Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag von Rh Weiss zur Sperrung der Stadtinsel vor.

Rh Weiss stellt den Antrag vor.

Oft werden Motorradfahrer aufgrund des ausgehenden Lärms als störend empfunden. Zudem wurde deutlich, dass die derzeit geltenden Abstandsregelungen nicht eingehalten werden. 

Rf Laudel- Voigt ergänzt hierzu, dass es Vorgaben für den Kneippkurort gibt. Unter anderem soll der Quell- und Zielverkehr vermieden werden.

FBL Hesebeck erläutert, dass die Vorschriften der StVO gelten. Eine Beschilderung wird nur aufgestellt, wenn eine Notwendigkeit (z.B. erhöhtes Gefahrenpotential) dafür besteht. Die Samtgemeinde Elbtalaue wird als Straßenverkehrsbehörde tätig.

Sofern ein neues Verkehrskonzept entwickelt wird, könnte man eine Minimierung der Motorradfahrer auf der Stadtinsel als Gesamtkonzept durchsetzen. Rh Zühlke fordert ein schnelles Handeln. Die Entwicklung eines Gesamtkonzepts ist zu zeitaufwändig.

Rh Flindt verdeutlicht, dass ein generelles Verbot von Motorradfahren dem Tourismus widerspricht. Wenn über die Lärmbelästigung argumentiert wird, geht von allen Verkehrsteilnehmern – bis auf Fußgänger- eine Störung aus.

Rh Weiss verweist auf die besondere Situation durch die Corona-Pandemie. In den Sommermonaten wird der Tourismus wieder ansteigen, was auch zu einer erhöhten Lärmbelästigung durch Motorradfahrer führt. Er schlägt vor, die Sperrung nur bis Ende August zu begrenzen.

 

FBL Hesebeck führt dazu aus, dass eine Lärmbelästigung keine ausreichende Begründung darstellt. Die Vorgabe den Quell- und Zielverkehr zu minimieren gelte nicht nur für Motorradfahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden 


Beschluss:

Das Gebiet der Stadtinsel Hitzacker wird ab sofort an Wochenenden (Fr-So) sowie Feiertagen für den Motorradverkehr gesperrt. Dafür werden auf dem Parkplatz „Bohnenmarkt“ Parkplätze vorrangig für Motorräder reserviert. Anwohnerinnen und Anwohner bzw. Anliegerinnen und Anlieger sind von der Regelung ausgenommen.