Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Rf Laudel-Voigt stellt die in den Anträgen formulierten Leitlinien vor.

Die Uferbewirtschaftung der Jeetzel wurde mit einem Mitarbeiter des NLWKN und Herrn Wübbenhorst (Biosphärenreservatsverwaltung) erläutert. Herr Wübbenhorst hatte in diesem Zuge darauf hingewiesen, dass sich im Bereich der Uferfläche seltene Bienen angesiedelt hätten.

Rh Weiss gibt zu beachten, dass der Antrag der Gruppe Hitzacker eine Erweiterung des Antrages der Blühgruppe darstellt und stellt diesen vor.

FBL Hesebeck ergänzt, dass sich die Blühgruppe in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sachbearbeiter des NLWKN mit der Thematik der Uferbewirtschaftung auseinandergesetzt haben. Durch den Eigentümerwechsel (von Bund auf Land) haben sich die Zuständigkeiten verändert. Die Zuständigkeit für die Gewässerbewirtschaftung obliegt dem Landkreis. Die Schiffbarkeit des Jeetzelabschnitts und die Möglichkeit des Anlegens von Elbflusskreuzfahrtschiffen liegen ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Landkreises.

Er weist darauf hin, dass aufgrund der finanziellen Lage, nur eine Mahd pro Jahr erfolgt ist.

 

Ohne weitere Diskussion empfiehlt der BPSUH folgenden 

 


Beschluss:

A)   Bezugnehmend auf den Stadtratsbeschluss der Stadt Hitzacker (Elbe) vom 24.09.2018 gelten als Leitlinien für die ökologische Bewirtschaftung des Jeetzelufers im Stadtbereich der Stadt Hitzacker (Elbe) nach Beschluss dieses Antrags:

1.     Für den Hochwasserschutz ist eine regelmäßige Mahd nicht notwendig (lt. Aussage von Herrn Jaensch vom NLWKN)

2.     Ziel ist, den Bereich des Jeetzelufers im Stadtgebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) zunächst dem natürlichen Wachstum zu überlassen und zu beobachten, wie sich Pflanzengesellschaften entwickeln.

3.     Der vorhandene Pflanzenbestand soll im Sommer dokumentiert werden und es wird danach entschieden, was neu gesät oder bepflanzt werden soll.

4.     Auf keinen Fall soll vor Ende August gemäht werden. Wenn gemäht wird, sollen immer nur kleine Flächen gemäht werden.

5.     Der Zustand des Jeetzelufers wird regelmäßig beobachtet und wenn nötig, werden Pflegemaßnahmen durchgeführt.

6.     Es ist wichtig, dass – neben der ökologischen Vielfalt und Pflanzenwelt – ebenfalls ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild des Jeetzelufers erhalten bleibt.

7.     Im Herbst 2020 findet eine Bestandsaufnahme statt. Auf der Basis können ggfs. die Leitlinien angepasst werden.

 

Mehrheitlich Empfohlen

4 Ja 1 Nein 1 Enthaltung

 

 

B)   Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt für die Nutzung und Bewirtschaftung der Jeetzel (Abschnitt Drawehnertorbrücke bis Siel) in seinem Zuständigkeitsbereich die folgenden Leitlinien:

 

-          Die im städtischen Besitz befindlichen Uferflächen werden im Sinne des Ratsbeschlusses zur ökologischen Bewirtschaftung städtischer Grünflächen extensiv bewirtschaftet und es wird dafür geworben auch benachbarte Grünflächen mit einzubeziehen.

-          Die Anpflanzung neuer bzw. Nachpflanzung gefällter oder zu fällender Bäume an den Uferflächen wird aktiv gefördert

-          Die Schiffbarkeit des Jeetzelabschnitts zwischen Drawehnertorbrücke und dem Sielbauwerk bleibt für die ortsüblichen Wasserfahrzeuge durch Sicherstellung von entsprechenden Durchfahrungshöhen und -breiten gewährleistet.

-          Die Stadt Hitzacker (Elbe) setzt sich dafür ein, dass weiterhin Liegeplätze für Wasserfahrzeuge zwischen Drawehnertorbrücke und Siel vorgehalten werden, über deren Vergabe sie auch verfügen kann.

-          Das Anlegen von Elbflusskreuzfahrtschiffen sowie von touristischen Fahrgastschiffen bleibt gewährleistet.

-          Die ggf. notwendige Instandsetzung (Sanierung bzw. Teilneubau) erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren Schiffbarkeit der Jeetzel nach Möglichkeit barrierefrei und soll durch Einbeziehung zuständiger Behörden wie z.B. des Denkmalschutzes entsprechend dem Stadtbild geplant und ausgeführt werden.

 

Mehrheitlich Empfohlen

5 Ja 2 Nein