Sitzung: 26.05.2020 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Herr Chocholowicz ist
Brandmeister der FF Quickbornweist auf sein Schreiben vom 04.02.2019 hin,
welches unter anderem an den Ratsvorsitzenden, an den
Brandschutzausschussvorsitzenden, an den Gemeindebrandmeister und an die
Fraktions- und Gruppensprecher des Samtgemeinderates gegangen ist, hin. Hierin
ist seinerzeit bereits der Unmut der FF Quickborn unter anderem im Hinblick auf
Haftungsfragen beschrieben worden. Darauf folgend ist seitens der Samtgemeinde
eine entsprechende Dienstanweisung erlassen worden.
Herr Chocholowicz übergibt
dem Samtgemeinderat eine Resolution der Kameraden der FF Quickborn. Diese hat
zum Inhalt, dass im Umgang mit dem Feuerwehrbedarfsplan eine Anerkennung und
Gleichberechtigung mit anderen Wehren gefordert wird und das für die Abarbeitung
des Feuerwehrbedarfsplanes eine Prioritätenliste zu erstellen ist. Bevor diese
nicht erstellt ist, fordern die Kameraden, dass Baumaßnahmen und Planungen in
anderen Wehren nicht weiter verfolgt werden sollten.
Die Resolution ist der
Niederschrift in der Anlage beigefügt.
Er fragt an, welche
Rechtsstellung der Feuerwehrbedarfsplan hat.
SgBgm Meyer erläutert, dass
der Feuerwehrbedarfsplan seitens des Rates beschlossen ist und daher eine
Bindung hat. Die Verwaltung ist beauftragt, die Festsetzungen des
Feuerwehrbedarfsplanes umzusetzen, da dieser Abweichungen von den Vorgaben des
Brandschutzgesetzes in der Samtgemeinde Elbtalaue möglich macht.
OBM Chocholowicz fragt weiter an, ob es für die
Maßnahmen, die der Feuerwehrbedarfsplan festsetzt, eine Prioritätenliste gibt
und erkennbar ist, nach welchen Kriterien diese erarbeitet wird.
SgBgm Meyer erläutert, dass es keine derartige Liste
gibt. Der Samtgemeinderat trifft in Abhängigkeit der finanziellen Mittel die
Entscheidungen, wann welche Maßnahmen durchzuführen sind. Die
Investitionsvorschläge der jeweiligen Jahre werden in enger Abstimmung mit dem
Gemeindekommando und dem Brandschutzausschuss vorgeschlagen und vom
Samtgemeinderat beschlossen.
OBM Chocholowicz deutet immer wieder auf die
Unzufriedenheit der Quickborner Kameraden hin und sieht eine einheitliche
Vorgehensweise und gerechte Behandlung unter den Wehren im Samtgemeindebereich
nicht gegeben. Er moniert, dass er auf seinen Schriftsatz vom letzten Jahr
lediglich 2 Rückmeldungen aus der Politik erhalten hat.
RV Sperling merkt an, dass er die Bedenken der FF
Quickborn durchaus verstehen und teilen kann. Dennoch gibt es im Bereich der
Samtgemeinde viele weitere Wehren, denen es genauso geht. Überall bedarf es
Modernisierungen, Sanierungen und Neubeschaffungen. Wie hinlänglich allen
bekannt ist, sind die finanziellen Mittel der Samtgemeinde begrenzt. Der
Samtgemeinderat und in erster Linie dabei der Brandschutzausschuss, arbeiten
intensiv daran, entsprechende Maßnahmen festzulegen und umzusetzen.