Bgm Schulz berichtet, dass das Thema Baumkontrolle auf der letzten Bgm-DV am 12.05.2020 besprochen wurde.  In der Presse wurde darüber bereits berichtet, jedoch ist dazu richtig zu stellen,dass die Einstellung eines Baumkontrolleurs/Baumkontrolleurin keine Forderung des Kommunalen Schadenausgleiches ist. Es muss die Frage geklärt werden, wenn etwas durch Bäume (herabfallende Äste oder dergleichen) passiert, hat die zuständige Kommune dafür zu sorgen, dass das verhindert wird (durch entsprechende Sachverständige oder dergleichen).

Bei der Samtgemeinde Lüchow wurde eine Person für die Baumkontrolle eingestellt, es beteiligen sich jedoch nicht alle Gemeinden. Die Frage der Finanzierung über die Samtgemeinde-Umlage ist noch nicht geklärt. Außerdem sei die Frage dahingestellt, ob eine Person für die Anzahl der Bäume überhaupt ausreicht.

In der Gemeinde gibt es nicht so viele gemeindliche Bäume. Die Frage der Haftung ist abzuklären.

Es besteht Einigkeit unter den Ratsmitgliedern, dass unverbindliche Angebote von Fachfirmen (Sachverständigen) einholt werden.