1. SgRat Beitz berichtet, dass ab dem Jahre 2021 auch Gemeinden und Städte Umsatzsteuer abführen sollten. Die Frist wurden jetzt um zwei Jahre verlängert. Die Gemeinden und Städte haben somit bis Ende 2022 Zeit für die Vorbereitungen.

 

BL Klafak ergänzt, dass in der Samtgemeinde eine Mitarbeiterin extra für die Aufgabe der „Einführung“ der Umsatzsteuer eingestellt wurde.