SgBgm Meyer berichtet, dass es eine Anfrage von Rh Bodendieck bezüglich des in Neu Darchau widerrechtlich abgestellten Fahrzeuges gab. Er erläutert hierzu, dass das Fahrzeug nach mehrfacher Aufforderung vom Eigentümer nicht entfernt worden ist. Aus diesem Grund ist es nunmehr durch die Samtgemeinde im Rahmen einer Ersatzvornahme entfernt worden.

Da die kosten für die Ersatzvornahme durch die Samtgemeinde zu tragen sind, wird so lang wie möglich und vertretbar seitens der Verwaltung versucht, den Fahrzeughalter hier in die Pflicht zu nehmen.

 

Rh Bodendieck merkt an, dass die Anfrage bereits vom 25.04.20 ist. Er habe um Eingangsbestätigung seines Schreibens gebeten. Diese habe er bis heute nicht erhalten. Er frage sich, welche Sachzwänge die Verwaltung bewegt haben, nicht bereits früher tätig zu werden. Das Fahrzeug hätte dort bereits seit geraumer Zeit gestanden.