
                tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seite 11 des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:

 

4.1 Auftragsvergaben

Das RPA bemängelt die Vergabe von 3 Aufträgen von Bauleistungen über insgesamt 15.494 EUR. Die Art und Weise in welcher Form die Maßnahmen getätigt werden, wurde in den Ratssitzungen am 02.07.2019 (TOP 8.1) und 24.09.2019 (TOP 6) ausgiebig mit den Ratsvertretern abgestimmt um die für die Gemeinde günstigste Lösung der notwendigen Maßnahmen zu finden und umzusetzen. Grundsätzlich stimme ich dem RPA zu, dass dies den rechtlichen Richtlinien nicht gänzlich entsprach.
Den Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes nehme ich selbstverständlich zur Kenntnis und werde in Zukunft den rechtlichen Vorgaben bei Vergaben genauer entsprechen.

 

Herr Pauls gibt ergänzende Erläuterungen.

Entgegen der ursprünglichen Planung von 0,- € konnte für das Jahr 2019 ein Überschuss von rd. 19.200,- € erwirtschaftet werden, obwohl die Steuerhebesätze gesenkt wurden.

Die Erträge sind mit rd. 53.000,- € mehr als geplant eingegangen, insgesamt 403.894,84 €.

Diese sind der Gewerbesteuer geschuldet, es sind rd. 66.300 ,- € mehr als geplant eingegangen, insgesamt  sind rd. 143.000,- € geflossen.

Die Aufwendungen sind um rd. 34.000,- € höher ausgefallen, dies ist der Bildung einer Rückstellung für Umlagen in 2020 geschuldet.

In der Finanzrechnung, die den tatsächlichen Geldfluss abbildet, war der Saldo aus lfd. Verwaltung mit einem Minus von 33.800,- € geplant und ist mit  + 46.500,- € deutlich besser ausgefallen.

 

Eine Investitionszuwendung von 4.600,- € ist für Abrechnung der Flurbereinigung gebucht worden. Dabei handelt es sich um den Flächenwertausgleich.


Der Finanzmittelbestand betrug 51.100,- €,  so dass am Ende d. J. 236.180,53 € an liquiden Mitteln vorhanden waren. Diese kommen nun der geplanten Investition 2020 zugute. 

 

Die Bilanzsumme hat sich etwas verbessert, sie wurde um rd. 28.000,- € auf  1.051.993,40 € erhöht. 

 

Alles in Allem hat es ein gutes Ergebnis trotz der Hebesatzsenkung gegeben, was jedoch ohne die deutlichen Mehrerträge bei der Gewerbesteuer nicht möglich gewesen wäre.

 

Auf Nachfrage von Bgm Schulz zum Vergleich der Finanzsituation mit den anderen umliegenden Gemeinden erklärt Herr Pauls, dass ein direkter Vergleich schwierig ist, da die Wegenetze und die Einwohnerzahlen sehr unterschiedlich sind. Auch die unterschiedlichen Belastungen bei z. B. einem Dorfgemeinschaftshaus oder immensen Fehlbeträgen aus Vorjahren sind nicht vergleichbar.

Die Gemeinde Damnatz steht halt mit ihren hohen Gewerbesteuereinnahmen finanziell gut da.

 

Bgm Schulz bemerkt, dass wegen Corona für 2020 zu einem möglichen Gewerbesteuerausfall vom Land ein möglicher ein Ausgleich versprochen wurde. Es ist dann zu prüfen ob ein Ausfall vorliegt.

Die Anteile an der Einkommensteuer werden sich evtl. verändern, ein Haushalt 2021 wird voraussichtlich nicht so schnell wie bisher beschlossen werden können. 

 

Herr Pauls ergänzt, dass zum Haushalt 2020 der Gemeinde Damnatz keine großen Veränderungen absehbar sind.

 

Zur Unwägbarkeit des Anteiles an der Einkommenssteuer führt er aus, dass  139.500 ,- € geplant waren, 63.500,- € bisher eingegangen sind und noch 2 Fälligkeiten fehlen, so dass der Ansatz wahrscheinlich knapp erreicht wird.

 

Bei der Gewerbesteuer waren 98.300,- geplant, bisher sind 103.000,- €  gebucht. Hinsichtlich der tatsächlichen Zahlungen von rd. 75.000,- € mit der  Fälligkeit am 15.11. wird noch ein Betrag erwartet.

 

Für den Haushaltsplan 2021 fehlen noch Anhaltspunkte vom Land, so dass eine Haushaltsvorplanung nicht zum 30.11. möglich ist. Wahrscheinlich ist damit im Januar 2021 zu rechnen.

 

Der Rat der Gemeinde Damnatz fasst folgenden

 


Beschluss:

a)    Der Jahresabschluss 2019 wird beschlossen.

b)    Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)    Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 19.279,85 € wird der
Ergebnisrücklage (ordentlich: 19.279,85 €, außerordentlich: 0,00 €) zugeführt.

Abstimmung: a) 7 Ja, b) 6 Ja, c) 7 Ja