Beschluss: Geändert empfohlen

Sachverhalt:

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) 27 „Elbhöhen-Drawehn“ soll an heutige rechtliche Anforderungen angepasst werden.

Dabei ist beachten, dass den Gemeinden eine ausreichende Möglichkeit zur gemeindlichen Entwicklung gegeben wird.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landkreis die Stadt Hitzacker um Prüfung, ob diese Entwicklungsmöglichkeit (mittelfristige Entwicklung über 20 Jahre) gegeben ist bzw. ob und wo die Stadt in einem Bereich von 500m um die Hauptorte und 300m um die sonstigen Orte für die gemeindliche Entwicklung notwendige Flächen sieht, die zu diesem Zweck aus dem LSG entlassen werden sollen. Eine Entlassung in den Bereichen anderer Schutzgebiete (Biosphäre, Vogelschutz/FFH) ist nicht möglich.

Die Vorstellungen sind bis zum 05.06.2020 einzureichen.

Dabei handelt es sich lediglich um eine Vorabstimmung. Im Verfahren zur Änderung der Verordnung wird weiterhin Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (siehe Anlage I zur Vorlage).

 

Bei der Neuabgrenzung sollten grundsätzlich folgende Kriterien berücksichtigt werden:

-          Bereiche mit Bestandsgebäuden sollten aus dem LSG entlassen werden

-          Abgrenzungen des LSG sollten sich an Grundstücksgrenzen orientieren, um die Grenzen transparenter zu gestalten

-          Entwicklungsmöglichkeiten, vor allem in den von der Landwirtschaft genutzten Bereichen

-          Entwicklungsmöglichkeiten für weitere Siedlungsentwicklung (Gewerbe und Wohnen)

-          vorwiegend bestehende Ackerflächen als Entwicklungsflächen nutzen, da diese keinen besonders hohen Wert für das Landschaftsbild haben

 

Auf Grundlage dieser Kriterien sind die Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG im Bereich der Stadt Hitzacker erarbeitet worden (Anlage zur Vorlage II-V):

 

Tießau:

Die Grenze des LSG orientiert sich bereits größtenteils an bestehenden Grundstücksgrenzen.

Die Ortschaft ist umgeben von Waldflächen, für eine Siedlungsentwicklung unwahrscheinlich. Daher beinhaltet der Vorschlag lediglich eine kleine Bestandsfläche um den Schießstand herum sowie eine Fläche westlich des Campingplatzes, um hier Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.

 

Wietzetze/Bahrendorf:

Hier sind vor allem landwirtschaftliche Bestandsnutzungen, Erweiterungsflächen für die Landwirtschaft sowie die östliche Seite der Bahrendorfer Straße in Bahrendorf zur Siedlungsentwicklung erfasst.

 

Harlingen:

Hier sind ebenfalls landwirtschaftliche Bestandsnutzungen,  Erweiterungsflächen für die Landwirtschaft sowie Bestandsnutzungen zum Wohnen erfasst, im Großen und Ganzen soll hierdurch lediglich etwas Luft für die Eigentümer geschaffen werden, ihr Grundstück auch „nach hinten raus“ nutzen zu können.

 

Hitzacker:

Eine Siedlungsentwicklung in Hitzacker ist aufgrund der bestehenden Schutzgebiete ausschließlich in Richtung Süden und Westen überhaupt möglich. Der Vorschlag beinhaltet folgende Flächen:

-          Bestandsgebäude Eichengrund in voller Ausdehnung zwischen L231 und dem Biosphärenreservat Gebietsteil B, um eine einheitliche Grenze festzulegen

-          Flächen zwischen Rotes Teichsfeld und Gewerbenutzungen, hier sind Bestandsgebäude erfasst und der Lückenschluss zur Siedlungsentwicklung wird ermöglicht.

-          Sarchem mit erfassten Bestandsnutzungen, Erweiterungsmöglichkeiten für bestehende Nutzungen, Jugendhof Godewin etc. sowie Entwicklungsflächen zum Beispiel Mischnutzungen/Gewerbeflächen

-          Herrenmühle mit Bestandsnutzungen und Lückenschluss zur Straße

-          Gut Hagen sowie Siedlungsentwicklung westlich der Freien Schule/Biosgasanlage/Hitzacker Süd

 

Vor der Sitzung wurde ein Antrag der Gruppe Hitzacker zu diesem Tagesordnungspunkt eingereicht. Die dazu veränderten Anlagen wurden als Tischvorlage verteilt.

Rf Laudel-Voigt erläutert hierzu das Vorgehen. Die Eigentümer der zu entlassenden Flächen wurden informiert und ein entsprechendes Meinungsbild erfragt. Sie weist darauf hin, dass alle im LSG liegenden Hof- und Gebäudeflächen entlassen werden sollen.

FBL Hesebeck erläutert die Anlagen.

Laut Vorschlag der Gruppe Hitzacker, sollen die Flächen um Wietzetze komplett aus dem LSG entlassen werden. Die Flächen um den Ort Bahrendorf sollen, bis auf Einzelne, im LSG verbleiben. Rh Fröhlich erläutert hierzu, dass in Wietzetze vermehrt Landwirtschaft betrieben wird. Die Flächen sollen entlassen werden, um das Entwicklungspotential zu nutzen. In Bahrendorf sollen lediglich die Flächen mit einer Bebauung entlassen werden. Hier fanden Gespräche mit den Grundstückseigentümern statt.

Rh Zühlke weist darauf hin, dass auch der Ort Bahrendorf Entwicklungspotentiale vorweist. Hierfür ist die vorhandene Infrastruktur ausschlaggebend. Er schlägt vor, über die Orte Wietzetze und Bahrendorf getrennt abzustimmen.

 

Gesamtabstimmung über die zu entlassenden Flächen.

 

Vorschlag der Verwaltung:

Die in Anlage II –V der Vorlage eingezeichneten Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ werden als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben.

 

3 Ja 3 Nein 1 Enthaltung

 

Es folgte die getrennte Abstimmung über die Orte Wietzetze und Bahrendorf.

 

Wietzetze:

Der in Anlage III der Vorlage eingezeichnete Vorschlag zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ wird als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben.

 

Einstimmig empfohlen

Ja 7

 

Bahrendorf:

Die Anlage III der ursprünglichen Sitzung des BPSUH vom 11.06.20 wird mit den vorgenommenen Änderungsvorschlägen der Gruppe Hitzacker zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben.

Alle im LSG liegenden Hof- und Gebäudeflächen werden entlassen.

 

3 Ja 3 Nein 1 Enthaltung

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, einzeln über die weiteren geänderten Anlagen abzustimmen.

 

Harlingen und Pussade

 

Rf Laudel- Voigt erläutert die Anlage zu den Orten Harlingen und Pussade. Der Vorschlag der Gruppe Hitzacker hat sich hier weitestgehend an dem Vorschlag der Verwaltung orientiert. Nur die Flächen Richtung Tollendorf, entlang der Tollendorfer Straße, sollen im LSG verbleiben.

 

Rh Flindt verweist darauf, dass hier eine ausgeprägte Infrastruktur vorhanden ist. Er beantragt, die bereits bebauten Flächen südlich der Tollendorfer Straße und dazu die Flächen nördlich der Tollendorfer Straße in einer Tiefe von 50 Metern ebenfalls aus dem LSG zu entlassen.

 

Der in Anlage IV der Vorlage eingezeichnete Vorschlag zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ (östliches Harlingen und Pussade) wird als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben.        

Einstimmig empfohlen

Ja 7

 

Die Anlage IV der ursprünglichen Sitzung des BPSUH vom 11.06.20 wird mit den vorgenommenen Änderungsvorschlägen der Gruppe Hitzacker zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben.

Alle im LSG liegenden Hof- und Gebäudeflächen werden entlassen.

 

3 Ja 3 Nein 1 Enthaltung

 

Die Anlage IV der ursprünglichen Sitzung des BPSUH vom 11.06.20 wird mit den vorgenommenen Änderungsvorschlägen der Gruppe Hitzacker zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben. Alle im LSG liegenden Hof- und Gebäudeflächen werden entlassen.

Zusätzlich werden die Flächen nördlich des Bereiches welcher im LSG verbleiben soll, (nördlich der Tollendorfer Straße) in einer Tiefe von 50 Metern entlassen.

 

Geändert empfohlen

4 Ja 3 Nein

 

Tießau

 

Rf Laudel-Voigt erläutert die Anlage zum Ort Tießau.
Die Flächen neben dem Campingplatz sollen im LSG verbleiben. Auch die Flächen an der Tießauer Straße sollen im LSG verbleiben. Lediglich die Flächen am Schießstand (Tießauer Straße) sollen aus dem LSG entlassen werden. Auch hier haben Gespräche mit den Einwohnern stattgefunden. Rh Zühlke spricht sich dafür aus, die Flächen um den Campingplatz im LSG zu belassen.

 

 Beschlussvorschlag Gruppe Hitzacker:

Die Anlage II der ursprünglichen Sitzung des BPSUH vom 11.06. wird mit den vorgenommenen Änderungsvorschlägen der Gruppe Hitzacker zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben. Alle im LSG liegenden Hof- und Gebäudeflächen werden entlassen.

 

a)    Die Flächen um den Campingplatz in Tießau werden im Landschaftsschutzgebiet belassen.

Mehrheitlich Empfohlen

Ja 5 Nein 1 Enthaltung 1

b)    Die Fläche südlich der Tießauer Straße (am Schießstand) wird aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen

Einstimmig empfohlen Ja 7

c)     Die Flächen westlich der Tießauer Straße werden im Landschaftsschutzgebiet belassen

Einstimmig empfohlen

Ja 5 Enthaltungen 2

 

Stadt Hitzacker (Elbe)

 

Rf Laudel-Voigt erläutert die Anlage zu den Flächen um die Stadt Hitzacker (Elbe) und dem Ortsteil Sarchem. Hier wird über einzelne Flächen abgestimmt.

Sie weist darauf hin, dass der Bereich der an die Freie Schule Hitzacker grenzt ein Biotop ist.

Rh Zühlke verweist auf die notwendigen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt. Es gibt zu wenig Flächen, die für die gewerbliche Nutzung vorgesehen sind.

Rh Fröhlich setzt die Priorität auf den Kurort und nicht auf das Gewerbe. Seiner Meinung nach sind genug Gewerbegebiete vorhanden, was gegen zusätzliche Entlassungen aus dem LSG spricht.

Rh Flindt stellt den Antrag die Bereiche östlich von Sarchem und südlich der L255 aus dem LSG zu entlassen. Zudem soll der bebaute Bereich beim Eichengrund ebenfalls entlassen werden. Der Bereich an der Freien Schule soll zum Teil entlassen werden, falls hier eine Erweiterung stattfinden soll.

 

 

Die Anlage V der ursprünglichen Sitzung des BPSUH vom 11.06.20 wird mit den vorgenommenen Änderungsvorschlägen der Gruppe Hitzacker zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben. Alle im LSG liegenden Hof- und Gebäudeflächen werden entlassen.

Einstimmig empfohlen

Ja 7

 

a)       Sarchem:

1)Der Bereich unterhalb der zu entlassenden Fläche (Flurstücke 72/11, 72/10, 72/7, 69/5, 69/6, 71/5 und 71/3) werden ebenfalls aus dem LSG entlassen

3 Ja  4 Nein

2) Der Bereich oberhalb der L255 wird aus dem LSG entlassen

    Mehrheitlich empfohlen

Ja 4  Nein3

 

 

b)      Freie Schule:

1)      Der in Anlage V der Vorlage eingezeichnete Vorschlag zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ wird als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben.       

Einstimmig abgelehnt

 Nein 7

 

2)      Das Gebiet neben der Freien Schule Hitzacker verbleibt im LSG. Ein Streifen westlich der Freien Schule wird entlassen.

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 1 Nein 4 Enthaltung 2

 

 

 

 

 

c)Eichengrund:

1)Der in Anlage V der Vorlage eingezeichnete Vorschlag zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ wird als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben.  (Vorschlag Verwaltung)

Einstimmig abgelehnt

 Nein 7       

 

2)Die Anlage V der ursprünglichen Sitzung des BPSUH vom 11.06. wird mit den vorgenommenen Änderungsvorschlägen der Gruppe Hitzacker zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben. Alle im LSG liegenden Hof- und Gebäudeflächen werden entlassen.

Einstimmig empfohlen

4 Ja  3 Enthaltungen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die in Anlage II –V der Vorlage eingezeichneten Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ werden als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben.