Sitzung: 25.06.2020 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Vorlage: 3/0218/2020
Im Zuge des
Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Radverkehr“, an dem der Landkreis sich im
Verbund mit den Samtgemeinden beteiligt hat (Fördervorhaben „Neue Wege für neue
Räder“), ist man für die 2. Antragsrunde zugelassen worden. Bis zum 15.06.2020
war ein konkretisierter Antrag einzureichen, den die Klimaschutzleitstelle des
Landkreises Lüchow-Dannenberg erarbeitet hat. Am 03.06.2020 ist der
Samtgemeindebürgermeister von dem derzeitigen Stand der Planungen und von dem
äußerst knappen Bearbeitungszeitraum für die 2. Antragsrunde unterrichtet
worden.
Im Zusammenhang mit den Vorplanungen der Klimaschutzleitstelle, unter
Beteiligung externen Sachverstands, ist im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue
die Strecke von Dannenberg (Elbe) über Pisselberg nach Hitzacker (Elbe) als
geeignete Strecke zur Einrichtung einer Radvorrangroute betrachtet worden. Die Ausweisung einer Radvorrangroute
könnte von der Bauernstraße in Hitzacker (Elbe) bis zur Jeetzelallee in
Dannenberg (Elbe) erfolgen.
Zur weiteren
Information ist die Beschlussvorlage des Kreistages zu diesem Thema der Vorlage
beigefügt.
Frau Dittmer von der Klimaschutzleitstelle erläutert das gesamte
Fördervorhaben, Ziele, Strecken, erforderliche Maßnahmen, sowie erste Kosten
und notwendige Kostenbeteiligungen der betroffenen Kommunen. Das Konzept ist
der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Rh Herzog moniert, dass es
für eine sachliche Beratung erforderlich ist rechtzeitig prüffähige Unterlagen
zu erhalten. Er weist darauf hin, dass die geplante Route von Seerau nach
Pisselberg und von Pisselberg nach Dannenberg Mischverkehr mit Fahrädern und
Fahrzeugen vorsieht und dass es zwischen Dannenberg und Hitzacker weniger
gefährliche Wege für den Fahrradverkehr gibt. Entlang der L 231 ist von
Hitzacker bis zum Streetzer Kreisel der Bau eines Radweges geplant und entlang
des Jeetzeldeichs sind die Deichverteidigungswege für den Fahrradverkehr
freigegeben worden.
SgBgm Meyer erläutert die
Gründe für die vorgeschlagene Route.
Von einigen
Ausschussmitgliedern wird moniert, dass der Förderantrag bereits eingereicht
worden ist bevor die politischen Gremien beteiligt worden sind.
Auf Nachfrage von Rh Siemke
bestätigt Frau Dittmer, dass der eingereichte Förderantrag keine Pflicht zur
Durchführung von Maßnahmen bedeutet und weist darauf hin, dass bei Änderungen
der Planung die Zustimmung des jeweiligen Straßenbauträgers vorliegen muss.
Rh Siemke schlägt vor, den
Förderantrag weiter laufen zu lassen und in der nächsten Sitzung im Rahmen
eines Ortstermins über inhaltliche Änderung zu beraten.
Nach kurzer Beratung über
diesen Vorschlag empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Dem vorgestellten Förderantrag „Neue Wege für neue
Räder“ wird – unter dem Vorbehalt, dass über den Inhalt nochmals beraten und
empfohlen wird – zugestimmt.