Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 07.05.2020 die dritte Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) vom 20.12.2007 beschlossen. Vorausgegangen ist ein Antrag der SOLI-Fraktion, einen Zuschuss von 10.000,00 € an die Suchtberatung Lüchow-Dannenberg abzuführen, sofern der Rat der Stadt Dannenberg die Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt.

 

Der Verwaltungsausschuss hat im Anschluss beschlossen, in den Haushalt 2020 3.000,00 € als Zuschuss für die Suchtprävention einzuplanen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 03.12.2019 festgelegt, dass die Suchtberatung Lüchow-Dannenberg in die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) einzuladen ist.

 

Der Guttemplerorden Niedersachsen vereint die einzelnen Organisationen, u.a. auch die Guttempler am Jeetzelufer in Dannenberg (Elbe). Der Guttemplerorden Niedersachsen ist eine Mitgliedseinrichtung des Paritätischen und wird daher in die Suchtberatungsarbeit dieses Wohlfahrtsverbandes einbezogen.

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Lüchow-Dannenberg ist durch die Geschäftsführerin, Frau Susanne Guhl, und den Mitarbeiter der Suchtberatung, Herrn Holger Komoß, vertreten. Beide geben einen umfassenden Bericht.

 

Seit nunmehr 30 Jahren besteht der Paritätische Wohlfahrtsverband Lüchow-Dannenberg mit der Hauptstelle in Dannenberg und einer Nebenstelle in Lüchow. Neben der Suchtberatung und der Seniorenbetreuung in den 21 Mietwohnungen im Gebäude am Schloßgraben in Dannenberg befasst sich der Paritätische mit der Schwangerschaftskonfliktberatung und anderen Themen. Die Finanzierung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erfolgt durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg, das Land Niedersachsen und die Krankenkassen. Einnahmen in Höhe von 208.000,00 € stehen Ausgaben in Höhe von 227.000,00 € gegenüber Leistungen werden mit Kostenträgern abgerechnet. Die Finanzierungslücke deckt der Paritätische Landesverband. Die Suchtprävention erfolgt auf Nachfrage.

 

Holger Komoß erläutert, dass er seit 2014 in der Suchtberatung in Dannenberg beim Paritätischen Wohlfahrtsverband tätig ist. Seine Erfahrungen in diesem Gebiet hat er in einer Anstellung in Lüneburg gesammelt. Im Bereich Dannenberg sind fünf Spielhallen vorhanden. Im Bundesgebiet sind 0,5 Prozent behandlungsbedürftige Spieler gelistet. Diese Zahl sagt aus, wie hoch die Frequenz für eine Behandlung ist.

In den letzten Monaten sind sowohl in der Spielsucht als auch in der Alkoholsucht weniger Beratungen erforderlich gewesen. Die Corona-Pandemie erklärt dies. Holger Komoß macht deutlich, welche Auswirkungen eine Sucht hat. Eine gesondert finanzierte Präventionskraft ist nicht vorhanden.

 

Rh Brüggemann fragt nach der Aufgabe der Guttempler. Eine Ratskollegin hatte hinsichtlich der möglichen Zuschüsse der Stadt Dannenberg (Elbe) darauf hingewiesen, dass auch hier eine Suchtberatung betrieben wird. Susanne Guhl erläutert, dass der Guttemplerorden Niedersachsen eine Mitgliedseinrichtung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ist. Die Guttempler werden von den Krankenkassen finanziert. Sie sieht diese nicht als Konkurrenten an. Susanne Guhl verweist darauf, dass die Krankenkassen händeringend versuchen, Gelder an Selbsthilfegruppen auszugeben.

 

AV Block bezeichnet den Anteil der heimlichen Online-Spieler als relativ hoch. Er verweist auf Kenntnisse, dass im Universitätsklinikum Hamburg die Stationen mit abhängigen Kindern voll belegt sind. Dies bestätigt Holger Komoß. Der Anteil nimmt zu.

Rf Mahnke fragt nach der Erfolgsquote. Holger Komoß erläutert, dass 30 % der Hilfesuchenden geheilt werden, 30 % erleiden einen Rückfall und 30 % nehmen die Suchtberatung nicht auf.

 

Susanne Guhl und Holger Komoß erläutern, dass die Suchtberatung in allen Schulen im Landkreis Lüchow-Dannenberg durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband präsent ist.

 

In der anschließenden Diskussion erwarten die Mitglieder des Ausschusses einen konkreten Ausgabeplan, aus dem hervorgeht, wie ein möglicher Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € verwandt werden soll. Ein konkretes Projekt wird von Rh Behning gewünscht.

Rh Dr. Praetsch möchte die Nikotinsucht und die Alkoholsucht mit einbezogen wissen.

 

Der 1. SgRat Beitz erläutert, dass 3.000,00 € für die Suchtberatung zur Verfügung steht, aber dennoch ein konkretes Projekt benannt werden muss.

Rh Brüggemann möchte den Rahmen nicht nur auf das Glücksspiel gesetzt haben, sondern die Suchtberatung allgemein bezuschusst wissen. Sollte die Initialzündung nicht von den Schulen und damit die Angebotsabfrage nicht von den Schulen erfolgen, so wäre es sinnvoll, offensiv auf die Schulen zuzugehen.

 

In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass die Ausschussmitglieder ein Konzept erwarten, das belegt, wie die Einnahmen in Höhe von 3.000,00 € gezielt verwandt werden sollen. Ein Konzept ist zur nächsten Sitzung vorzulegen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales empfiehlt folgenden geänderten

 


Beschluss:

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Lüchow-Dannenberg erhält für die Suchtprävention einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 €. Ein Konzept zur Verwendung der Mittel wird zur nächsten Sitzung vorgelegt.