Bgm Harms berichtet, dass in der Bürgermeisterdienstversammlung über die Einstellung eines Baumkontrolleurs gesprochen wurde, dies wird von den Bürgermeistern sehr unterschiedlich gesehen.

Um wieder den Versicherungsschutz des Kommunalen Schadensausgleich zu genießen, ist die Vorhaltung eines zertifizierten Facharbeiters notwendig.

Die Gemeinde müsste für sich entscheiden, ob sie den Baumkontrolleur der Samtgemeinde nutzt oder selbst einen Gartenlandschaftsbauer beauftragt, dies wäre z.B. eine Alternative.

 

Bisher hat Bgm Harms eigene Sichtkontrollen durchgeführt und bei abgängigen und schadhaften Bäumen den Eigenbetrieb oder Fachfirmen beauftragt, dies ist für den Kommunalen Schadensausgleich jedoch nicht ausreichend.