Sitzung: 29.06.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 04/0219/2020
Sachverhalt:
Ursula Fallapp erläutert:
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am
07.05.2020 die dritte Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt
Dannenberg (Elbe) vom 20.12.2007 beschlossen. Vorausgegangen ist ein Antrag der
SOLI-Fraktion, einen Zuschuss von 10.000,00 € an die Suchtberatung
Lüchow-Dannenberg abzuführen, sofern der Rat der Stadt Dannenberg die Änderung
der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt.
Der Verwaltungsausschuss hat im Anschluss
beschlossen, in den Haushalt 2020 3.000,00 € als Zuschuss für die
Suchtprävention einzuplanen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales
des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 03.12.2019 festgelegt, dass die
Suchtberatung Lüchow-Dannenberg in die Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) einzuladen
ist.
Der Guttemplerorden Niedersachsen vereint
die einzelnen Organisationen, u.a. auch die Guttempler am Jeetzelufer in
Dannenberg (Elbe). Der Guttemplerorden Niedersachsen ist eine
Mitgliedseinrichtung des Paritätischen und wird daher in die
Suchtberatungsarbeit dieses Wohlfahrtsverbandes einbezogen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband
Lüchow-Dannenberg ist durch die Geschäftsführerin, Frau Susanne Guhl, und den
Mitarbeiter der Suchtberatung, Herrn Holger Komoß, vertreten. Beide geben einen
umfassenden Bericht.
Seit nunmehr 30 Jahren besteht der
Paritätische Wohlfahrtsverband Lüchow-Dannenberg mit der Hauptstelle in
Dannenberg und einer Nebenstelle in Lüchow. Neben der Suchtberatung und der
Seniorenbetreuung in den 21 Mietwohnungen im Gebäude am Schloßgraben in
Dannenberg befasst sich der Paritätische mit der
Schwangerschaftskonfliktberatung und anderen Themen. Die Finanzierung des
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erfolgt durch den Landkreis
Lüchow-Dannenberg, das Land Niedersachsen und die Krankenkassen. Einnahmen in
Höhe von 208.000,00 € stehen Ausgaben in Höhe von 227.000,00 € gegenüber
Leistungen werden mit Kostenträgern abgerechnet. Die Finanzierungslücke deckt
der Paritätische Landesverband. Die Suchtprävention erfolgt auf Nachfrage.
Holger Komoß erläutert, dass er seit 2014
in der Suchtberatung in Dannenberg beim Paritätischen Wohlfahrtsverband tätig
ist. Seine Erfahrungen in diesem Gebiet hat er in einer Anstellung in Lüneburg
gesammelt. Im Bereich Dannenberg sind fünf Spielhallen vorhanden. Im
Bundesgebiet sind 0,5 Prozent behandlungsbedürftige Spieler gelistet. Diese
Zahl sagt aus, wie hoch die Frequenz für eine Behandlung ist.
In den letzten Monaten sind sowohl in der
Spielsucht als auch in der Alkoholsucht weniger Beratungen erforderlich
gewesen. Die Corona-Pandemie erklärt dies. Holger Komoß macht deutlich, welche
Auswirkungen eine Sucht hat. Eine gesondert finanzierte Präventionskraft ist
nicht vorhanden.
Rh Brüggemann fragt nach der Aufgabe der
Guttempler. Eine Ratskollegin hatte hinsichtlich der möglichen Zuschüsse der
Stadt Dannenberg (Elbe) darauf hingewiesen, dass auch hier eine Suchtberatung
betrieben wird. Susanne Guhl erläutert, dass der Guttemplerorden Niedersachsen
eine Mitgliedseinrichtung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ist. Die
Guttempler werden von den Krankenkassen finanziert. Sie sieht diese nicht als
Konkurrenten an. Susanne Guhl verweist darauf, dass die Krankenkassen händeringend
versuchen, Gelder an Selbsthilfegruppen auszugeben.
AV Block bezeichnet den Anteil der
heimlichen Online-Spieler als relativ hoch. Er verweist auf Kenntnisse, dass im
Universitätsklinikum Hamburg die Stationen mit abhängigen Kindern voll belegt
sind. Dies bestätigt Holger Komoß. Der Anteil nimmt zu.
Rf Mahnke fragt nach der Erfolgsquote.
Holger Komoß erläutert, dass 30 % der Hilfesuchenden geheilt werden, 30 %
erleiden einen Rückfall und 30 % nehmen die Suchtberatung nicht auf.
Susanne Guhl und Holger Komoß erläutern,
dass die Suchtberatung in allen Schulen im Landkreis Lüchow-Dannenberg durch
den Paritätischen Wohlfahrtsverband präsent ist.
In der anschließenden Diskussion erwarten
die Mitglieder des Ausschusses einen konkreten Ausgabeplan, aus dem hervorgeht,
wie ein möglicher Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € verwandt werden soll. Ein
konkretes Projekt wird von Rh Behning gewünscht.
Rh Dr. Praetsch möchte die Nikotinsucht und
die Alkoholsucht mit einbezogen wissen.
Der 1. SgRat Beitz erläutert, dass 3.000,00
€ für die Suchtberatung zur Verfügung steht, aber dennoch ein konkretes Projekt
benannt werden muss.
Rh Brüggemann möchte den Rahmen nicht nur
auf das Glücksspiel gesetzt haben, sondern die Suchtberatung allgemein
bezuschusst wissen. Sollte die Initialzündung nicht von den Schulen und damit
die Angebotsabfrage nicht von den Schulen erfolgen, so wäre es sinnvoll,
offensiv auf die Schulen zuzugehen.
In der anschließenden Diskussion wird
deutlich, dass die Ausschussmitglieder ein Konzept erwarten, das belegt, wie
die Einnahmen in Höhe von 3.000,00 € gezielt verwandt werden sollen. Ein
Konzept ist zur nächsten Sitzung vorzulegen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Soziales empfiehlt folgenden geänderten
Beschluss:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Lüchow-Dannenberg erhält für die Suchtprävention einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 €. Ein Konzept zur Verwendung der Mittel wird zur nächsten Sitzung vorgelegt.