Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Sachverhalt:

Mit Datum vom 12.01.2020 hat die SOLI-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden Antrag gestellt.

 

SOLI Fraktion in der Samtgemeinde Elbtalaue 12.01.2020

Hiermit beantragen wir für den nächsten AIZE Ausschuss (voraussichtlich) am 18.02.2020, Samtgemeindeausschuss und Ratssitzung folgenden TOP:

Verfahrensfestlegung für die Beschlussverfolgung für die durch den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue und den Samtgemeindeausschuss getroffenen Beschlüsse

Begründung:

In der letzten SGRE Sitzung vom Dezember 2019 wurde seitens der Verwaltung darauf

hingewiesen, dass die Ratsmitglieder selbst veantwortlich dafür sind, die Umsetzung der

getroffenen Beschlüsse zu kontrollieren. Diese Aufgabe sehen wir als Fraktion bei der Verwaltung der Samtgemeinde. Zu diskutieren ist u.a. aus unserer Sicht:

Beschlusskontrolle innerhalb der Verwaltung

Verfahrensweise bei nur teilweise oder gar nicht umgesetzten Beschlüssen

Wiedervorlage innerhalb der Ausschüsse und Umgang mit Folgebeschlüssen

Das daraus abgeleitete Verfahren ist zu beschließen und danach für alle Ausschüsse und den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue durchzuführen. Sollte es seitens der Verwaltung schon ein Verfahren geben ist darüber in den Ausschüssen und dem Rat zu berichten.

 

 

Rf Unterste-Wilms erläutert den Antrag.

 

1.SgRat Beitz berichtet, dass sich der Fachausschuss und der SgA einstimmig dafür ausgesprochen haben, eine Beschlusskontrolle als regelmäßigen Tagesordnungspunkt für den Samtgemeindeausschuss aufzunehmen.

 

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Es wird eine Beschlusskontrolle als regelmäßiger Tagesordnungspunkt in den Samtgemeindeausschuss aufgenommen.