Sitzung: 06.07.2020 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0092/2020
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.
Mit Beschluss vom
25.02.2019 hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschlossen, dass eine
Teilfläche des Grundstückes „ehemaliger Sportplatz Tießau“ veräußert werden
soll. Bis zum heutigen Tage konnte kein Kaufvertrag geschlossen worden. Nach
mehrmaliger Aufforderung hat die bisherige Kaufinteressentin mitgeteilt, dass
Sie Ihr Kaufangebot zurückzieht.
Die bisherige
Kaufinteressentin möchte die Fläche jedoch pachten und würde das bisher
bestehende Pachtverhältnis gern übernehmen. Der jetzige Pächter hatte sich
bereits 2017 einverstanden erklärt, dass der Pachtvertrag auf die damalige
Kaufinteressentin übertragen wird.
Zwischenzeitlich
hat sich jedoch eine weitere Interessentin bei der Verwaltung gemeldet und ein
Kaufangebot für die Fläche abgegeben. Es wird daher vorgeschlagen, ein
Interessenbekundungsverfahren für diese Teilfläche durchzuführen. Dabei ist
darauf hinzuweisen, dass folgende Einschränkungen gelten:
- Wegerecht
zugunsten des Grundstückes 84/6
- Übernahme
des vorhandenen Stromkastens
- Übernahme
des bestehenden Pachtverhältnisses für eine Teilfläche aus dem Grundstück
- Übernahme
der mit dem Vertrag verbundenen Kosten inkl. Vermessung des Grundstückes
- Eine
Bebauung ist nur auf der dreieckigen Fläche von der Straße „Im Nietzing“
zu dem Grundstück Tiessauer Str. 21 möglich (ca. 800 m²)
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Es wird ein Interessenbekundungsverfahren für eine Teilfläche des Grundstückes „ehemaliger Sportplatz Tießau“ in der Gemarkung Tießau, Flur 2, Flurstück 84/9 mit einer Größe von ca. 7.250 m² durchgeführt.