Sitzung: 15.09.2020 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 20/0250/2020
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2019 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Mai 2020 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 08.07.2020 beendet.
Die Gemeinde hat im Jahr 2019 ein ordentliches Ergebnis von 19.279,85 € erwirtschaftet. Dies führt, dem entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, zu einer Veränderung der ordentlichen Ergebnisrücklage auf 171.896,61 €. Die außerordentlichen Ergebnisrücklage verbleibt auf Vorjahresniveau von 8.098,94 €.
Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen,
hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1
NKomVG, dass
- der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist und
- sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.
Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seite 11 des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:
4.1 Auftragsvergaben
Das RPA bemängelt
die Vergabe von 3 Aufträgen von Bauleistungen über insgesamt 15.494 EUR. Die
Art und Weise in welcher Form die Maßnahmen getätigt werden, wurde in den
Ratssitzungen am 02.07.2019 (TOP 8.1) und 24.09.2019 (TOP 6) ausgiebig mit den
Ratsvertretern abgestimmt um die für die Gemeinde günstigste Lösung der
notwendigen Maßnahmen zu finden und umzusetzen. Grundsätzlich stimme ich dem
RPA zu, dass dies den rechtlichen Richtlinien nicht gänzlich entsprach.
Den Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes nehme ich selbstverständlich zur
Kenntnis und werde in Zukunft den rechtlichen Vorgaben bei Vergaben genauer
entsprechen.
Herr Pauls gibt ergänzende Erläuterungen.
Entgegen der ursprünglichen Planung von 0,- € konnte für
das Jahr 2019 ein Überschuss von rd. 19.200,- € erwirtschaftet werden, obwohl
die Steuerhebesätze gesenkt wurden.
Die Erträge sind mit rd. 53.000,- € mehr als geplant eingegangen,
insgesamt 403.894,84 €.
Diese sind der Gewerbesteuer geschuldet, es sind rd.
66.300 ,- € mehr als geplant eingegangen, insgesamt sind rd. 143.000,- €
geflossen.
Die Aufwendungen sind um rd. 34.000,- € höher
ausgefallen, dies ist der Bildung einer Rückstellung für Umlagen in 2020
geschuldet.
In der Finanzrechnung, die den tatsächlichen Geldfluss
abbildet, war der Saldo aus lfd. Verwaltung mit einem Minus von 33.800,- €
geplant und ist mit + 46.500,- € deutlich besser ausgefallen.
Eine Investitionszuwendung von 4.600,- € ist für
Abrechnung der Flurbereinigung gebucht worden. Dabei handelt es sich um den
Flächenwertausgleich.
Der Finanzmittelbestand betrug
51.100,- €, so dass am Ende d. J. 236.180,53 € an liquiden Mitteln
vorhanden waren. Diese kommen nun der geplanten Investition 2020 zugute.
Die Bilanzsumme hat sich etwas verbessert, sie wurde um
rd. 28.000,- € auf 1.051.993,40 € erhöht.
Alles in Allem hat es ein gutes Ergebnis trotz der
Hebesatzsenkung gegeben, was jedoch ohne die deutlichen Mehrerträge bei der
Gewerbesteuer nicht möglich gewesen wäre.
Auf Nachfrage von Bgm Schulz zum Vergleich der Finanzsituation mit den anderen umliegenden Gemeinden erklärt Herr Pauls, dass ein direkter Vergleich schwierig ist, da die Wegenetze und die Einwohnerzahlen sehr unterschiedlich sind. Auch die unterschiedlichen Belastungen bei z. B. einem Dorfgemeinschaftshaus oder immensen Fehlbeträgen aus Vorjahren sind nicht vergleichbar.
Die Gemeinde Damnatz steht halt mit ihren hohen Gewerbesteuereinnahmen finanziell gut da.
Bgm Schulz bemerkt, dass wegen Corona für 2020 zu einem möglichen Gewerbesteuerausfall vom Land ein möglicher ein Ausgleich versprochen wurde. Es ist dann zu prüfen ob ein Ausfall vorliegt.
Die Anteile an der Einkommensteuer werden sich evtl. verändern, ein Haushalt 2021 wird voraussichtlich nicht so schnell wie bisher beschlossen werden können.
Herr Pauls ergänzt, dass zum Haushalt 2020 der Gemeinde Damnatz keine großen Veränderungen absehbar sind.
Zur Unwägbarkeit des Anteiles an
der Einkommenssteuer führt er aus, dass 139.500 ,- € geplant waren, 63.500,- € bisher
eingegangen sind und noch 2 Fälligkeiten fehlen, so dass der Ansatz
wahrscheinlich knapp erreicht wird.
Bei der Gewerbesteuer waren 98.300,- geplant, bisher sind
103.000,- € gebucht. Hinsichtlich der tatsächlichen Zahlungen von rd.
75.000,- € mit der Fälligkeit am 15.11. wird noch ein Betrag erwartet.
Für den Haushaltsplan 2021 fehlen noch Anhaltspunkte vom Land, so dass eine Haushaltsvorplanung nicht zum 30.11. möglich ist. Wahrscheinlich ist damit im Januar 2021 zu rechnen.
Der Rat der Gemeinde Damnatz fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2019 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 129
NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss
aus dem Jahresergebnis in Höhe von 19.279,85 € wird der
Ergebnisrücklage (ordentlich: 19.279,85 €, außerordentlich: 0,00 €) zugeführt.
Abstimmung: a) 7 Ja, b) 6 Ja,
c) 7 Ja