Sitzung: 08.09.2020 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0277/2020
Das Grundstück
51/6, Flur 16, Gemarkung Dannenberg (siehe Anlage I zur Vorlage) steht im
Rahmen eines Insolvenzverfahrens zum Verkauf. Es handelt sich um eine ca.
8.300m² große Fläche, zurzeit befinden sich noch mehrere Gewächshäuser auf der
Fläche.
Es liegen mehrere
Anfragen zur Zulässigkeit von Nachnutzungen vor. Diese beziehen sich
größtenteils auf eine verdichtete Bebauung mit Nutzung des Grundstückes zu
Wohnzwecken.
Für eine geordnete
städtebauliche Entwicklung auf dem Grundstück ist bei allen angedachten
Nachnutzungen Bauleitplanung erforderlich. Damit würden insbesondere Fragen zur
Erschließung, zur Art und Maß der baulichen Nutzung und zum Ausgleich von
Eingriffen in den Naturhaushalt geklärt werden können.
Um die
Planungssicherheit für die Interessenten vor Erwerb des Grundstückes zu
erhöhen, soll die grundsätzliche Bereitschaft zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes erklärt werden.
Die Nachnutzung und
städtebauliche Entwicklung durch Maßnahmen der Innenentwicklung, hier der
Verdichtung mit Ein-, Mehrfamilien- oder Reihenhäusern o.ä. ist ein Beitrag zur
nachhaltigen Stadtentwicklung und trägt zur Schonung des Außenbereiches bei.
Der
Flächennutzungsplan des Samtgemeinde Elbtalaue stellt gemischte Baufläche dar.
Je nach Ausgestaltung des aufzustellenden Bebauungsplanes wird gegebenenfalls
auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Ein
Grundsatzbeschluss zur Kostentragung durch die Stadt besteht nur bei Sicherung
oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Daher würde ein städtebaulicher Vertrag zur
Übernahme der Planungskosten geschlossen werden.
Herr Hesebeck erläutert den
Sachverhalt der Vorlage an einem Luftbild an der Leinwand.
StD Meyer erläutert, dass
hier die Möglichkeit der Stärkung und Belebung des Innenstadtbereiches besteht.
Es besteht Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen und eine entsprechende
Planung entspricht dem städtebaulichen Ziel, innenstadtnahe Wohnungen
zuzulassen.
Ohne weitere Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Bei Vorlage eines
Gesamtkonzeptes für die Folgenutzung des zum Verkauf stehenden Grundstückes
51/6, Flur 16, Gemarkung Dannenberg wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Zur Übernahme der
Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.