Sitzung: 20.08.2020 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0285/2020
Bgm Sperling erläutert den Sachverhalt.
Die Raiffeisen-Warengenossenschaft Jameln eG hat folgenden Antrag gestellt:
„Hiermit beantrage ich
die Änderung des B-Planes für das Gewerbegebiet Jameln Erweiterung.
Auf dem Baugebiet
neben unserer Werkstatthalle planen wir eine Anlage zur Lagerung von Getreide
zu errichten.
Die Firsthöhe ist mit
17 m geplant. Einzelne Bauteile wie Aufzüge, Schornsteine könnten darüber
hinaus eine Höhe bis zu 19 m erreichen.
Die jetzige Bauhöhe ist auf 12,5 m begrenzt und einzelne Bauteile können darüber hinausragen.“
Die derzeitige
zulässige max. Höhe beträgt im Plangebiet „Gewerbegebiet Jameln- Erweiterung“
12,5 m.
2017 wurde bereits
der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Jameln“ geändert, hierbei wurde die Höhe
ebenfalls von 12,5 m auf 17 m erhöht.
Der Verfahren zur
Änderung der maximal zulässigen Höhe kann als textliche Änderung im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.
Mit dem
Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der
Planungskosten geschlossen.
Auf Antrag von
stellv. Bgm’in Merke fasst der Rat der Gemeinde Jameln gemäß Vorlage den
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Jameln leitet das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Jameln – Erweiterung“ ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird
ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.