Sitzung: 20.08.2020 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 30/0282/2020
Bgm Sperling
erläutert den Sachverhalt. Es liegt der Antrag eines ortsansässigen Landwirtes
vor, ein Teilstück des Wirtschaftsweges Flurstück 75, Flur 1 der Gemarkung
Volkfien zu pachten. Der Antragsteller hat das Teilstück in diesem Jahr
mitbewirtschaftet. Dieses Vorgehen ist nicht richtig. Der Antrag inkl. eines
Lageplanes sind der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die Umwandlung
eines Wirtschaftsweges in eine andere Nutzung ist grundsätzlich möglich, sie
bedarf jedoch der Genehmigung nach § 22 Abs. 4 des Niedersächsischen
Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch die Untere
Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg.
Rh Klatt weist
darauf hin, dass es sich bei diesem Vorgehen bereits um eine Straftat handelt.
Er stellt den Antrag, dass der Weg vom Antragsteller wiederhergestellt wird.
Stellv. Bgm‘in
Merke bemerkt, dass eine Beschlussfindung in der Fraktionssitzung bereits sehr
schwierig war. Sie hält eine Überprüfung der Angelegenheit durch die Untere
Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg für richtig. Sie stellt
daraufhin den Antrag, den TOP bis zur Klärung durch die Untere
Naturschutzbehörde des Landkreises zu vertagen und danach für eine
Beschlussfassung wieder auf die Tagesordnung zu setzen.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Jameln gem. Antrag von stellv. Bgm’in
Merke den
Beschluss:
Die Angelegenheit
ist durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu
prüfen. Bis dahin wird der Tagesordnungspunkt vertagt. Wenn das Ergebnis
vorliegt, ist der Tagesordnungspunkt erneut auf die Tagesordnung zu setzen.