Sitzung: 08.09.2020 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 04/0220/2020
Die SOLI-Fraktion für den Dannenberger
Stadtrat hat für die Sitzung des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden
Tagesordnungspunkt beantragt: „Widerrechtliche Fällaktion an der Jeetzel“.
Im Zuge der Diskussion zu diesem
Tagesordnungspunkt hat der Rat der Stadt beschlossen:
Die Angelegenheit zum Umgang mit prägenden
Bäumen (Antrag Rh Herzog) wird zur erneuten Beratung in den Umwelt- und
Bauausschuss (UBD) und den Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales (StESD)
zurückverwiesen. Eine gemeinsame Sitzung wird angeregt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Soziales hat in seiner Sitzung am 27.05.2020 festgelegt, dass sich dieser
Ausschuss noch vor der Sommerpause mit dem zuvor zitierten Antrag beschäftigen
möchte.
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am
26.04.2016 folgenden Beschluss gefasst:
„Rechtzeitig vor geplanten
Abholzungsmaßnahmen an prägenden Einzelbäumen, Heckenteilen und Alleen stellt
die Verwaltung in den zuständigen Gremien die Maßnahmen vor. Sie werden dort
beraten und beschlossen. Ebenfalls werden dort auch entsprechende
Ersatzpflanzungen beraten und beschlossen.“
In Bezug auf die Städtebauliche
Erneuerungsmaßnahme der Stadt Dannenberg (Elbe) „Verbesserung der urbanen, grünen
Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe)“ bleibt folgendes festzuhalten:
Die Stadt Dannenberg (Elbe) ist im
Programmjahr 2018 mit der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Verbesserung der
urbanen, grünen Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe)“ in das
Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen in der Programmkomponente
„Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen worden. Ziel dieser Städtebaulichen Erneuerung
ist es, die Grünflächen im Bereich des Amtsberges und des Thielenburger Sees
für eine verstärkte, öffentliche Nutzung als Grünanlagen- und
Naherholungsflächen sowie zur Verbesserung des Stadtklimas herzurichten und zu
vernetzen und dabei ausdrücklich auch die Sicht auf den zugewachsenen
Thielenburger See wiederherzustellen. Um diese Maßgaben zu erfüllen, ist ein
Schutz-, Maßnahmen- und Pflegekonzept erstellt worden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) befasste sich am 03.12.2019 mit
diesem Konzept, das auch die Teilmaßnahme Rodungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen
und den vorgesehenen Brückenbau enthält. Dieses Konzept wurde am 10.12.2019 bei
einer Gegenstimme und einer Enthaltung vom Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
beschlossen.
Im Vorwege zu dieser Beschlussfassung fand
eine Beratung mit Vertretern der unteren Naturschutzbehörde, der
Niedersächsischen Landgesellschaft mbH, des Jeetzeldeichverbandes, des
Kreisverbandes des Wasser- und Bodenverbandes sowie des Landkreises statt. Die
Maßnahmen, die im Februar durchgeführt wurden, wurden an diesem Tag bereits
genauestens überprüft und dann festgelegt. Die Behördenvertreter gaben ihre
Zustimmung. Nachdem der Ratsbeschluss gefasst war, wurden die schriftlichen
Genehmigungsanträge gestellt. Zusätzlich wurden am 22.01.2020 die Bürgerinnen
und Bürger der Stadt Dannenberg im Rahmen einer öffentlichen
Informationsveranstaltung über die Rodungsarbeiten und die anstehende
Baugrunduntersuchung informiert.
Die beauftragte Fachfirma, die Firma
Rodenberg aus Kastorf, führte die Arbeiten in der Zeit vom 20. bis zum
28.02.2020 durch. Demzufolge ist festzustellen, dass alle für die Durchführung
der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme notwendigen Pflichten, wie die
Erörterung mit allen Beteiligten und die Einholung der gesetzlichen,
notwendigen Genehmigungen, erfüllt sind. Die Fäll- und Rodungsarbeiten waren
bis Ende des Monats Februar abgeschlossen. Die Arbeiten wurden entsprechend des
Ratsbeschlusses
„Rechtzeitig vor geplanten
Abholzungsmaßnahmen an prägenden Einzelbäumen, Heckenteilen und Alleen stellt
die Verwaltung in den zuständigen Gremien die Maßnahmen vor. Sie werden dort
beraten und beschlossen“ durchgeführt.
Festzuhalten bleibt, dass an einigen
Stellen des Thielenburger Sees auf geplante Gehölzbeseitigungen oder zumindest
auf die Beseitigung der Wurzelstöcke verzichtet wurde, da vor Ort bei den
Arbeiten festgestellt wurde, dass es möglicherweise zu unerwünschten
Beeinträchtigungen im sensiblen Uferbereich kommen würde. Insofern wurden die
Rodungsarbeiten in geringerem Umfang durchgeführt.
An der Alten Jeetzel wurde auf die
Beseitigung von zwei alten Weiden nahe der Straße am Landgraben verzichtet. An
der Alten Jeetzel sind die Arbeiten gemäß der Beantragung durchgeführt worden.
Die Gehölze wurden so zurückgeschnitten, dass ein erneuter Austrieb möglich ist.
Die Weiden wurden in der Regel auf den Stock gesetzt, so dass ein schonendes
Abschneiden erfolgte. Nur teilweise mussten Bäume bodennah abgeschnitten
werden, da sich während der Arbeiten herausstellte, dass die zu entnehmenden
Weiden geschädigt und schon am Stammfuß von Fäulnis betroffen waren. Des
Weiteren wurden zwei Weiden am Landgraben ebenfalls in ihrem Bestand erhalten
und lediglich geköpft.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass der
Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) über die angedachten Maßnahmen informiert wurde
und darüber beraten hat.
Für eine rechtswidrig durchgeführte
Handlung gibt es keinen Tatbestand. Dies belegt auch die Stellungnahme des
Amtes für regionale Landesentwicklung in Lüneburg.
Rh Herzog weist
darauf hin, dass Abholzungen zum Teil vor Vorliegen der Genehmigung
durchgeführt wurden und Anwohner zum Teil derart verärgert waren, dass sie die
Abholzungsarbeiten unterbinden wollten.
Ihm ist es wichtig,
dass der Beschluss vom 16.04.2016, den zuständigen Gremien vor geplanten
Abholzungsmaßnahmen an prägenden Bäumen, Hecken und Alleen die Maßnahmen
vorzustellen, allen ins Gedächtnis gerufen wird.