Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Bgm Sperling erläutert den Sachverhalt. Es liegt der Antrag eines ortsansässigen Landwirtes vor, ein Teilstück des Wirtschaftsweges Flurstück 75, Flur 1 der Gemarkung Volkfien zu pachten. Der Antragsteller hat das Teilstück in diesem Jahr mitbewirtschaftet. Dieses Vorgehen ist nicht richtig. Der Antrag inkl. eines Lageplanes sind der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Umwandlung eines Wirtschaftsweges in eine andere Nutzung ist grundsätzlich möglich, sie bedarf jedoch der Genehmigung nach § 22 Abs. 4 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

 

Rh Klatt weist darauf hin, dass es sich bei diesem Vorgehen bereits um eine Straftat handelt. Er stellt den Antrag, dass der Weg vom Antragsteller wiederhergestellt wird.

 

Stellv. Bgm‘in Merke bemerkt, dass eine Beschlussfindung in der Fraktionssitzung bereits sehr schwierig war. Sie hält eine Überprüfung der Angelegenheit durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg für richtig. Sie stellt daraufhin den Antrag, den TOP bis zur Klärung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises zu vertagen und danach für eine Beschlussfassung wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Jameln gem. Antrag von stellv. Bgm’in Merke den

 

 

 


Beschluss:

Die Angelegenheit ist durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu prüfen. Bis dahin wird der Tagesordnungspunkt vertagt. Wenn das Ergebnis vorliegt, ist der Tagesordnungspunkt erneut auf die Tagesordnung zu setzen.