Sitzung: 19.05.2020 Rat der Gemeinde Karwitz
Bgm Harms berichtet, dass
in der Bürgermeisterdienstversammlung über die Einstellung eines
Baumkontrolleurs gesprochen wurde, dies wird von den Bürgermeistern sehr
unterschiedlich gesehen.
Um wieder den
Versicherungsschutz des Kommunalen Schadensausgleich zu genießen, ist die
Vorhaltung eines zertifizierten Facharbeiters notwendig.
Die Gemeinde müsste für
sich entscheiden, ob sie den Baumkontrolleur der Samtgemeinde nutzt oder selbst
einen Gartenlandschaftsbauer beauftragt, dies wäre z.B. eine Alternative.
Bisher hat Bgm Harms eigene
Sichtkontrollen durchgeführt und bei abgängigen und schadhaften Bäumen den
Eigenbetrieb oder Fachfirmen beauftragt, dies ist für den Kommunalen
Schadensausgleich jedoch nicht ausreichend.