Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Bgm Schulz erläutert, dass die Gemeinde Zernien plant im Bebauungsplangebiet Knüttberge im Ortsteil Bellahn einen Gehweg auf einer Länge von ca. 275m neu herzustellen. Die vorhandene Fläche zwischen den Grundstückgrenzen/ Grundstückseinfriedungen und der vorhandene Hochbordanlage beträgt zwischen 1,10 m und 1,30 m.

 

2 Varianten für die Ausführung des Gehweges stehen zur Auswahl:

 

Variante a) Der Gehweg wird in 1,0m Breite auf gesamter Länge hergestellt. Als Gehwegsbegrenzung werden anliegerseits Rasenborde eingebaut. Restfläche zwischen Rasenbord und Grundstücksgrenze mit Oberboden und Rasenansaat aufgefüllt. Der Gehweg würde sich auf Gemeindegrundstück befinden.

 

Variante b) Gehweg wird in einer Breite von bis zu 1,30m an die vorhandenen Grundstücksgrenzen/Grundstückseinfriedungen herangebaut. Evtl. müssen Abstimmungsgespräche mit den Anliegern erfolgen, da die Pflasterung wahrscheinlich in diesem Fall auch auf Anliegergrundstücke verlegt wird.

 

Frau Basedow verweist auf den Hinweis der Samtgemeindeverwaltung: Gemäß Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 2006) ist bei einem Gehwegneubau eine Mindestbreite von 1,80m einzuhalten. Diese Vorgabe wird bei beiden Varianten nicht erfüllt.

 

Rh Meine möchte hier anmerken, dass er sein Grundstück aufgrund einer Baumaßnahme der Gemeinde wochenlang bei Regen nur in Gummistiefeln betreten konnte, da ohne Absprachen mit der Maßnahme begonnen wurde.

 

Diesen Sachverhalt möchte Bgm Schulz gern unter dem Punkt Anfragen klären.

 

Rh Ahrens möchte bitte den Hinweis der Samtgemeindeverwaltung geklärt wissen und beantragt diesen Tagesordnungspunkt bis zur Klärung zu vertagen.

 

Der Rat der Gemeinde Zernien beschließt einstimmig bei einer Enthaltung die Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 


Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag nach Beratung in der Sitzung.