Sitzung: 11.06.2020 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Vorlage: 30/0056/2020
Sachverhalt:
Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) 27 „Elbhöhen-Drawehn“ soll an heutige rechtliche Anforderungen angepasst werden.
Dabei ist beachten, dass den Gemeinden eine ausreichende Möglichkeit zur gemeindlichen Entwicklung gegeben wird.
Vor diesem Hintergrund bittet der Landkreis die Stadt Hitzacker um Prüfung, ob diese Entwicklungsmöglichkeit (mittelfristige Entwicklung über 20 Jahre) gegeben ist bzw. ob und wo die Stadt in einem Bereich von 500m um die Hauptorte und 300m um die sonstigen Orte für die gemeindliche Entwicklung notwendige Flächen sieht, die zu diesem Zweck aus dem LSG entlassen werden sollen. Eine Entlassung in den Bereichen anderer Schutzgebiete (Biosphäre, Vogelschutz/FFH) ist nicht möglich.
Die Vorstellungen sind bis zum 05.06.2020 einzureichen.
Dabei handelt es sich lediglich um eine Vorabstimmung. Im
Verfahren zur Änderung der Verordnung wird weiterhin Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben (siehe Anlage I zur Vorlage).
Bei der
Neuabgrenzung sollten grundsätzlich folgende Kriterien berücksichtigt werden:
-
Bereiche
mit Bestandsgebäuden sollten aus dem LSG entlassen werden
-
Abgrenzungen
des LSG sollten sich an Grundstücksgrenzen orientieren, um die Grenzen
transparenter zu gestalten
-
Entwicklungsmöglichkeiten,
vor allem in den von der Landwirtschaft genutzten Bereichen
-
Entwicklungsmöglichkeiten
für weitere Siedlungsentwicklung (Gewerbe und Wohnen)
-
vorwiegend
bestehende Ackerflächen als Entwicklungsflächen nutzen, da diese keinen
besonders hohen Wert für das Landschaftsbild haben
Auf Grundlage dieser Kriterien sind die Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG im Bereich der Stadt Hitzacker erarbeitet worden (Anlage zur Vorlage II-V):
Tießau:
Die Grenze des LSG orientiert sich bereits größtenteils an bestehenden Grundstücksgrenzen.
Die Ortschaft ist umgeben von Waldflächen, für eine Siedlungsentwicklung unwahrscheinlich. Daher beinhaltet der Vorschlag lediglich eine kleine Bestandsfläche um den Schießstand herum sowie eine Fläche westlich des Campingplatzes, um hier Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.
Wietzetze/Bahrendorf:
Hier sind vor allem landwirtschaftliche Bestandsnutzungen, Erweiterungsflächen für die Landwirtschaft sowie die östliche Seite der Bahrendorfer Straße in Bahrendorf zur Siedlungsentwicklung erfasst.
Harlingen:
Hier sind ebenfalls landwirtschaftliche Bestandsnutzungen, Erweiterungsflächen für die Landwirtschaft sowie Bestandsnutzungen zum Wohnen erfasst, im Großen und Ganzen soll hierdurch lediglich etwas Luft für die Eigentümer geschaffen werden, ihr Grundstück auch „nach hinten raus“ nutzen zu können.
Hitzacker:
Eine Siedlungsentwicklung in Hitzacker ist aufgrund der bestehenden Schutzgebiete ausschließlich in Richtung Süden und Westen überhaupt möglich. Der Vorschlag beinhaltet folgende Flächen:
-
Bestandsgebäude
Eichengrund in voller Ausdehnung zwischen L231 und dem Biosphärenreservat
Gebietsteil B, um eine einheitliche Grenze festzulegen
-
Flächen
zwischen Rotes Teichsfeld und Gewerbenutzungen, hier sind Bestandsgebäude
erfasst und der Lückenschluss zur Siedlungsentwicklung wird ermöglicht.
-
Sarchem
mit erfassten Bestandsnutzungen, Erweiterungsmöglichkeiten für bestehende
Nutzungen, Jugendhof Godewin etc. sowie Entwicklungsflächen zum Beispiel
Mischnutzungen/Gewerbeflächen
-
Herrenmühle
mit Bestandsnutzungen und Lückenschluss zur Straße
-
Gut
Hagen sowie Siedlungsentwicklung westlich der Freien
Schule/Biosgasanlage/Hitzacker Süd
Vor der Sitzung wurde ein Antrag der Gruppe
Hitzacker zu diesem Tagesordnungspunkt eingereicht. Die dazu veränderten
Anlagen wurden als Tischvorlage verteilt.
Rf Laudel-Voigt erläutert hierzu das Vorgehen.
Die Eigentümer der zu entlassenden Flächen wurden informiert und ein entsprechendes
Meinungsbild erfragt. Sie weist darauf hin, dass alle im LSG liegenden Hof- und
Gebäudeflächen entlassen werden sollen.
FBL Hesebeck erläutert die Anlagen.
Laut Vorschlag der Gruppe Hitzacker, sollen die
Flächen um Wietzetze komplett aus dem LSG entlassen werden. Die Flächen um den
Ort Bahrendorf sollen, bis auf Einzelne, im LSG verbleiben. Rh Fröhlich
erläutert hierzu, dass in Wietzetze vermehrt Landwirtschaft betrieben wird. Die
Flächen sollen entlassen werden, um das Entwicklungspotential zu nutzen. In
Bahrendorf sollen lediglich die Flächen mit einer Bebauung entlassen werden.
Hier fanden Gespräche mit den Grundstückseigentümern statt.
Rh Zühlke weist darauf hin, dass auch der Ort
Bahrendorf Entwicklungspotentiale vorweist. Hierfür ist die vorhandene
Infrastruktur ausschlaggebend. Er schlägt vor, über die Orte Wietzetze und
Bahrendorf getrennt abzustimmen.
Gesamtabstimmung über die zu entlassenden
Flächen.
Vorschlag der Verwaltung:
Die in Anlage II –V der Vorlage eingezeichneten
Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ werden als
Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben.
3 Ja 3 Nein 1 Enthaltung
Es folgte die getrennte Abstimmung über die
Orte Wietzetze und Bahrendorf.
Wietzetze:
Der in Anlage III der
Vorlage eingezeichnete Vorschlag zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“
wird als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben.
Einstimmig empfohlen
Ja 7
Bahrendorf:
Die Anlage III der
ursprünglichen Sitzung des BPSUH vom 11.06.20 wird mit den vorgenommenen
Änderungsvorschlägen der Gruppe Hitzacker zur Neuabgrenzung des LSG
„Elbhöhen-Drawehn“ als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg
gegeben.
Alle im LSG
liegenden Hof- und Gebäudeflächen werden entlassen.
3 Ja 3 Nein 1 Enthaltung
Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf,
einzeln über die weiteren geänderten Anlagen abzustimmen.
Harlingen und Pussade
Rf Laudel- Voigt erläutert die Anlage zu den
Orten Harlingen und Pussade. Der Vorschlag der Gruppe Hitzacker hat sich hier weitestgehend
an dem Vorschlag der Verwaltung orientiert. Nur die Flächen Richtung
Tollendorf, entlang der Tollendorfer Straße, sollen im LSG verbleiben.
Rh Flindt verweist darauf, dass hier eine
ausgeprägte Infrastruktur vorhanden ist. Er beantragt, die bereits bebauten
Flächen südlich der Tollendorfer Straße und dazu die Flächen nördlich der
Tollendorfer Straße in einer Tiefe von 50 Metern ebenfalls aus dem LSG zu
entlassen.
Der in Anlage IV
der Vorlage eingezeichnete Vorschlag zur Neuabgrenzung des LSG
„Elbhöhen-Drawehn“ (östliches Harlingen und Pussade) wird als Stellungnahme an
den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben.
Einstimmig
empfohlen
Ja 7
Die Anlage IV der
ursprünglichen Sitzung des BPSUH vom 11.06.20 wird mit den vorgenommenen
Änderungsvorschlägen der Gruppe Hitzacker zur Neuabgrenzung des LSG
„Elbhöhen-Drawehn“ als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg
gegeben.
Alle im LSG
liegenden Hof- und Gebäudeflächen werden entlassen.
3 Ja 3 Nein 1
Enthaltung
Die Anlage IV der
ursprünglichen Sitzung des BPSUH vom 11.06.20 wird mit den vorgenommenen
Änderungsvorschlägen der Gruppe Hitzacker zur Neuabgrenzung des LSG
„Elbhöhen-Drawehn“ als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg
gegeben. Alle im LSG liegenden Hof- und Gebäudeflächen werden entlassen.
Zusätzlich werden
die Flächen nördlich des Bereiches welcher im LSG verbleiben soll, (nördlich
der Tollendorfer Straße) in einer Tiefe von 50 Metern entlassen.
Geändert empfohlen
4 Ja 3 Nein
Tießau
Rf Laudel-Voigt erläutert die Anlage zum Ort
Tießau.
Die Flächen neben dem Campingplatz sollen im LSG verbleiben. Auch die Flächen
an der Tießauer Straße sollen im LSG verbleiben. Lediglich die Flächen am
Schießstand (Tießauer Straße) sollen aus dem LSG entlassen werden. Auch hier
haben Gespräche mit den Einwohnern stattgefunden. Rh Zühlke spricht sich dafür
aus, die Flächen um den Campingplatz im LSG zu belassen.
Beschlussvorschlag
Gruppe Hitzacker:
Die Anlage II der ursprünglichen Sitzung des BPSUH vom
11.06. wird mit den vorgenommenen Änderungsvorschlägen der Gruppe Hitzacker zur
Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ als Stellungnahme an den Landkreis
Lüchow-Dannenberg gegeben. Alle im LSG liegenden Hof- und Gebäudeflächen werden
entlassen.
a)
Die Flächen um den Campingplatz in
Tießau werden im Landschaftsschutzgebiet belassen.
Mehrheitlich Empfohlen
Ja 5 Nein 1 Enthaltung 1
b)
Die Fläche südlich der Tießauer
Straße (am Schießstand) wird aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen
Einstimmig empfohlen Ja 7
c)
Die Flächen westlich der Tießauer
Straße werden im Landschaftsschutzgebiet belassen
Einstimmig empfohlen
Ja 5 Enthaltungen 2
Stadt Hitzacker (Elbe)
Rf Laudel-Voigt erläutert die Anlage zu den
Flächen um die Stadt Hitzacker (Elbe) und dem Ortsteil Sarchem. Hier wird über
einzelne Flächen abgestimmt.
Sie weist darauf hin, dass der Bereich der an
die Freie Schule Hitzacker grenzt ein Biotop ist.
Rh Zühlke verweist auf die notwendigen
Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt. Es gibt zu wenig Flächen, die für die
gewerbliche Nutzung vorgesehen sind.
Rh Fröhlich setzt die Priorität auf den Kurort
und nicht auf das Gewerbe. Seiner Meinung nach sind genug Gewerbegebiete
vorhanden, was gegen zusätzliche Entlassungen aus dem LSG spricht.
Rh Flindt stellt den Antrag die Bereiche
östlich von Sarchem und südlich der L255 aus dem LSG zu entlassen. Zudem soll
der bebaute Bereich beim Eichengrund ebenfalls entlassen werden. Der Bereich an
der Freien Schule soll zum Teil entlassen werden, falls hier eine Erweiterung stattfinden
soll.
Die Anlage V der ursprünglichen Sitzung des BPSUH vom
11.06.20 wird mit den vorgenommenen Änderungsvorschlägen der Gruppe Hitzacker
zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ als Stellungnahme an den Landkreis
Lüchow-Dannenberg gegeben. Alle im LSG liegenden Hof- und Gebäudeflächen werden
entlassen.
Einstimmig empfohlen
Ja 7
a) Sarchem:
1)Der Bereich unterhalb der zu entlassenden Fläche
(Flurstücke 72/11, 72/10, 72/7, 69/5, 69/6, 71/5 und 71/3) werden ebenfalls aus
dem LSG entlassen
3 Ja 4 Nein
2) Der Bereich oberhalb der L255 wird aus dem LSG entlassen
Mehrheitlich empfohlen
Ja 4 Nein3
b) Freie Schule:
1)
Der
in Anlage V der Vorlage eingezeichnete Vorschlag zur Neuabgrenzung des LSG
„Elbhöhen-Drawehn“ wird als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg
gegeben.
Einstimmig abgelehnt
Nein 7
2)
Das
Gebiet neben der Freien Schule Hitzacker verbleibt im LSG. Ein Streifen
westlich der Freien Schule wird entlassen.
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 1 Nein 4 Enthaltung 2
c)Eichengrund:
1)Der in Anlage V der Vorlage eingezeichnete Vorschlag zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ wird als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben. (Vorschlag Verwaltung)
Einstimmig abgelehnt
Nein 7
2)Die
Anlage V der ursprünglichen Sitzung des BPSUH vom 11.06. wird mit den
vorgenommenen Änderungsvorschlägen der Gruppe Hitzacker zur Neuabgrenzung des
LSG „Elbhöhen-Drawehn“ als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg
gegeben. Alle im LSG liegenden Hof- und Gebäudeflächen werden entlassen.
Einstimmig empfohlen
4 Ja 3 Enthaltungen
Beschlussvorschlag:
Die in Anlage II –V
der Vorlage eingezeichneten Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG
„Elbhöhen-Drawehn“ werden als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg
gegeben.