Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Am 16.12.2019 hat der Kreistag über das Ergebnis der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zum Nahverkehrsplanentwurf und den Nahverkehrsplan (NVP) 2019 beschlossen.

Hierin ist u.a. eine Prioritätenliste als Empfehlung für die Errichtung von barrierefreien Bushaltestellen enthalten.

Diese Prioritätenliste enthält 3 Stufen:

A = empfohlene Umsetzung bis 2024

B = empfohlene Umsetzung bis 2026

C = empfohlene Umsetzung nach 2026

 

Die Bushaltestellen der Stadt Hitzacker sind in der Anlage zur Vorlage priorisiert.

 

Unabhängig vom Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Städte oder Gemeinden für die Straßennebenflächen (Gehwege/Bushaltestellen etc.) eigenverantwortlich.

 

Die Kosten für die Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle belaufen sich derzeit auf bis zu ca. 30.000,- €, diese können aber erst nach Festlegung der jeweiligen Haltestelle und deren exakte Ausbauweise genau beziffert werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass in der Regel eine Haltestelle auf beiden Seiten der jeweiligen Straße umzubauen ist.

 

Die Errichtung der barrierefreien Bushaltestellen kann aus Mitteln des ÖPNV zu 75 % gefördert werden. Hierfür ist eine entsprechende Antragstellung bis zum 31.05. für das jeweils folgende Jahr erforderlich (z.B. 31.05.2020 für 2021). 

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker kann entscheiden, welche der vorhandenen Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen umgebaut werden. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung ist das Jahr des Umbaus festzulegen und es sind entsprechende Eigenmittel im Haushalt einzuplanen

 

FDL Beckmann erläutert den Sachverhalt.

Er weist darauf hin, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Antragsfrist bis zum 31.08.2020 verlängert wurde. Pro Bushaltestelle fallen Kosten von ca. 30.000 € an. Diese Kosten müssen zu ¼ von der Stadt Hitzacker (Elbe) getragen werden.

Auf Nachfrage von Rh Weiss erläutert FDL Beckmann die Mindeststandards die für eine Barrierefreiheit einzuhalten sind. 

Eine Mindestanforderung ist ein stufenloser Zugang. Außerdem muss die Wartefläche aus einem befestigten Oberflächenbelag bestehen, der leicht, erschütterungsarm und gefahrlos begeh- und befahrbar ist. Der Mindestflächenbedarf muss 1,50 m x 1,50 m betragen.

Der Bordstein muss eine Höhe von mind. 16 cm aufweisen.

Zudem müssen die Warteflächen mit Bodenindikatoren z.B. mit ein Auffindestreifen (mit Rippenprofil parallel zum Bord) ausgestattet werden.

 

Zudem müssen die Bushaltestellen über einen Haltestellenmast, einem Aushangkasten/ Aushangfahrplan, Abfallbehälter und einer ausreichenden Beleuchtung verfügen.

 

Rf Laudel-Voigt weist darauf hin, dass in der Bernhard-Varenius-Schule die Inklusion bereits besteht. Ein Bedarf für einen barrierefreien Ausbau ist also vorhanden.

 

FBL Hesebeck verweist darauf, dass die finanzielle Situation der Stadt ausschlaggebend sein wird.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Im Jahr 2021 werden die Bushaltestellen vor der Bernhard-Varenius-Schule und der Freien Schule in Hitzacker (Elbe) zu barrierefreien Bushaltestellen umgebaut.

Der entsprechende Förderantrag ist zu stellen. Die finanziellen Mittel sind im Haushalt für das Jahr 2021 einzustellen.