Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Das Grundstück 51/6, Flur 16, Gemarkung Dannenberg (siehe Anlage I zur Vorlage) steht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zum Verkauf. Es handelt sich um eine ca. 8.300m² große Fläche, zurzeit befinden sich noch mehrere Gewächshäuser auf der Fläche.

 

Es liegen mehrere Anfragen zur Zulässigkeit von Nachnutzungen vor. Diese beziehen sich größtenteils auf eine verdichtete Bebauung mit Nutzung des Grundstückes zu Wohnzwecken.

 

Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf dem Grundstück ist bei allen angedachten Nachnutzungen Bauleitplanung erforderlich. Damit würden insbesondere Fragen zur Erschließung, zur Art und Maß der baulichen Nutzung und zum Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt geklärt werden können.

 

Um die Planungssicherheit für die Interessenten vor Erwerb des Grundstückes zu erhöhen, soll die grundsätzliche Bereitschaft zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erklärt werden.

Die Nachnutzung und städtebauliche Entwicklung durch Maßnahmen der Innenentwicklung, hier der Verdichtung mit Ein-, Mehrfamilien- oder Reihenhäusern o.ä. ist ein Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung und trägt zur Schonung des Außenbereiches bei.

 

Der Flächennutzungsplan des Samtgemeinde Elbtalaue stellt gemischte Baufläche dar. Je nach Ausgestaltung des aufzustellenden Bebauungsplanes wird gegebenenfalls auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Ein Grundsatzbeschluss zur Kostentragung durch die Stadt besteht nur bei Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Daher würde ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten geschlossen werden.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage an einem Luftbild an der Leinwand.

 

StD Meyer erläutert, dass hier die Möglichkeit der Stärkung und Belebung des Innenstadtbereiches besteht. Es besteht Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen und eine entsprechende Planung entspricht dem städtebaulichen Ziel, innenstadtnahe Wohnungen zuzulassen.

 

Ohne weitere Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Bei Vorlage eines Gesamtkonzeptes für die Folgenutzung des zum Verkauf stehenden Grundstückes 51/6, Flur 16, Gemarkung Dannenberg wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.