Sitzung: 25.05.2020 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0113/2020
Sachverhalt:
Am 16.12.2019 hat
der Kreistag über das Ergebnis der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen zum Nahverkehrsplanentwurf und den Nahverkehrsplan
(NVP) 2019 beschlossen.
Hierin ist u.a.
eine Prioritätenliste als Empfehlung für die Errichtung von barrierefreien
Bushaltestellen enthalten.
Diese
Prioritätenliste enthält 3 Stufen:
A = empfohlene
Umsetzung bis 2024
B = empfohlene
Umsetzung bis 2026
C = empfohlene
Umsetzung nach 2026
Die Bushaltestellen
der Stadt Hitzacker sind in der Anlage zur Vorlage priorisiert.
Unabhängig vom
Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Städte oder Gemeinden für die
Straßennebenflächen (Gehwege/Bushaltestellen etc.) eigenverantwortlich.
Die Kosten für die
Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle belaufen sich derzeit auf bis zu
ca. 30.000,- €, diese können aber erst nach Festlegung der jeweiligen
Haltestelle und deren exakte Ausbauweise genau beziffert werden. Weiterhin ist
zu bedenken, dass in der Regel eine Haltestelle auf beiden Seiten der jeweiligen Straße umzubauen ist.
Die Errichtung der
barrierefreien Bushaltestellen kann aus Mitteln des ÖPNV zu 75 % gefördert
werden. Hierfür ist eine entsprechende Antragstellung bis zum 31.05. für das
jeweils folgende Jahr erforderlich (z.B. 31.05.2020 für 2021).
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker kann entscheiden, welche der
vorhandenen Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen umgebaut werden.
Bei einer entsprechenden Beschlussfassung ist das Jahr des Umbaus festzulegen
und es sind entsprechende Eigenmittel im Haushalt einzuplanen
FDL Beckmann
erläutert den Sachverhalt.
Er weist darauf
hin, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Antragsfrist bis zum 31.08.2020
verlängert wurde. Pro Bushaltestelle fallen Kosten von ca. 30.000 € an. Diese
Kosten müssen zu ¼ von der Stadt Hitzacker (Elbe) getragen werden.
Auf Nachfrage von
Rh Weiss erläutert FDL Beckmann die Mindeststandards die für eine
Barrierefreiheit einzuhalten sind.
Eine
Mindestanforderung ist ein stufenloser Zugang. Außerdem muss die Wartefläche
aus einem befestigten Oberflächenbelag bestehen, der leicht, erschütterungsarm
und gefahrlos begeh- und befahrbar ist. Der Mindestflächenbedarf muss 1,50 m x
1,50 m betragen.
Der Bordstein muss
eine Höhe von mind. 16 cm aufweisen.
Zudem müssen die
Warteflächen mit Bodenindikatoren z.B. mit ein Auffindestreifen (mit
Rippenprofil parallel zum Bord) ausgestattet werden.
Zudem müssen die
Bushaltestellen über einen Haltestellenmast, einem Aushangkasten/
Aushangfahrplan, Abfallbehälter und einer ausreichenden Beleuchtung verfügen.
Rf Laudel-Voigt
weist darauf hin, dass in der Bernhard-Varenius-Schule die Inklusion bereits
besteht. Ein Bedarf für einen barrierefreien Ausbau ist also vorhanden.
FBL Hesebeck
verweist darauf, dass die finanzielle Situation der Stadt ausschlaggebend sein
wird.
Der BPSUH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Im Jahr 2021 werden die Bushaltestellen vor der
Bernhard-Varenius-Schule und der Freien Schule in Hitzacker (Elbe) zu
barrierefreien Bushaltestellen umgebaut.
Der entsprechende Förderantrag ist zu stellen. Die
finanziellen Mittel sind im Haushalt für das Jahr 2021 einzustellen.