Sitzung: 26.05.2020 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 1/0013/2020
Sachverhalt:
Mit Datum vom
12.01.2020 hat die SOLI-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden
Antrag gestellt.
SOLI Fraktion in der Samtgemeinde Elbtalaue 12.01.2020
Hiermit beantragen wir für den
nächsten AIZE Ausschuss (voraussichtlich) am 18.02.2020, Samtgemeindeausschuss
und Ratssitzung folgenden TOP:
Verfahrensfestlegung für die
Beschlussverfolgung für die durch den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue und den
Samtgemeindeausschuss getroffenen Beschlüsse
Begründung:
In der letzten SGRE Sitzung vom
Dezember 2019 wurde seitens der Verwaltung darauf
hingewiesen, dass die Ratsmitglieder
selbst veantwortlich dafür sind, die Umsetzung der
getroffenen Beschlüsse zu
kontrollieren. Diese Aufgabe sehen wir als Fraktion bei der Verwaltung der
Samtgemeinde. Zu diskutieren ist u.a. aus unserer Sicht:
Beschlusskontrolle innerhalb der
Verwaltung
Verfahrensweise bei nur teilweise
oder gar nicht umgesetzten Beschlüssen
Wiedervorlage innerhalb der
Ausschüsse und Umgang mit Folgebeschlüssen
Das daraus abgeleitete Verfahren ist
zu beschließen und danach für alle Ausschüsse und den Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue durchzuführen. Sollte es seitens der Verwaltung schon ein Verfahren
geben ist darüber in den Ausschüssen und dem Rat zu berichten.
Rf Unterste-Wilms erläutert
den Antrag.
1.SgRat Beitz
berichtet, dass sich der Fachausschuss und der SgA einstimmig dafür
ausgesprochen haben, eine Beschlusskontrolle als regelmäßigen
Tagesordnungspunkt für den Samtgemeindeausschuss aufzunehmen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
Es wird eine
Beschlusskontrolle als regelmäßiger Tagesordnungspunkt in den
Samtgemeindeausschuss aufgenommen.