Sitzung: 26.05.2020 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 4
Vorlage: 30/0553/2019
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat am 28.03.19 beschlossen, den Flächennutzungsplan der
Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) fortzuschreiben.
Durch die Änderung
wird gemischte Baufläche und eine kleine gewerbliche Fläche in Sonderbaufläche
KFZ geändert werden (Plangebiet 99.1). Um die Vorbereitung der Eingriffe in
Natur- und Landschaft auszugleichen, wird eine Fläche nördlich des
Bogenschießplatzes an der Hermann-Löns-Straße in eine Grünfläche Streuobstwiese
umgewandelt (Plangebiet 99.2).
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 07.10. bis einschließlich
07.11.19 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und
Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I und II der Vorlage) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund
der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b) Mit der
Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Aufstellung der 99. Änderung des Flächennutzungsplans soweit
abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Fachbereichsleiter
Hesebeck erläutert auch hier den Sachverhalt und berichtet, dass der
Fachausschuss und der Samtgemeindeausschuss hierzu mehrheitliche Empfehlungen
abgegeben haben.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Die 99. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung zur 99. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen
(Feststellungsbeschluss).