Sitzung: 11.06.2020 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0209/2020
Sachverhalt:
Der Naturschutzbund Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit
der Biosphärenreservatsverwaltung „Niedersächsische Elbtalaue“ das LIFE-Projekt
„Auenamphibien“ bei der EU beantragt und bewilligt bekommen.
Große Teile der Maßnahme sollen in der Dannenberger Marsch,
in Grabau, Wussegel, Quickborn und Damnatz durchgeführt werden.
Das von 2016 bis 2023 laufende Projekt hat zum Ziel, in insgesamt 11 Projektgebieten in den Flussniederungen von Aller und Elbe im mittleren und östlichen Niedersachsen den Lebensraum für seltene Amphibien wie Rotbauchunke, Kammmolch und Laubfrosch durch Neuanlage und Sanierung von 300 Laichgewässern sowie Landlebensräumen und Winterquartieren zu verbessern und weiter zu entwickeln.
Unter anderem sollen auch am Dorfteich in Grabau Maßnahmen durchgeführt werden.
Aus dem Dorfteich soll zum einen das organische Material entfernt werden und ein Teilbereich im Süden vertieft werden. Der mineralische Aushub soll als kleiner Damm im Gewässer zum Graben hin aufgebracht werden, um so eine vom Graben etwas entkoppelte ruhigere und tiefere Zone zu schaffen.
Der Dorfteich liegt im Eigentum der Stadt Hitzacker (Elbe) (Gemarkung Grabau, Flur 1, Flurstück 318/60), sodass die Stadt als Flächeneigentümerin der Maßnahme zustimmen muss. Hierfür wurde der Gestattungsvertrag erarbeitet.
Durch den Vertrag wird dem NABU gestattet, die Maßnahme durchzuführen.
Die Stadt verpflichtet sich, dass:
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Keine neuen Bäume gepflanzt werden
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Keine Entenhäuschen als Nisthilfen
aufgestellt werden
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Keine Hausenten gehalten werden
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Keine Fische eingesetzt werden
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Keine Ausgleichsmaßnahme vorgesehen
sind und die Flächen nicht als Ökokonto beantragt werden.
Die Unterhaltungsmaßnahmen am Graben (Gewässer 3. Ordnung),
der durch den Teich verläuft, werden durch den Kreisverband der Wasser- und
Bodenverbände durchgeführt. Die Unterhaltung und die Funktionsfähigkeit des
Grabens dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Ebenfalls bleibt die Möglichkeit der Nutzung als Wasserentnahmestelle im Rahmen des Brandschutzes erhalten.
Die laufende Unterhaltung soll für die Vertragslaufzeit an den NABU (oder beauftragte Dritte) übertragen werden. Zum einen würde die Maßnahme ohne weitere Unterhaltungsmaßnahmen ins Leere laufen, da das Gewässer mit der Zeit wieder verlanden würde. Zum anderen ist die Stadt dann nicht für Schäden, die durch etwaige Unterhaltungsmaßnahmen entstehen könnten, haftbar.
Bei Verstößen gegen die Regelungen müsste die Stadt anteilig die Kosten der Maßnahmen zurückzahlen.
Ein entsprechender Entwurf konnte bis zur Anlage der Vorlage noch nicht erarbeitet werden, daher sollte der Beschluss vorbehaltlich der Änderung am Vertragsentwurf gefasst werden.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt.
Der Dorfteich hat
keine entwässernde Funktion.
Im Rahmen des
Vertrages ist die Stadt Hitzacker (Elbe) 20 Jahre daran gebunden, diese Flächen
zu erhalten. Die Übernahme der Pflegemaßnahmen durch die
Biosphärenreservatsverwaltung wurde vertraglich geregelt.
Rf Laudel-Voigt
empfiehlt, den Vertrag um folgenden Passus zu ergänzen: Bei Vertragsabschluss
mit der Stadt Hitzacker (Elbe) muss ausgeschlossen werden, dass durch
irgendwelche Umstände, die die Stadt nicht zu vertreten hat,
Schadensersatzansprüche an die Stadt gestellt werden können.
Es wird ergänzt,
dass die Verkehrssicherungspflicht an den Naturschutzbund Niedersachsen
übertragen werden soll.
Der BPSUH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Der Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe)
und dem Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Niedersachsen e.V. (NABU)
wird geschlossen unter der Voraussetzung, dass die Unterhaltung während der
Vertragslaufzeit vom Naturschutzbund durchgeführt wird.
Die Verwaltung wird angewiesen unter Beachtung der vorgenannten Einwendungen in
Vertragsverhandlung zu treten.