Sitzung: 18.05.2020 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0177/2020
Sachverhalt:
Es liegt der Antrag
eines Einwohners des Ortsteiles Schmessau vor, in dem dieser ein Flächentausch
und damit verbunden die Verlegung eines Wirtschaftsweges an seiner
Betriebsstätte beantragt.
Der Antrag sowie
die dem Antrag beigefügten Lagepläne sind der Vorlage als Anlage I bis III
beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus rechtlicher
Sicht bestehen gegen den Flächentausch und der damit verbundenen Verlegung des
Wirtschaftsweges grundsätzlich keine Bedenken. Die Umwandlung der jetzigen
Waldfläche zu einem Wirtschaftsweg ist allerdings gem. § 8 Abs. 1
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung,
genehmigungsbedürftig. Zuständig für die Genehmigung ist die Untere Naturschutzbehörde
des Landkreises.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Vorbehaltlich der
Zustimmung durch die untere Naturschutzbehörde wird vereinbart, dass die
Flächen in der Größe ca. 700qm 1:1 getauscht werden, die neue Fläche ist vom
Antragsteller als Weg zur Kuhtrift herzurichten und am unteren Ende mit einer
Pflasterung in Trompetenform zu versehen. Es sind Grenzsteine zu setzen.
Die Vermessungs-,
Notar- sowie Grunderwerbskosten fallen dem Antragsteller zu.
(Antrag stellv. Bgm
Goebel)