Bgm’in Deegen berichtet, dass Herr Andreas Schulz angefragt hat, ob die Straße, die an seinem Grundstück vorbeiführt, gewidmet werden könnte. Er müsste ansonsten eine Baugenehmigung beantragen für den Schuppen, der auf der Fläche steht, die er von der Gemeinde seinerzeit erworben hat.

 

Wenn der Wirtschaftsweg bzw. die Straße gewidmet werden würde, dann hätte die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht.

Bgm’in Deegen hat ihm mitgeteilt, dass er einen schriftlichen Antrag stellen muss.

Dieses ist bisher nicht geschehen.
Nach Klärung sind sich die Ratsmitglieder einig, dass eine Widmung nicht infrage kommt.