Sitzung: 02.07.2020 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
1. SgRat Beitz berichtet,
dass ab dem Jahre 2021 auch Gemeinden und Städte Umsatzsteuer abführen sollten.
Die Frist wurden jetzt um zwei Jahre verlängert. Die Gemeinden und Städte haben
somit bis Ende 2022 Zeit für die Vorbereitungen.
BL Klafak ergänzt, dass in
der Samtgemeinde eine Mitarbeiterin extra für die Aufgabe der „Einführung“ der
Umsatzsteuer eingestellt wurde.