Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Im Zuge des Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Radverkehr“, an dem der Landkreis sich im Verbund mit den Samtgemeinden beteiligt hat (Fördervorhaben „Neue Wege für neue Räder“), ist man für die 2. Antragsrunde zugelassen worden. Bis zum 15.06.2020 war ein konkretisierter Antrag einzureichen, den die Klimaschutzleitstelle des Landkreises Lüchow-Dannenberg erarbeitet hat. Am 03.06.2020 ist der Samtgemeindebürgermeister von dem derzeitigen Stand der Planungen und von dem äußerst knappen Bearbeitungszeitraum für die 2. Antragsrunde unterrichtet worden.
Im Zusammenhang mit den Vorplanungen der Klimaschutzleitstelle, unter Beteiligung externen Sachverstands, ist im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue die Strecke von Dannenberg (Elbe) über Pisselberg nach Hitzacker (Elbe) als geeignete Strecke zur Einrichtung einer Radvorrangroute betrachtet  worden. Die Ausweisung einer Radvorrangroute könnte von der Bauernstraße in Hitzacker (Elbe) bis zur Jeetzelallee in Dannenberg (Elbe) erfolgen.

Zur weiteren Information ist die Beschlussvorlage des Kreistages zu diesem Thema der Vorlage beigefügt.

Frau Dittmer von der Klimaschutzleitstelle erläutert das gesamte Fördervorhaben, Ziele, Strecken, erforderliche Maßnahmen, sowie erste Kosten und notwendige Kostenbeteiligungen der betroffenen Kommunen. Das Konzept ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Rh Herzog moniert, dass es für eine sachliche Beratung erforderlich ist rechtzeitig prüffähige Unterlagen zu erhalten. Er weist darauf hin, dass die geplante Route von Seerau nach Pisselberg und von Pisselberg nach Dannenberg Mischverkehr mit Fahrädern und Fahrzeugen vorsieht und dass es zwischen Dannenberg und Hitzacker weniger gefährliche Wege für den Fahrradverkehr gibt. Entlang der L 231 ist von Hitzacker bis zum Streetzer Kreisel der Bau eines Radweges geplant und entlang des Jeetzeldeichs sind die Deichverteidigungswege für den Fahrradverkehr freigegeben worden.

 

SgBgm Meyer erläutert die Gründe für die vorgeschlagene Route.

 

Von einigen Ausschussmitgliedern wird moniert, dass der Förderantrag bereits eingereicht worden ist bevor die politischen Gremien beteiligt worden sind.

 

Auf Nachfrage von Rh Siemke bestätigt Frau Dittmer, dass der eingereichte Förderantrag keine Pflicht zur Durchführung von Maßnahmen bedeutet und weist darauf hin, dass bei Änderungen der Planung die Zustimmung des jeweiligen Straßenbauträgers vorliegen muss.

 

Rh Siemke schlägt vor, den Förderantrag weiter laufen zu lassen und in der nächsten Sitzung im Rahmen eines Ortstermins über inhaltliche Änderung zu beraten.

 

Nach kurzer Beratung über diesen Vorschlag empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Dem vorgestellten Förderantrag „Neue Wege für neue Räder“ wird – unter dem Vorbehalt, dass über den Inhalt nochmals beraten und empfohlen wird – zugestimmt.