Beschluss: Bei Stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 3

Der Rat der Stadt Dannenberg hat am 14.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Riskau Süd“ aufzustellen. Konkret soll die vorliegende Planung einem bestehenden Gewerbebetrieb die Möglichkeit einer Betriebsentwicklung geben. Das Planungskonzept zielt auf die Ausweisung von eingeschränkten Gewerbegebieten im südöstlichen Randbereich des Ortsteils Riskau ab. Die eingeschränkten Gewerbegebiete werden im Nordosten und Süden werden durch Grünflächen mit festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen umgeben.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 29.08.17 – 29.09.2017 aus. Wesentliche abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Industrie- und Handelskammer Lüneburg Wolfsburg

-       Bürger aus Zernien

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.

Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Riskau Süd als Satzung beschlossen werden kann.

Es wurde am 16.07.19 ein städtebaulicher Vertrag über die Durchführung des Ausgleiches i.S. des § 1 a Abs. 3 BauGB geschlossen.

Im Vertrag wurde vereinbart, dass der Bebauungsplan erst wirksam wird, wenn eine Grunddienstbarkeit sowie eine Baulast zu Gunsten der Stadt zur Sicherung der Ausgleichsfläche eingetragen sowie eine Bürgschaft als Sicherheitsleistung vorgelegt worden sind.

 

Die Eintragung der Baulasten ist erfolgt. Die Eintragung der Grunddienstbarkeit wurde Ende 2019 beim Amtsgericht beantragt. Nachforderungen vom Amtsgericht sind nachgereicht worden. Die Eintragungsmitteilung steht noch aus. Die Bürgschaft wurde vorgelegt.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und zeigt die Planzeichnung des Bebauungsplans an der Leinwand. Die lange Planungszeit ist in der notwendigen Sicherung des Ausgleichs begründet.

 

Rh Schmidtke erklärt, keiner Planung mehr zuzustimmen solange der beteiligte Grundstückseigentümer seine Schulden bei der Stadt nicht beglichen hat.

 

StD Meyer weist darauf hin, dass es sich um unterschiedliche Gesellschaften handelt und keine Vermischung vorgenommen werden darf.

 

Rh Herzog erklärt, dass er keiner Planung mehr zustimmen wird solange sinnhafte Anregungen in der Art und Weise weggewogen werden. Er spricht insbesondere die Anregungen zum Naturschutz an und das in der heutigen Zeit erforderliche Umdenken zur Nachhaltigkeit und zur Artenvielfalt.

 

Ohne weiter Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

a)       Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Riskau Süd wird als Satzung beschlossen unter dem Vorbehalt, dass die Grunddienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Dannenberg (Elbe) eingetragen worden ist. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.