Sitzung: 15.07.2020 Ausschuss für Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 04/0248/2020
Sachverhalt:
Ursula Fallapp
erläutert:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) hat bereits im Jahre 2017
beschlossen:
Die Verwaltung
erhält den Auftrag
a) zu prüfen, welche Gebiete die bereits in
Hitzacker (Elbe) vorhandenen WLAN-Router abdecken und wieviel Router
erforderlich sind, um WLAN für das ganze Stadtgebiet von Hitzacker (Elbe) zu
ermöglichen
b) mit Geschäftsinhabern bzw. Bereitschaft zur
Aufstellung von Routern in den Geschäften zu sprechen
c) die Kosten zu ermitteln.
In der zeitlichen
Folge erging ein Förderaufruf.
Die Europäische
Kommission hat mit einem öffentlichen Aufruf interessierte Kommunen gebeten,
sich registrieren zu lassen. Das Breitbandbüro des Bundes begleitet im Auftrag
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die
Förderinitiative WIFIEU als Informationsvermittler und Ansprechpartner in
Deutschland. Das Programm selbst wird von der Europäischen Kommission
verwaltet. Im Rahmen der Registrierung gab es zunächst erhebliche Probleme mit
der Registrierungsplattform. Im zweiten Anlauf war die Registrierung
erfolgreich und die Stadt Hitzacker (Elbe) bekam die Zusage eines Gutscheines
in Höhe von 15.000,00 €. Der Gutschein deckt die Hardware und
Installationskosten. Die Gemeinde bzw. die Stadt muss sich verpflichten, die
geförderten WLAN Hotspots mindestens drei Jahre zu betreiben und die dabei
entstehenden Kosten, z.B. für die Wartung oder die Internetanbindung selbst zu
tragen. Der gewonnene Gutschein muss bis zum 31.12.2020 eingelöst sein und die
benötigte Installation der Hardware damit auch abgeschlossen sein.
In der Zwischenzeit
hat die Verwaltung mit Technologie-Anbietern verschiedenster Art Kontakt
aufgenommen. Nach den Förderrichtlinien ist nicht erforderlich, dass eine
bestimmte Anzahl von Angeboten zu werten sind.
Von Bedeutung für
die Stadt Hitzacker (Elbe) ist, dass
- keine
Veränderung im Stadtbild und damit eine unauffällige Integration in die
bestehende Straßenbeleuchtung oder an bestehenden Gebäuden möglich ist
- nach
der Installation der Hardware und der Inanspruchnahme der Finanzhilfe im
Rahmen der Förderung der Betrieb auf Dauer von der jeweiligen Kommune
unterhalten wird
Nicht gefördert
werden Planungskosten, Internetgebühren sowie Betriebs- und
Instandhaltungskosten der WLAN-Hotspots.
Im Hinblick auf die
WIFI4EU-Förderung muss beachtet werden, dass
- WLAN-Hotspots
für die Nutzer kostenlos sein müssen, d.h. es dürfen keine direkten oder
indirekten Entgelte, z.B. in Form von Werbung etc. geleistet werden
- keine
Überschneidung mit vorhandenen ähnlichen kostenlosen, privaten oder
öffentlichen Angeboten entstehen
- die
Verpflichtung zum Betrieb der WLAN-Hotspots für mindestens 3 Jahre
eingegangen werden muss
Nach umfangreicher
Recherche, bei der
- die
TeleTech GmbH, Fischerstraße 4, 15806 Zossen
- die
LANCOM Systems GmbH, Adenauer Straße 20, 52146 Würselen und die
- EnBW
Energie Baden-Württemberg AG, Koellestraße 41, 76189 Karlsruhe
einbezogen wurden,
fanden mit diesen Betreibern vor Ort Termine statt. Nach den allgemeinen
Leistungsbedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist diese das
führendste Unternehmen in Deutschland.
Die vorgelegten
Unterlagen mit
- einer
Standortplanung in der Stadt Hitzacker (Elbe)
- einem
Kostenangebot
- sowie
die allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen für das WIFI4EU-Netz
überzeugen. Diese
Unterlagen sind der Vorlage in der Anlage beigefügt. Nach dem Kostenangebot
entstehen für eine Vertragslaufzeit, die nach der EU-Förderungsvoraussetzung
mindestens für drei Jahre abgeschlossen werden muss, monatliche Folgekosten in
Höhe von 599,01 €. Die einmalige Summe ist nach weiteren Verhandlungen durch
die Verwaltung von der Firma erlassen worden.
Rh Walter hält
dieses Verfahren der EU-Förderung für eine Kostenfalle. 600,00 € Folgekosten im
Monat kann sich die Stadt Hitzacker (Elbe) nicht leisten. Die verbindliche
Förderlaufzeit von mindestens 3 Jahren ist ebenfalls sehr kritisch zu sehen.
Mit dem Investitionsvolumen von rund
7.200,00 € jährlich kann die Stadt Hitzacker (Elbe) aus ihrem Etat
andere wichtigere Investitionen tätigen.
Auch Rh Flint
unterstützt diese Aussage. Im Jahre 2017 hat der Verwaltungsausschuss die
Verwaltung beauftragt, mit Geschäftsinhabern etc. abzusprechen, wo Router für
ein freies WLAN aufgestellt werden können. Die Beantragung der Fördermittel war
eine Verwaltungsleistung, die anzuerkennen ist. Der Gutschein für die Stadt
Hitzacker (Elbe) in Höhe von 15.000,00 € deckte zwar die Kosten für die
Infrastruktur, lässt aber dennoch die Frage nach den Folgekosten unbeantwortet.
Inzwischen haben sich über die Jahre Neuerungen in den digitalen Systemen
ergeben.
Rf Wiehler hat
Gespräche mit Geschäftsleuten und Innenstadtbewohnern geführt. Das Netz ist
derzeit ausreichend. Rf Wiehler schlägt vor, die Ortschaften um Hitzacker
(Elbe) zu befragen, ob sie an einem freien WLAN Interesse haben. Das Ergebnis
sollte bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses, die im September
stattfindet, vorliegen. Auch sie hält die Folgekosten für überteuert und
bezieht sich in der Argumentation auf den schnellen, digitalen Wandel.
Der 1. SgRat Beitz
erläutert, dass vor 2 Jahren der Antrag gestellt wurde. Inzwischen ist das WLAN
fast überall verfügbar. Des Weiteren liegt die Haftung bei demjenigen, der das
WLAN zur Verfügung gestellt hat. In der Zeit der Antragstellung waren die
Maßgaben so gesetzt, dass eine Stadt, die den Gutschein erhält, in der
Verantwortung ist. Dem Wandel ist geschuldet, dass heute andere Maßgaben
gelten. Die Antragstellung und daraus resultierende positive Bescheidung macht
diese Maßgaben allerdings nicht geltend.
Zum Abschluss der Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden
Beschluss:
a) Die Stadt Hitzacker (Elbe) nutzt das
Grundpaket zur WIFI4EU-Förderung gemäß den
Richtlinien des Fördergebers und beauftragt die Firma EnBW Energie
Baden-Württemberg AG
in
Karlsruhe mit der Lieferung der Hardware und der Installation
b) Ein mögliches freies WLAN-Netz in den
Ortsteilen von Hitzacker (Elbe) ist bis zur Sitzung des
Verwaltungsausschusses zu prüfen.