Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Bgm Ringel erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegt eine Kaufanfrage für eine gemeindeeigene Teilfläche von rd. 240 m² in der Gemarkung Groß Gusborn, Flur 2, Flurstück 1/122, vor.
Das in Rede stehende Flurstück hat eine amtliche Fläche von insgesamt 598 m².

Auf die Anlage zur Vorlage (Lagepläne) wird verwiesen.

Der Bodenrichtwert bei der ungefähr beabsichtigten Kaufteilfläche liegt bei rd. 19,20 €/m².

 

Bgm Ringel führt weiter aus, dass es sinnvoller sei, die gesamte Fläche des Flurstückes und nicht nur die Teilfläche zu verkaufen.


Stellv. Bgm Burmester erläutert den Grund des Antrages, die Teilfläche zu erwerben. Es soll eine Verbindung zwischen den anliegenden Grundstücken von Vater und Sohn geschaffen werden. Es werde nur die Teilfläche benötigt.

 

Rh Chocholowicz merkt an, dass nicht die Teilfläche sondern die gesamte Fläche zu ortsüblichen Preisen auch für andere Interessenten angeboten werden sollte.

 

Stellv. Bgm Fahren kann sich sowohl den Verkauf der Teilfläche als auch der gesamten Fläche vorstellen. Das Grundstück läge brach, es sei kein Bauland. Falls es zum Verkauf der Teilfläche käme, müssten die Vermessungskosten sowieso vom Käufer übernommen werden.
Er könne sich kaum vorstellen, dass es andere Interessenten gäbe.

Zum Verkaufspreis könne er sich vorstellen, die Hälfte des Bodenrichtwertes (= 19,20 €, somit 9,60 €) zu verlangen.

 

Rf Geuder schließt sich der Meinung an und spricht sich dafür aus, die Gesamtfläche zu verkaufen.

 

Rh Beckmann merkt an, dass der Wert beider Grundstücke durch den Verkauf der Gesamtfläche gesteigert werden würde. Es sollten Verhandlungen mit dem Interessenten über den Verkauf der gesamten gemeindeeigenen Fläche zu einem annehmbaren Preis aufgenommen werden.

 

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Die gemeindeeigene Teilfläche Gemarkung Groß Gusborn, Flur 2, Flurstück 1/122 wird nicht verkauft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Interessenten über den Verkauf der gesamten gemeindeeigenen Fläche Flurstück 1/122, Flur 2, Gemarkung Groß Gusborn zu einem Kaufpreis von mindestens der Hälfte des Bodenrichtwertes aufzunehmen.