Sitzung: 25.05.2020 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Vorlage: 30/0134/2020
Rf Laudel-Voigt
stellt die in den Anträgen formulierten Leitlinien vor.
Die
Uferbewirtschaftung der Jeetzel wurde mit einem Mitarbeiter des NLWKN und Herrn
Wübbenhorst (Biosphärenreservatsverwaltung) erläutert. Herr Wübbenhorst hatte
in diesem Zuge darauf hingewiesen, dass sich im Bereich der Uferfläche seltene
Bienen angesiedelt hätten.
Rh Weiss gibt zu
beachten, dass der Antrag der Gruppe Hitzacker eine Erweiterung des Antrages
der Blühgruppe darstellt und stellt diesen vor.
FBL Hesebeck
ergänzt, dass sich die Blühgruppe in Zusammenarbeit mit dem zuständigen
Sachbearbeiter des NLWKN mit der Thematik der Uferbewirtschaftung
auseinandergesetzt haben. Durch den Eigentümerwechsel (von Bund auf Land) haben
sich die Zuständigkeiten verändert. Die Zuständigkeit für die
Gewässerbewirtschaftung obliegt dem Landkreis. Die Schiffbarkeit des
Jeetzelabschnitts und die Möglichkeit des Anlegens von
Elbflusskreuzfahrtschiffen liegen ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des
Landkreises.
Er weist darauf
hin, dass aufgrund der finanziellen Lage, nur eine Mahd pro Jahr erfolgt ist.
Ohne weitere
Diskussion empfiehlt der BPSUH folgenden
Beschluss:
A) Bezugnehmend
auf den Stadtratsbeschluss der Stadt Hitzacker (Elbe) vom 24.09.2018 gelten als
Leitlinien für die ökologische Bewirtschaftung des Jeetzelufers im Stadtbereich
der Stadt Hitzacker (Elbe) nach Beschluss dieses Antrags:
1.
Für den Hochwasserschutz ist eine
regelmäßige Mahd nicht notwendig (lt. Aussage von Herrn Jaensch vom NLWKN)
2.
Ziel ist, den Bereich des
Jeetzelufers im Stadtgebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) zunächst dem natürlichen
Wachstum zu überlassen und zu beobachten, wie sich Pflanzengesellschaften
entwickeln.
3.
Der vorhandene Pflanzenbestand soll
im Sommer dokumentiert werden und es wird danach entschieden, was neu gesät
oder bepflanzt werden soll.
4.
Auf keinen Fall soll vor Ende August
gemäht werden. Wenn gemäht wird, sollen immer nur kleine Flächen gemäht werden.
5.
Der Zustand des Jeetzelufers wird
regelmäßig beobachtet und wenn nötig, werden Pflegemaßnahmen durchgeführt.
6.
Es ist wichtig, dass – neben der
ökologischen Vielfalt und Pflanzenwelt – ebenfalls ein optisch ansprechendes
Erscheinungsbild des Jeetzelufers erhalten bleibt.
7.
Im Herbst 2020 findet eine
Bestandsaufnahme statt. Auf der Basis können ggfs. die Leitlinien angepasst
werden.
Mehrheitlich Empfohlen
4 Ja 1 Nein 1 Enthaltung
B)
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt für
die Nutzung und Bewirtschaftung der Jeetzel (Abschnitt Drawehnertorbrücke bis
Siel) in seinem Zuständigkeitsbereich die folgenden Leitlinien:
-
Die im städtischen Besitz
befindlichen Uferflächen werden im Sinne des Ratsbeschlusses zur ökologischen
Bewirtschaftung städtischer Grünflächen extensiv bewirtschaftet und es wird
dafür geworben auch benachbarte Grünflächen mit einzubeziehen.
-
Die Anpflanzung neuer bzw.
Nachpflanzung gefällter oder zu fällender Bäume an den Uferflächen wird aktiv
gefördert
-
Die Schiffbarkeit des
Jeetzelabschnitts zwischen Drawehnertorbrücke und dem Sielbauwerk bleibt für
die ortsüblichen Wasserfahrzeuge durch Sicherstellung von entsprechenden
Durchfahrungshöhen und -breiten gewährleistet.
-
Die Stadt Hitzacker (Elbe) setzt
sich dafür ein, dass weiterhin Liegeplätze für Wasserfahrzeuge zwischen
Drawehnertorbrücke und Siel vorgehalten werden, über deren Vergabe sie auch
verfügen kann.
-
Das Anlegen von
Elbflusskreuzfahrtschiffen sowie von touristischen Fahrgastschiffen bleibt gewährleistet.
-
Die ggf. notwendige Instandsetzung
(Sanierung bzw. Teilneubau) erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren
Schiffbarkeit der Jeetzel nach Möglichkeit barrierefrei und soll durch
Einbeziehung zuständiger Behörden wie z.B. des Denkmalschutzes entsprechend dem
Stadtbild geplant und ausgeführt werden.
Mehrheitlich Empfohlen
5 Ja 2 Nein