Sitzung: 08.07.2020 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 31/0236/2020
Bgm Ringel erläutert den Sachverhalt.
Es liegt eine
Kaufanfrage für eine gemeindeeigene Teilfläche von rd. 240 m² in der Gemarkung
Groß Gusborn, Flur 2, Flurstück 1/122, vor.
Das in Rede stehende Flurstück hat eine amtliche Fläche von insgesamt 598 m².
Auf die Anlage zur
Vorlage (Lagepläne) wird verwiesen.
Der Bodenrichtwert
bei der ungefähr beabsichtigten Kaufteilfläche liegt bei rd. 19,20 €/m².
Bgm Ringel führt
weiter aus, dass es sinnvoller sei, die gesamte Fläche des Flurstückes und
nicht nur die Teilfläche zu verkaufen.
Stellv. Bgm Burmester erläutert den Grund des Antrages, die Teilfläche zu
erwerben. Es soll eine Verbindung zwischen den anliegenden Grundstücken von
Vater und Sohn geschaffen werden. Es werde nur die Teilfläche benötigt.
Rh Chocholowicz
merkt an, dass nicht die Teilfläche sondern die gesamte Fläche zu ortsüblichen
Preisen auch für andere Interessenten angeboten werden sollte.
Stellv. Bgm Fahren
kann sich sowohl den Verkauf der Teilfläche als auch der gesamten Fläche
vorstellen. Das Grundstück läge brach, es sei kein Bauland. Falls es zum
Verkauf der Teilfläche käme, müssten die Vermessungskosten sowieso vom Käufer
übernommen werden.
Er könne sich kaum vorstellen, dass es andere Interessenten gäbe.
Zum Verkaufspreis
könne er sich vorstellen, die Hälfte des Bodenrichtwertes (= 19,20 €, somit
9,60 €) zu verlangen.
Rf Geuder schließt
sich der Meinung an und spricht sich dafür aus, die Gesamtfläche zu verkaufen.
Rh Beckmann merkt
an, dass der Wert beider Grundstücke durch den Verkauf der Gesamtfläche
gesteigert werden würde. Es sollten Verhandlungen mit dem Interessenten über
den Verkauf der gesamten gemeindeeigenen Fläche zu einem annehmbaren Preis
aufgenommen werden.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Die gemeindeeigene Teilfläche Gemarkung Groß Gusborn, Flur
2, Flurstück 1/122 wird nicht verkauft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Interessenten über den
Verkauf der gesamten gemeindeeigenen
Fläche Flurstück 1/122, Flur 2, Gemarkung Groß Gusborn zu einem Kaufpreis von
mindestens der Hälfte des Bodenrichtwertes aufzunehmen.