Sitzung: 20.05.2020 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0129/2020
Sachverhalt:
Bgm Schulz
erläutert, dass die Gemeinde Zernien plant im Bebauungsplangebiet Knüttberge im
Ortsteil Bellahn einen Gehweg auf einer Länge von ca. 275m neu herzustellen.
Die vorhandene Fläche zwischen den Grundstückgrenzen/ Grundstückseinfriedungen
und der vorhandene Hochbordanlage beträgt zwischen 1,10 m und 1,30 m.
2 Varianten für die
Ausführung des Gehweges stehen zur Auswahl:
Variante a) Der
Gehweg wird in 1,0m Breite auf gesamter Länge hergestellt. Als Gehwegsbegrenzung
werden anliegerseits Rasenborde eingebaut. Restfläche zwischen Rasenbord und
Grundstücksgrenze mit Oberboden und Rasenansaat aufgefüllt. Der Gehweg würde
sich auf Gemeindegrundstück befinden.
Variante b) Gehweg
wird in einer Breite von bis zu 1,30m an die vorhandenen
Grundstücksgrenzen/Grundstückseinfriedungen herangebaut. Evtl. müssen
Abstimmungsgespräche mit den Anliegern erfolgen, da die Pflasterung
wahrscheinlich in diesem Fall auch auf Anliegergrundstücke verlegt wird.
Frau Basedow
verweist auf den Hinweis der Samtgemeindeverwaltung: Gemäß Richtlinie für die
Anlagen von Stadtstraßen (RASt 2006) ist bei einem Gehwegneubau eine
Mindestbreite von 1,80m einzuhalten. Diese Vorgabe wird bei beiden Varianten
nicht erfüllt.
Rh Meine möchte
hier anmerken, dass er sein Grundstück aufgrund einer Baumaßnahme der Gemeinde
wochenlang bei Regen nur in Gummistiefeln betreten konnte, da ohne Absprachen
mit der Maßnahme begonnen wurde.
Diesen Sachverhalt
möchte Bgm Schulz gern unter dem Punkt Anfragen klären.
Rh Ahrens möchte
bitte den Hinweis der Samtgemeindeverwaltung geklärt wissen und beantragt
diesen Tagesordnungspunkt bis zur Klärung zu vertagen.
Der Rat der
Gemeinde Zernien beschließt einstimmig bei einer Enthaltung die Vertagung des
Tagesordnungspunktes.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
nach Beratung in der Sitzung.