Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 5

Sachverhalt:

In einem Schreiben an den Samtgemeindebürgermeister ist Anfang 2019 das Ansinnen der FF Quickborn schriftlich mitgeteilt worden. Dieses Schreiben ist unter anderem auch den Fraktionsvorsitzenden im Samtgemeinderat zugestellt worden.

Inhalt dieses Schreibens ist die Übernahme von Haftungen bei Personen- und Sachschäden im Übungs- und Einsatzdienst der FF Quickborn. Die FF Quickborn hat auf Gefährdungen zum Beispiel beim Besteigen des Einsatzfahrzeuges hingewiesen. Darüber hinaus sind weitere Mängel aus Sicht der Kameraden beschrieben worden.

Darauf folgend ist durch die Samtgemeinde Elbtalaue eine entsprechende Dienstanweisung zum Besteigend es Fahrzeuges erlassen worden. 

Stellv. SgBgm Beckmann hat das Ansinnen der FF Quickborn zum Anlass genommen, um seitens der SPD-Fraktion zu beantragen, sich auf politischer Ebene mit der Angelegenheit zu befassen.

Nach intensiven Beratungen im Brandschutzausschuss und im Samtgemeindeausschuss hierzu haben diese eine gleichlautende Beschlussempfehlung abgegeben.

 

Stellv. SgBgm Beckmann erläutert nochmals den Antrag der SPD-Fraktion. Er weist auf die in der Einwohnerfragestunde vom OBM Chocholowiz vorgetragenen Argumente hin. Seiner Meinung nach werde das Ansinnen der FF Quickborn nicht ernst genug genommen. Er spricht nochmals die Erstellung einer entsprechenden Prioritätenliste an, die auf Grundlage der nunmehr durchgeführten IST-Aufnahme aller FF-Gerätehäuser auszuarbeiten ist. Er stelle sich die Frage, warum im Feuerwehrbedarfsplan bereits Maßnahmen für einige Wehren benannt wurden, obwohl noch keine wirkliche Priorität besprochen worden ist.  Auch wirft er in dieser Hinsicht der Verwaltung und dem Brandschutzausschuss Untätigkeit vor.

Die abgegebene Beschlussempfehlung des Fachausschusses und des SgA sei ihm nicht ausreichend. Für die SPD- Fraktion stellt er daher folgenden

Antrag:

Der Feuerwehrbedarfsplan-mit dem nun vorliegenden IST-Zustand der Gerätehäuser vom 11.02.2020-ist Grundlage für die Bauvorhaben der nächsten Jahre, wobei die Reihenfolge der Bauvorhaben vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue-anhand der unverzüglich zu erstellenden Prioritätenliste-bestimmt.

 

Der Antrag sah zunächst noch vor, dass bis zum Vorliegen der entsprechenden Prioritätenliste sämtliche Maßnahmen zunächst zurückgestellt werden. Dies ist aber wieder zurückgezogen worden.

 

 

Rf Unterste-Wilms weist die Untätigkeit des Brandschutzausschusses entschieden zurück. Dieser habe sich intensiv und umfassend mit der Thematik beschäftigt und in Zusammenarbeit mit Vertretern der Feuerwehren entschieden, dem Feuerwehrbedarfsplan zu folgen. Eine weitergehende Prioritätenliste zu erarbeiten sei nur dann möglich, wenn die Kriterien hierfür festgelegt werden. Der Feuerwehrbedarfsplan sieht Maßnahmen zunächst bis 2024 vor. Danach muss dieser ohnehin fortgeschrieben und dann ggfls. angepasst werden.

 

Rh Mertins stellt klar, dass die Maßnahmen im Bereich der FF Quickborn bereits für 2024 vorgesehen sind. Diese Aussicht mag nicht zufriedenstellend sein, aber auch alle anderen Wehren haben ähnliche Begehrlichkeiten.

 

Gemeindebrandmeister A. Meyer weist ebenfalls auf die umfangreichen Beratungen aller Beteiligten hin. Der Samtgemeinderat habe den Feuerwehrbedarfsplan beschlossen, dem sollte nun gefolgt werden. Dieser habe mit dem Hinweis auf mögliche Kooperationen bereits eine gewisse Priorität vorgegeben.

 

Stellv. SgBgm Flindt merkt an, dass eine gezielte Prioritätenliste nicht zielführend ist. Es gäbe immer wieder Zwänge, die zu Änderungen führen. Er spricht das Beispiel der Drehleiter in Hitzacker an. Man müsse immer auch auf kurzfristige Bedarfe regieren und unter Umständen die Priorität neu definieren.

 

RV Sperling lässt über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Ja            5                             Nein      17                           Enthaltung          9

 

Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt.

 

 

RV Sperling lässt über die Beschlussempfehlungen des Fachausschusses und des SgA abstimmen.

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Feuerwehrbedarfsplan ist Grundlage für die Bauvorhaben der nächsten Jahre. Die Reihenfolge der Maßnahmen bestimmt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue.