Sitzung: 20.05.2020 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 20/0179/2020
Sachverhalt:
Der Förderverein
plant die Beschaffung eines Sonnensegels und beantragt einen Zuschuss in Höhe
von 5.000 €. Die Mittel wurden im Haushalt 2020 bereitgestellt und mit einem
Sperrvermerk versehen (Investitionsprogramm, Haushaltsplan S. 113, Abschnitt
sonstige Investitionen). Die Nutzung des Sonnensegels durch den Förderverein
bzw. die Grundschule sollte auf das Schulhofgelände beschränkt werden. Zudem
sind in den Förderbescheid Nebenbestimmungen zur Anbringungszeit und Pflege
aufzunehmen um eine Lebensdauer von zehn Jahren zu gewährleisten (vgl. amtliche
Afa-Tabelle des Landes Niedersachsen).
Bgm. H. Schulz
erläutert, dass der Zuschuss laut Aussage des Vorsitzenden des Fördervereins
der Grundschule direkt an die Grundschule gehen sollte.
Rh Beutler bittet
darum, dass die Rechnung dem Rat zur Kenntnis gegeben wird.
Dies wird von Rh
L.-O. Schulz als Mitglied des Fördervereins fest zugesagt.
Die Empfehlung aus
dem Verwaltungsausschuss war Einstimmig, es wurde lediglich wie gewünscht der
Zahlungsempfänger angepasst.
Der Rat der
Gemeinde Zernien fasst folgenden
Beschluss:
a) Die Gemeinde gewährt der Grundschule Zernien
einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € zur Beschaffung eines Sonnensegels für den
Spielplatz auf dem Grundstück der Grundschule Zernien.
b) Die Zweckbindungsfrist beträgt zehn Jahre.
Die Nutzung des Sonnensegels ist auf das Schulhofgelände beschränkt. Das
Sonnensegel ist pfleglich zu behandeln sowie in den Monaten Oktober bis April
abzubauen und trocken zu lagern.
c) Die im Haushalt 2020 bei der
Investitionsnummer 08.3058015 bereitgestellten und mit einer Haushaltssperre
versehenen Mittel in Höhe von 5.000 € werden freigegeben.