Sitzung: 26.05.2020 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 5
Vorlage: 40/0062/2020
Sachverhalt:
In einem Schreiben
an den Samtgemeindebürgermeister ist Anfang 2019 das Ansinnen der FF Quickborn
schriftlich mitgeteilt worden. Dieses Schreiben ist unter anderem auch den
Fraktionsvorsitzenden im Samtgemeinderat zugestellt worden.
Inhalt dieses
Schreibens ist die Übernahme von Haftungen bei Personen- und Sachschäden im
Übungs- und Einsatzdienst der FF Quickborn. Die FF Quickborn hat auf
Gefährdungen zum Beispiel beim Besteigen des Einsatzfahrzeuges hingewiesen.
Darüber hinaus sind weitere Mängel aus Sicht der Kameraden beschrieben worden.
Darauf folgend ist
durch die Samtgemeinde Elbtalaue eine entsprechende Dienstanweisung zum
Besteigend es Fahrzeuges erlassen worden.
Stellv. SgBgm
Beckmann hat das Ansinnen der FF Quickborn zum Anlass genommen, um seitens der
SPD-Fraktion zu beantragen, sich auf politischer Ebene mit der Angelegenheit zu
befassen.
Nach intensiven
Beratungen im Brandschutzausschuss und im Samtgemeindeausschuss hierzu haben
diese eine gleichlautende Beschlussempfehlung abgegeben.
Stellv. SgBgm
Beckmann erläutert nochmals den Antrag der SPD-Fraktion. Er weist auf die in
der Einwohnerfragestunde vom OBM Chocholowiz vorgetragenen Argumente hin.
Seiner Meinung nach werde das Ansinnen der FF Quickborn nicht ernst genug
genommen. Er spricht nochmals die Erstellung einer entsprechenden
Prioritätenliste an, die auf Grundlage der nunmehr durchgeführten IST-Aufnahme
aller FF-Gerätehäuser auszuarbeiten ist. Er stelle sich die Frage, warum im
Feuerwehrbedarfsplan bereits Maßnahmen für einige Wehren benannt wurden, obwohl
noch keine wirkliche Priorität besprochen worden ist. Auch wirft er in dieser Hinsicht der
Verwaltung und dem Brandschutzausschuss Untätigkeit vor.
Die abgegebene
Beschlussempfehlung des Fachausschusses und des SgA sei ihm nicht ausreichend.
Für die SPD- Fraktion stellt er daher folgenden
Antrag:
Der Feuerwehrbedarfsplan-mit dem nun
vorliegenden IST-Zustand der Gerätehäuser vom 11.02.2020-ist Grundlage für die
Bauvorhaben der nächsten Jahre, wobei die Reihenfolge der Bauvorhaben vom Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue-anhand der unverzüglich zu erstellenden
Prioritätenliste-bestimmt.
Der Antrag sah
zunächst noch vor, dass bis zum Vorliegen der entsprechenden Prioritätenliste
sämtliche Maßnahmen zunächst zurückgestellt werden. Dies ist aber wieder
zurückgezogen worden.
Rf Unterste-Wilms
weist die Untätigkeit des Brandschutzausschusses entschieden zurück. Dieser
habe sich intensiv und umfassend mit der Thematik beschäftigt und in
Zusammenarbeit mit Vertretern der Feuerwehren entschieden, dem
Feuerwehrbedarfsplan zu folgen. Eine weitergehende Prioritätenliste zu
erarbeiten sei nur dann möglich, wenn die Kriterien hierfür festgelegt werden.
Der Feuerwehrbedarfsplan sieht Maßnahmen zunächst bis 2024 vor. Danach muss
dieser ohnehin fortgeschrieben und dann ggfls. angepasst werden.
Rh Mertins stellt
klar, dass die Maßnahmen im Bereich der FF Quickborn bereits für 2024
vorgesehen sind. Diese Aussicht mag nicht zufriedenstellend sein, aber auch
alle anderen Wehren haben ähnliche Begehrlichkeiten.
Gemeindebrandmeister
A. Meyer weist ebenfalls auf die umfangreichen Beratungen aller Beteiligten
hin. Der Samtgemeinderat habe den Feuerwehrbedarfsplan beschlossen, dem sollte
nun gefolgt werden. Dieser habe mit dem Hinweis auf mögliche Kooperationen
bereits eine gewisse Priorität vorgegeben.
Stellv. SgBgm
Flindt merkt an, dass eine gezielte Prioritätenliste nicht zielführend ist. Es
gäbe immer wieder Zwänge, die zu Änderungen führen. Er spricht das Beispiel der
Drehleiter in Hitzacker an. Man müsse immer auch auf kurzfristige Bedarfe
regieren und unter Umständen die Priorität neu definieren.
RV Sperling lässt
über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.
Ja 5 Nein 17 Enthaltung 9
Damit ist der
Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt.
RV Sperling lässt
über die Beschlussempfehlungen des Fachausschusses und des SgA abstimmen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
Der
Feuerwehrbedarfsplan ist Grundlage für die Bauvorhaben der nächsten Jahre. Die
Reihenfolge der Maßnahmen bestimmt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue.