Sitzung: 08.09.2020 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Bei Stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 3
Vorlage: 30/0299/2018/1
Der Rat
der Stadt Dannenberg hat am 14.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Riskau
Süd“ aufzustellen. Konkret soll die vorliegende Planung einem bestehenden
Gewerbebetrieb die Möglichkeit einer Betriebsentwicklung geben. Das
Planungskonzept zielt auf die Ausweisung von eingeschränkten Gewerbegebieten im
südöstlichen Randbereich des Ortsteils Riskau ab. Die eingeschränkten
Gewerbegebiete werden im Nordosten und Süden werden durch Grünflächen mit
festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen umgeben.
Im Rahmen der Beteiligung
der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie
der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 29.08.17 – 29.09.2017 aus.
Wesentliche abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und
Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Industrie- und Handelskammer Lüneburg
Wolfsburg
- Bürger aus Zernien
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Riskau Süd als
Satzung beschlossen werden kann.
Es wurde am
16.07.19 ein städtebaulicher Vertrag über die Durchführung des Ausgleiches i.S.
des § 1 a Abs. 3 BauGB geschlossen.
Im Vertrag wurde
vereinbart, dass der Bebauungsplan erst wirksam wird, wenn eine
Grunddienstbarkeit sowie eine Baulast zu Gunsten der Stadt zur Sicherung der
Ausgleichsfläche eingetragen sowie eine Bürgschaft als Sicherheitsleistung
vorgelegt worden sind.
Die Eintragung der
Baulasten ist erfolgt. Die Eintragung der Grunddienstbarkeit wurde Ende 2019
beim Amtsgericht beantragt. Nachforderungen vom Amtsgericht sind nachgereicht
worden. Die Eintragungsmitteilung steht noch aus. Die Bürgschaft wurde
vorgelegt.
Herr Hesebeck erläutert den
Sachverhalt der Vorlage und zeigt die Planzeichnung des Bebauungsplans an der
Leinwand. Die lange Planungszeit ist in der notwendigen Sicherung des
Ausgleichs begründet.
Rh Schmidtke erklärt,
keiner Planung mehr zuzustimmen solange der beteiligte Grundstückseigentümer
seine Schulden bei der Stadt nicht beglichen hat.
StD Meyer weist darauf hin,
dass es sich um unterschiedliche Gesellschaften handelt und keine Vermischung
vorgenommen werden darf.
Rh Herzog erklärt, dass er
keiner Planung mehr zustimmen wird solange sinnhafte Anregungen in der Art und
Weise weggewogen werden. Er spricht insbesondere die Anregungen zum Naturschutz
an und das in der heutigen Zeit erforderliche Umdenken zur Nachhaltigkeit und
zur Artenvielfalt.
Ohne weiter Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Riskau Süd wird als Satzung
beschlossen unter dem Vorbehalt, dass die Grunddienstbarkeit zu Gunsten der
Stadt Dannenberg (Elbe) eingetragen worden ist. Gleichzeitig wird die
Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.