Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Bgm Sperling erläutert kurz den Sachverhalt.

Dem Landkreis Lüchow-Dannenberg obliegt die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe und ist somit verantwortlich für die Bereitstellung von Kindern in Kindertageseinrichtungen.

Der Landkreis kann kreisangehörigen Gemeinden Aufgaben auf deren Antrag überlassen.

Aufgrund der Tatsache, dass im Bereich der Gemeinde Jameln der Bedarf an der Betreuung von Kindern in den bisherigen Räumlichkeiten des Spielkreises nicht ausreichend erfüllt werden kann und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg vor Ort kein Grundstück zur Verfügung steht, hat die Gemeinde Jameln beantragt, die Errichtung einer Kindertagesstätte zu übernehmen.

Über die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten ist der Abschluss einer kommunalen Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue sowie der Gemeinde Jameln erforderlich, in der die Übertragung, die Finanzierung und Laufzeit geregelt werden.

 

Die Finanzierung des Neubaus erfolgt durch die Gemeinde; die Refinanzierung des Kredites der Baukosten durch Landkreis und Samtgemeinde im Verhältnis 75/25. Die Baumaßnahme ist mit dem Landkreis abzustimmen. Die Rechtsvorschriften zur Errichtung von Kindertageseinrichtungen sind einzuhalten.

 

Nach der letzten Erhebung leben im Einzugsgebiet der Gemeinde Jameln 71 Kinder im Alter von null bis sechs Jahren. Am 25.05.2020 hat der Kreistag den Abschluss der Zweckvereinbarung beschlossen.

 

Auf Nachfrage des Rh Grunzke, welcher Fertigstellungstermin geplant sei, entgegnet Bgm Sperling, dass es Ziel sei, die Kindertagesstätte bis zum 31.07.2021 fertigzustellen.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Jameln den

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Jameln beschließt den Neubau einer Kindertagesstätte am Standort Breselenz und schließt eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue.