Bgm’in Deegen berichtet, dass seinerzeit Herr Zuther von der Samtgemeinde ein Schreiben vorbereitet hatte, dass die Kreisstraße in Langendorf dem Landkreis als Baulastträger übergeben werden sollte. Die Kreisstraße führt über Gemeindeeigentum. Die Bäume, die an der Kreisstraße stehen, müssen gepflegt werden. Wenn die Straße übergeben werden würde, wäre die Gemeinde von allen Pflichten befreit. Bisher gab es immer wieder Probleme in dieser Angelegenheit und somit wäre ihr Vorschlag, die Straße incl. Radweg zu übergeben.

 

SB Pauls möchte prüfen, wie die Straße im Anlagevermögen erfasst ist und mit welcher Summe sie in der Bilanz steht.  Dann ist die Abschreibung zu prüfen und wie sich das haushaltsmäßig auswirken würde. 
Er gibt zu bedenken, dass sich dann evtl. die Fehlbeträge erhöhen würden.

 

Es besteht Einigkeit, die Zahlen mit dem Protokoll zu verschicken.

 

Anmerkung von SB Pauls:

 

Übertragung des Grundstücks der Kreisstraße an den Landkreis:

Es handelt sich dabei um 2 Flurstücke (Fl.2 Nr. 232/16 und Fl.5 Nr. 162/21) mit insgesamt 37.853 m² Fläche, welche in der Bilanz der Gemeinde mit 37.853 EUR bilanziert sind.

Würde diese Fläche an den Landkreis übertragen werden, würde es den Haushalt 2020 als Buchverlust in der Ergebnisrechnung in selbiger Höhe belasten und unterm Strich ggfls. die Fehlbeträge aus Vorjahren erhöhen.

Entsprechende Mittel sind im Haushalt nicht eingeplant und müssten überplanmäßig durch Ratsbeschluss bereitgestellt werden. Eine Deckung kann ich ad hoc nicht benennen.