Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Der Förderverein plant die Beschaffung eines Sonnensegels und beantragt einen Zuschuss in Höhe von 5.000 €. Die Mittel wurden im Haushalt 2020 bereitgestellt und mit einem Sperrvermerk versehen (Investitionsprogramm, Haushaltsplan S. 113, Abschnitt sonstige Investitionen). Die Nutzung des Sonnensegels durch den Förderverein bzw. die Grundschule sollte auf das Schulhofgelände beschränkt werden. Zudem sind in den Förderbescheid Nebenbestimmungen zur Anbringungszeit und Pflege aufzunehmen um eine Lebensdauer von zehn Jahren zu gewährleisten (vgl. amtliche Afa-Tabelle des Landes Niedersachsen).

 

Bgm. H. Schulz erläutert, dass der Zuschuss laut Aussage des Vorsitzenden des Fördervereins der Grundschule direkt an die Grundschule gehen sollte.

 

Rh Beutler bittet darum, dass die Rechnung dem Rat zur Kenntnis gegeben wird.

Dies wird von Rh L.-O. Schulz als Mitglied des Fördervereins fest zugesagt.

 

Die Empfehlung aus dem Verwaltungsausschuss war Einstimmig, es wurde lediglich wie gewünscht der Zahlungsempfänger angepasst.

 

Der Rat der Gemeinde Zernien fasst folgenden

 


Beschluss:

a)       Die Gemeinde gewährt der Grundschule Zernien einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € zur Beschaffung eines Sonnensegels für den Spielplatz auf dem Grundstück der Grundschule Zernien.

b)      Die Zweckbindungsfrist beträgt zehn Jahre. Die Nutzung des Sonnensegels ist auf das Schulhofgelände beschränkt. Das Sonnensegel ist pfleglich zu behandeln sowie in den Monaten Oktober bis April abzubauen und trocken zu lagern.

c)       Die im Haushalt 2020 bei der Investitionsnummer 08.3058015 bereitgestellten und mit einer Haushaltssperre versehenen Mittel in Höhe von 5.000 € werden freigegeben.