Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Es liegt der Antrag eines Einwohners des Ortsteiles Schmessau vor, in dem dieser ein Flächentausch und damit verbunden die Verlegung eines Wirtschaftsweges an seiner Betriebsstätte beantragt.

Der Antrag sowie die dem Antrag beigefügten Lagepläne sind der Vorlage als Anlage I bis III beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus rechtlicher Sicht bestehen gegen den Flächentausch und der damit verbundenen Verlegung des Wirtschaftsweges grundsätzlich keine Bedenken. Die Umwandlung der jetzigen Waldfläche zu einem Wirtschaftsweg ist allerdings gem. § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, genehmigungsbedürftig. Zuständig für die Genehmigung ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises. 

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden

 


Beschluss:

Vorbehaltlich der Zustimmung durch die untere Naturschutzbehörde wird vereinbart, dass die Flächen in der Größe ca. 700qm 1:1 getauscht werden, die neue Fläche ist vom Antragsteller als Weg zur Kuhtrift herzurichten und am unteren Ende mit einer Pflasterung in Trompetenform zu versehen. Es sind Grenzsteine zu setzen.

Die Vermessungs-, Notar- sowie Grunderwerbskosten fallen dem Antragsteller zu.

(Antrag stellv. Bgm Goebel)