Sitzung: 18.05.2020 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/0160/2020
Sachverhalt:
Bgm. Stegemann
erläutert, dass im Rahmen des integrierten Entwicklungskonzeptes der
Samtgemeinde Elbtalaue (IEK) war es angedacht, den Dachboden des Objektes
„Bredenbock 33“ zu einem Gemeinschaftsraum/Bewegungsraum umzubauen.
Für das besagte
Vorhaben müsste die Gemeinde Göhrde 10 % der Umbaukosten tragen und wäre für
die weitere Unterhaltung zuständig.
Bgm. Stegemann
hatte bereits in der letzten Ratssitzung ein Meinungsbild zum Ausbau bei den
Ratsmitgliedern erfragt. Problematisch wäre nun, dass bei dem geplanten Ausbau
ein Fahrstuhl vorgehalten und geplant werden müsste und dies die Kosten nach
oben treiben würde.
Aufgrund der mit
dem Ausbau verbundenen Haushaltsbelastungen und der Ungewissheit in Bezug auf
die langfristige Nutzung soll das Projekt nicht umgesetzt werden.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Der Ausbau des
Dachbodens des Objektes „Bredenbock 33“ im Rahmen der IEK-Förderung wird nicht
beantragt und umgesetzt.