Sitzung: 25.05.2020 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2
Vorlage: 30/0203/2020
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
von Rh Weiss zur Sperrung der Stadtinsel vor.
Rh Weiss stellt den
Antrag vor.
Oft werden
Motorradfahrer aufgrund des ausgehenden Lärms als störend empfunden. Zudem
wurde deutlich, dass die derzeit geltenden Abstandsregelungen nicht eingehalten
werden.
Rf Laudel- Voigt
ergänzt hierzu, dass es Vorgaben für den Kneippkurort gibt. Unter anderem soll
der Quell- und Zielverkehr vermieden werden.
FBL Hesebeck
erläutert, dass die Vorschriften der StVO gelten. Eine Beschilderung wird nur
aufgestellt, wenn eine Notwendigkeit (z.B. erhöhtes Gefahrenpotential) dafür
besteht. Die Samtgemeinde Elbtalaue wird als Straßenverkehrsbehörde tätig.
Sofern ein neues
Verkehrskonzept entwickelt wird, könnte man eine Minimierung der Motorradfahrer
auf der Stadtinsel als Gesamtkonzept durchsetzen. Rh Zühlke fordert ein
schnelles Handeln. Die Entwicklung eines Gesamtkonzepts ist zu zeitaufwändig.
Rh Flindt
verdeutlicht, dass ein generelles Verbot von Motorradfahren dem Tourismus
widerspricht. Wenn über die Lärmbelästigung argumentiert wird, geht von allen
Verkehrsteilnehmern – bis auf Fußgänger- eine Störung aus.
Rh Weiss verweist
auf die besondere Situation durch die Corona-Pandemie. In den Sommermonaten
wird der Tourismus wieder ansteigen, was auch zu einer erhöhten Lärmbelästigung
durch Motorradfahrer führt. Er schlägt vor, die Sperrung nur bis Ende August zu
begrenzen.
FBL Hesebeck führt
dazu aus, dass eine Lärmbelästigung keine ausreichende Begründung darstellt.
Die Vorgabe den Quell- und Zielverkehr zu minimieren gelte nicht nur für
Motorradfahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer.
Der BPSUH empfiehlt folgenden
Beschluss:
Das Gebiet der Stadtinsel Hitzacker wird ab sofort an
Wochenenden (Fr-So) sowie Feiertagen für den Motorradverkehr gesperrt. Dafür
werden auf dem Parkplatz „Bohnenmarkt“ Parkplätze vorrangig für Motorräder
reserviert. Anwohnerinnen und Anwohner bzw. Anliegerinnen und Anlieger sind von
der Regelung ausgenommen.