Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 04.02.20 die Änderung des Bebauungsplanes „Am Thielenburger See“ beschlossen. Durch die Änderung wird die Art der Nutzung geändert, indem folgende Nutzungen ergänzt werden: Anlagen für gesundheitliche Zwecke, Räume und Gebäude für freie Berufe gem. § 13 BauGB sowie Wohngebäude. Alle anderen Festsetzungen bleiben bestehen.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 08.06.2020 bis einschließlich 08.07.2020 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Avacon Netz GmbH Salzwedel

-       Bürger als Anlieger am Bäckergrund

 

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.

Es wurden keine Änderungen der Planunterlagen aufgrund der Stellungnahmen vorgenommen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan „Am Thielenburger See“ – 10. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.

 

Her Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage anhand der an die Leinwand geworfenen Planung.

Er erläutert ergänzend die Ergebnisse der Verkehrszählung in der Straße Bäckergrund. Danach wurden knapp über 2.000 Fahrzeuge pro Woche gemessen. 54% der Fahrzeuge waren schneller als 30 km/h, die meisten geringfügig schneller, 50 Fahrzeuge ca. 60 km/h schnell.

 

Aus Sicht von Rh Herzog muss die Verkehrssituation hinsichtlich der Verkehrsberuhigung und -dämpfung neu beurteilt werden, jedoch unabhängig von der Bebauungsplanänderung.

 

Ohne weitere Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

a)       Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan „Am Thielenburger See“ – 10. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.