Herr Chocholowicz ist Brandmeister der FF Quickbornweist auf sein Schreiben vom 04.02.2019 hin, welches unter anderem an den Ratsvorsitzenden, an den Brandschutzausschussvorsitzenden, an den Gemeindebrandmeister und an die Fraktions- und Gruppensprecher des Samtgemeinderates gegangen ist, hin. Hierin ist seinerzeit bereits der Unmut der FF Quickborn unter anderem im Hinblick auf Haftungsfragen beschrieben worden. Darauf folgend ist seitens der Samtgemeinde eine entsprechende Dienstanweisung erlassen worden.

Herr Chocholowicz übergibt dem Samtgemeinderat eine Resolution der Kameraden der FF Quickborn. Diese hat zum Inhalt, dass im Umgang mit dem Feuerwehrbedarfsplan eine Anerkennung und Gleichberechtigung mit anderen Wehren gefordert wird und das für die Abarbeitung des Feuerwehrbedarfsplanes eine Prioritätenliste zu erstellen ist. Bevor diese nicht erstellt ist, fordern die Kameraden, dass Baumaßnahmen und Planungen in anderen Wehren nicht weiter verfolgt werden sollten.

Die Resolution ist der Niederschrift in der Anlage beigefügt.

Er fragt an, welche Rechtsstellung der Feuerwehrbedarfsplan hat.

SgBgm Meyer erläutert, dass der Feuerwehrbedarfsplan seitens des Rates beschlossen ist und daher eine Bindung hat. Die Verwaltung ist beauftragt, die Festsetzungen des Feuerwehrbedarfsplanes umzusetzen, da dieser Abweichungen von den Vorgaben des Brandschutzgesetzes in der Samtgemeinde Elbtalaue möglich macht.

OBM Chocholowicz fragt weiter an, ob es für die Maßnahmen, die der Feuerwehrbedarfsplan festsetzt, eine Prioritätenliste gibt und erkennbar ist, nach welchen Kriterien diese erarbeitet wird.

SgBgm Meyer erläutert, dass es keine derartige Liste gibt. Der Samtgemeinderat trifft in Abhängigkeit der finanziellen Mittel die Entscheidungen, wann welche Maßnahmen durchzuführen sind. Die Investitionsvorschläge der jeweiligen Jahre werden in enger Abstimmung mit dem Gemeindekommando und dem Brandschutzausschuss vorgeschlagen und vom Samtgemeinderat beschlossen.

OBM Chocholowicz deutet immer wieder auf die Unzufriedenheit der Quickborner Kameraden hin und sieht eine einheitliche Vorgehensweise und gerechte Behandlung unter den Wehren im Samtgemeindebereich nicht gegeben. Er moniert, dass er auf seinen Schriftsatz vom letzten Jahr lediglich 2 Rückmeldungen aus der Politik erhalten hat.

 

RV Sperling merkt an, dass er die Bedenken der FF Quickborn durchaus verstehen und teilen kann. Dennoch gibt es im Bereich der Samtgemeinde viele weitere Wehren, denen es genauso geht. Überall bedarf es Modernisierungen, Sanierungen und Neubeschaffungen. Wie hinlänglich allen bekannt ist, sind die finanziellen Mittel der Samtgemeinde begrenzt. Der Samtgemeinderat und in erster Linie dabei der Brandschutzausschuss, arbeiten intensiv daran, entsprechende Maßnahmen festzulegen und umzusetzen.