Sitzung: 09.07.2020 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 40/0260/2020
Sachverhalt:
Rh Block hat in der vorangegangenen Sitzung des Brandschutzausschusses
(BSAE/X/11) um Prüfung etwaiger Förderungsmöglichkeiten bzgl. der Nachrüstung
von Abbiegeassistenzsystemen an Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr
der Samtgemeinde Elbtalaue gebeten.
Es existiert ein entsprechendes Förderprogramm des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Bewilligungsbehörde ist das
Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Förderfähige Kraftfahrzeuge i. S. d. Förderrichtlinie sind u. a.
Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, die im
Inland für die Ausübung öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und
betrieben werden. Bei den Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 3,5 Tonnen handelt es sich somit grundsätzlich um förderfähige
Fahrzeuge. Zuwendungsberechtigt sind u. a. die Eigentümer der förderfähigen
Fahrzeuge, welche in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf
öffentlichen Straßen zugelassen sind. Die Samtgemeinde Elbtalaue ist somit auch
grundsätzlich zuwendungsberechtigt.
Förderfähig sind Maßnahmen nur, wenn mit ihnen vor Antragsstellung
nicht begonnen wurde. Die Maßnahme ist innerhalb von drei Monaten nach Zugang
des Zuwendungsbescheids durchzuführen.
Eine Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
gewährt und beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
(Umrüstungskosten), maximal 1.500 € je Einzelmaßnahme (je Fahrzeug).
Grundsätzlich sind je Zuwendungsberechtigten maximal zehn Einzelmaßnahmen (zehn
Fahrzeugumrüstungen) pro Jahr förderfähig.
Entsprechende Förderanträge sind bis zum 15.10 eines jeden Jahres zu
stellen. Das Förderprogramm soll grundsätzlich bis zum 31.12.2024 andauern. Ein
Anspruch auf Förderung besteht nicht.; die Bewilligungsbehörde (BAG)
entscheidet aufgrund von pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel.
Im Rahmen des Sachvortags zu dieser Angelegenheit stellte Rh Beutler den
unter „Beschlussvorschlag“ niedergeschriebenen Antrag.
Der Brandschutzausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
Neu zu beschaffende Einsatzfahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr der
Samtgemeinde Elbtalaue mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
werden künftig mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgestattet. Die Akquirierung
etwaiger Fördermittel wird überprüft.