Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) hat bereits im Jahre 2017 beschlossen:

Die Verwaltung erhält den Auftrag

 

a)       zu prüfen, welche Gebiete die bereits in Hitzacker (Elbe) vorhandenen WLAN-Router abdecken und wieviel Router erforderlich sind, um WLAN für das ganze Stadtgebiet von Hitzacker (Elbe) zu ermöglichen

b)      mit Geschäftsinhabern bzw. Bereitschaft zur Aufstellung von Routern in den Geschäften zu sprechen

c)       die Kosten zu ermitteln.

 

In der zeitlichen Folge erging ein Förderaufruf.

Die Europäische Kommission hat mit einem öffentlichen Aufruf interessierte Kommunen gebeten, sich registrieren zu lassen. Das Breitbandbüro des Bundes begleitet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Förderinitiative WIFIEU als Informationsvermittler und Ansprechpartner in Deutschland. Das Programm selbst wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Im Rahmen der Registrierung gab es zunächst erhebliche Probleme mit der Registrierungsplattform. Im zweiten Anlauf war die Registrierung erfolgreich und die Stadt Hitzacker (Elbe) bekam die Zusage eines Gutscheines in Höhe von 15.000,00 €. Der Gutschein deckt die Hardware und Installationskosten. Die Gemeinde bzw. die Stadt muss sich verpflichten, die geförderten WLAN Hotspots mindestens drei Jahre zu betreiben und die dabei entstehenden Kosten, z.B. für die Wartung oder die Internetanbindung selbst zu tragen. Der gewonnene Gutschein muss bis zum 31.12.2020 eingelöst sein und die benötigte Installation der Hardware damit auch abgeschlossen sein.

 

In der Zwischenzeit hat die Verwaltung mit Technologie-Anbietern verschiedenster Art Kontakt aufgenommen. Nach den Förderrichtlinien ist nicht erforderlich, dass eine bestimmte Anzahl von Angeboten zu werten sind.

 

Von Bedeutung für die Stadt Hitzacker (Elbe) ist, dass

 

  • keine Veränderung im Stadtbild und damit eine unauffällige Integration in die bestehende Straßenbeleuchtung oder an bestehenden Gebäuden möglich ist
  • nach der Installation der Hardware und der Inanspruchnahme der Finanzhilfe im Rahmen der Förderung der Betrieb auf Dauer von der jeweiligen Kommune unterhalten wird

 

Nicht gefördert werden Planungskosten, Internetgebühren sowie Betriebs- und Instandhaltungskosten der WLAN-Hotspots.

 

Im Hinblick auf die WIFI4EU-Förderung muss beachtet werden, dass

 

  • WLAN-Hotspots für die Nutzer kostenlos sein müssen, d.h. es dürfen keine direkten oder indirekten Entgelte, z.B. in Form von Werbung etc. geleistet werden
  • keine Überschneidung mit vorhandenen ähnlichen kostenlosen, privaten oder öffentlichen Angeboten entstehen
  • die Verpflichtung zum Betrieb der WLAN-Hotspots für mindestens 3 Jahre eingegangen werden muss

 

Nach umfangreicher Recherche, bei der

 

  • die TeleTech GmbH, Fischerstraße 4, 15806 Zossen
  • die LANCOM Systems GmbH, Adenauer Straße 20, 52146 Würselen und die
  • EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Koellestraße 41, 76189 Karlsruhe

 

einbezogen wurden, fanden mit diesen Betreibern vor Ort Termine statt. Nach den allgemeinen Leistungsbedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist diese das führendste Unternehmen in Deutschland.

 

Die vorgelegten Unterlagen mit

 

  • einer Standortplanung in der Stadt Hitzacker (Elbe)
  • einem Kostenangebot
  • sowie die allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen für das WIFI4EU-Netz

 

überzeugen. Diese Unterlagen sind der Vorlage in der Anlage beigefügt. Nach dem Kostenangebot entstehen für eine Vertragslaufzeit, die nach der EU-Förderungsvoraussetzung mindestens für drei Jahre abgeschlossen werden muss, monatliche Folgekosten in Höhe von 599,01 €. Die einmalige Summe ist nach weiteren Verhandlungen durch die Verwaltung von der Firma erlassen worden.

 

Rh Walter hält dieses Verfahren der EU-Förderung für eine Kostenfalle. 600,00 € Folgekosten im Monat kann sich die Stadt Hitzacker (Elbe) nicht leisten. Die verbindliche Förderlaufzeit von mindestens 3 Jahren ist ebenfalls sehr kritisch zu sehen. Mit dem Investitionsvolumen von rund  7.200,00 € jährlich kann die Stadt Hitzacker (Elbe) aus ihrem Etat andere wichtigere Investitionen tätigen.

 

Auch Rh Flint unterstützt diese Aussage. Im Jahre 2017 hat der Verwaltungsausschuss die Verwaltung beauftragt, mit Geschäftsinhabern etc. abzusprechen, wo Router für ein freies WLAN aufgestellt werden können. Die Beantragung der Fördermittel war eine Verwaltungsleistung, die anzuerkennen ist. Der Gutschein für die Stadt Hitzacker (Elbe) in Höhe von 15.000,00 € deckte zwar die Kosten für die Infrastruktur, lässt aber dennoch die Frage nach den Folgekosten unbeantwortet. Inzwischen haben sich über die Jahre Neuerungen in den digitalen Systemen ergeben.

 

Rf Wiehler hat Gespräche mit Geschäftsleuten und Innenstadtbewohnern geführt. Das Netz ist derzeit ausreichend. Rf Wiehler schlägt vor, die Ortschaften um Hitzacker (Elbe) zu befragen, ob sie an einem freien WLAN Interesse haben. Das Ergebnis sollte bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses, die im September stattfindet, vorliegen. Auch sie hält die Folgekosten für überteuert und bezieht sich in der Argumentation auf den schnellen, digitalen Wandel.

 

Der 1. SgRat Beitz erläutert, dass vor 2 Jahren der Antrag gestellt wurde. Inzwischen ist das WLAN fast überall verfügbar. Des Weiteren liegt die Haftung bei demjenigen, der das WLAN zur Verfügung gestellt hat. In der Zeit der Antragstellung waren die Maßgaben so gesetzt, dass eine Stadt, die den Gutschein erhält, in der Verantwortung ist. Dem Wandel ist geschuldet, dass heute andere Maßgaben gelten. Die Antragstellung und daraus resultierende positive Bescheidung macht diese Maßgaben allerdings nicht geltend.

 

Zum Abschluss der Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden


Beschluss:

a) Die Stadt Hitzacker (Elbe) nutzt das Grundpaket zur WIFI4EU-Förderung gemäß den  

    Richtlinien des Fördergebers und beauftragt die Firma EnBW Energie Baden-Württemberg AG

    in Karlsruhe mit der Lieferung der Hardware und der Installation

b) Ein mögliches freies WLAN-Netz in den Ortsteilen von Hitzacker (Elbe) ist bis zur Sitzung des

    Verwaltungsausschusses zu prüfen.