Sitzung: 08.09.2020 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0276/2020
Der Verwaltungsausschuss der
Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 04.02.20 die Änderung des Bebauungsplanes „Am
Thielenburger See“ beschlossen. Durch die Änderung wird die Art der Nutzung
geändert, indem folgende Nutzungen ergänzt werden: Anlagen für gesundheitliche
Zwecke, Räume und Gebäude für freie Berufe gem. § 13 BauGB sowie Wohngebäude.
Alle anderen Festsetzungen bleiben bestehen.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 08.06.2020 bis
einschließlich 08.07.2020 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Avacon Netz GmbH Salzwedel
- Bürger als Anlieger am Bäckergrund
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Es wurden keine
Änderungen der Planunterlagen aufgrund der Stellungnahmen vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan „Am Thielenburger See“ – 10. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.
Her Hesebeck erläutert den
Sachverhalt der Vorlage anhand der an die Leinwand geworfenen Planung.
Er erläutert ergänzend die
Ergebnisse der Verkehrszählung in der Straße Bäckergrund. Danach wurden knapp
über 2.000 Fahrzeuge pro Woche gemessen. 54% der Fahrzeuge waren schneller als
30 km/h, die meisten geringfügig schneller, 50 Fahrzeuge ca. 60 km/h schnell.
Aus Sicht von Rh Herzog
muss die Verkehrssituation hinsichtlich der Verkehrsberuhigung und -dämpfung
neu beurteilt werden, jedoch unabhängig von der Bebauungsplanänderung.
Ohne weitere Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und
beschlossen.
b)
Der
Bebauungsplan „Am
Thielenburger See“ – 10. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig
wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.