Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Sperling erläutert den Sachverhalt.

Die Raiffeisen-Warengenossenschaft Jameln eG hat folgenden Antrag gestellt:

 

Hiermit beantrage ich die Änderung des B-Planes für das Gewerbegebiet Jameln Erweiterung.

Auf dem Baugebiet neben unserer Werkstatthalle planen wir eine Anlage zur Lagerung von Getreide zu errichten.

Die Firsthöhe ist mit 17 m geplant. Einzelne Bauteile wie Aufzüge, Schornsteine könnten darüber hinaus eine Höhe bis zu 19 m erreichen.

Die jetzige Bauhöhe ist auf 12,5 m begrenzt und einzelne Bauteile können darüber hinausragen.“

 

Die derzeitige zulässige max. Höhe beträgt im Plangebiet „Gewerbegebiet Jameln- Erweiterung“ 12,5 m.

2017 wurde bereits der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Jameln“ geändert, hierbei wurde die Höhe ebenfalls von 12,5 m auf 17 m erhöht.

 

Der Verfahren zur Änderung der maximal zulässigen Höhe kann als textliche Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten geschlossen.

 

Auf Antrag von stellv. Bgm’in Merke fasst der Rat der Gemeinde Jameln gemäß Vorlage den

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Jameln leitet das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Jameln – Erweiterung“ ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.