Sitzung: 07.05.2020 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3
Sachverhalt:
Antrag
SOLi-Fraktion
Betreff: Anträge SOLI für
Dannenberger Stadtrat
Guten Tag, hiermit beantragen wir für die Sitzungen
des VA am 17.3. (als Eilantrag) und des Stadtrats am 23.3.20 folgende TOPs:
Widerrechtliche
Fällaktion an der Jeetzel?
Begründung: Die
Fällaktion an der Jeetzel widerspricht eklatant der Gremien-Beschlussfassung,
dass die Verwaltung das Fällen von prägenden Bäumen in den Gremien anzukündigen
hat und dies letztlich dort zu beschließen ist.
Wir bitten im Vorfeld
um eine klare Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung.
Kurt Herzog
Bg
Herzog erläutert seinen Antrag. Er zeigt sich unzufrieden mit dem Handeln der
Verwaltung. Er weist auf einen Stadtratsbeschluss hin, der besagt, dass über
prägende Bäume im Stadtgebiet zunächst in den zuständigen Gremien beraten wird.
Es hätte seiner Meinung nach rechtzeitig über die angedachten Maßnahmen beraten
werden müssen, zudem ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Naturschutz- und
Klimaschutzkriterien sind hierbei zu betrachten. Die Arbeiten sind im März
ausgeführt worden, hierin sieht er ein Verstoß gegen die gesetzliche Frist bis
zum 29. Februar. Es handelt sich hier um FFH-Gebiet, das Naturschutzgesetz
findet Anwendung.
Er
bemängelt weiterhin, dass eine erforderliche Genehmigung ebenfalls erst im März
eingegangen ist. Auch wenn seitens der Verwaltung behauptet wird, dass es
mündliche Genehmigungen seitens des Landkreises gegeben habe, so ist das
Vorliegen einer Genehmigung v o r den Maßnahmen Teil des Verfahrens. Ihm fehle
zudem das Ergebnis der Besichtigungen Anfang November vergangenen Jahres. Die
nunmehr durchgeführten Arbeiten entsprechen nicht den seinerzeit vorgestellten
und beschlossenen Maßnahmen. Die im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegte
Planzeichnung bezog sich seiner Meinung nach auf einen anderen Bereich.
Wenn
die Anlieger dort vor Ort nicht sofort reagiert hätten, wären voraussichtlich
weitere Bäume gefällt worden. Eine Begutachtung der Bäume habe im Vorfeld nicht
stattgefunden, eine Beratung im zuständigen Umwelt- und Bauausschuss fehle
außerdem.
Den
Neubau der Brücke über die Jeetzel in der Nähe des Schulzentrums befürwortet er
ausdrücklich, dennoch sind auch hier die Baugrunduntersuchungen erst in einer
zeit durchgeführt worden, in der dieses in einem FFH-Gebiet nicht mehr erlaubt
ist.
Er
kommt daher zu der Erkenntnis, dass alle Maßnahmen rechtswidrig durchgeführt
worden sind.
Diesen
Umstand nimmt er zum Anlass, seinen vorliegenden Antrag zu erweitern.
Der
Antrag wird wie folgt zitiert:
„Wir verlangen die nochmalige Berücksichtigung
des bestehenden Beschlusses, der da lautet, dass prägende Bäume“… und hier möge
er ergänzt haben…“und Ensemble… rechtzeitig im Umwelt- und Bauausschuss, in
seiner letzten Sitzung im Herbst jeden Jahres, beraten werden. Fällungen dürfen
nur durchgeführt werden, wenn Beschlüsse von Gremien und entsprechende
Genehmigungen vorliegen. Die Fällungen sind rechtzeitig zu planen und vor dem
28.02. umzusetzen. Es ist auf Ausnahmen zu verzichten.“
Für diesen jetzigen konkreten Fall: „Der
Stadtrat möge beschließen, dass es entsprechende Ersatzpflanzungen am
Landgraben gibt, um dort die wichtigen alten Bäume, die dort gefällt worden
sind, zu ersetzen. Hier erscheint der Vorschlag von Herrn Schulze, 5 m hohe
neue Weiden zu pflanzen, als adäquat.“
Frau
Fallapp gibt dazu folgenden Stellungnahme ab:
- Am 9. November 2017 wurde in einer groß angelegten Bürgerversammlung
der Ursprung für den Städtebaulichen Entwicklungsplan „Zukunft Stadtgrün“
gelegt. Diese Bürgerversammlung und das Entwicklungskonzept waren Grundlage
für die Aufnahme in das entsprechende Förderprogramm unter der Bezeichnung
„Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur in der Stadt Dannenberg
(Elbe).“
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt
Dannenberg (Elbe) befasste sich am 3. Dezember 2019 mit dem Schutz-,
Pflege- und Entwicklungskonzept „Thielenburger See“. Dieses Konzept wurde,
wie auch die Teilmaßnahmen, Rodungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen und
Brückenbau, ausführlich beraten. Das Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzept
wurde einstimmig empfohlen, auch die entsprechenden Maßnahmen einstimmig
verabschiedet.
- Am 10. Dezember 2019 schloss sich der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
diesen Empfehlungen an und beschloss einstimmig die im Ausschuss
vorgestellten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie mit einer
Gegenstimme und einer Enthaltung die Rodungsarbeiten,
Baugrunduntersuchungen und den Brückenbau.
- Alle diese Maßnahmen waren im Vorwege am 07.11.2019 Gegenstand einer
eintägigen Beratung mit Vertretern von Behörden, dem Unterhaltungsverband
Jeetzel-Seege, dem Ingenieurbüro Rauchenberger, der Niedersächsischen
Landgesellschaft mbH und der Stadt Dannenberg (Elbe). Bei diesem
Behördentermin wurde allen Maßnahmen von den zuständigen Behörden mündlich
zugestimmt.
- Nachdem der Ratsbeschluss gefasst war, wurden am 19.12.2019 für die
Gehölzbeseitigung am Thielenburger See und an der Alten Jeetzel ein Antrag
auf Ausnahme von den Verboten des § 3 Abs. 1 Nr. 17 der Verordnung zum LSG
„Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ gestellt. Die Genehmigung
des Antrages wurde in weiteren Gesprächen in Aussicht gestellt. Inzwischen
liegt die schriftliche Ausnahmezulassung für die Rodungs- und
Rückschnittarbeiten im Landschaftsschutzgebiet „Gewässersystem der Jeetzel
mit Quellwäldern“ vor.
- Der Thielenburger See liegt außerhalb des LSG, stellt aber ein
geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG dar. Er liegt zugleich im
Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Hier gilt nach § 24 NABNatSchG, dass
das Verbot der Zerstörung bzw. Beeinträchtigung keine Anwendung auf
Biotope findet, die auf einer von einem Bebauungsplan erfassten Fläche
nach dessen Inkrafttreten entstehen, wenn dort eine nach dem Plan
zulässige Nutzung verwirklicht wird. Im vorliegenden Fall dienen die
durchgeführten Gehölzbeseitigungen zur Verwirklichung der zulässigen
Nutzung (Sondergebiet Erholung). Daher waren die Rodungsarbeiten bezüglich
der Maßnahmen außerhalb des LSG unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften zum Artenschutz grundsätzlich ohne explizite Genehmigung
zulässig. Unabhängig davon wurden auch diese Maßnahmen eng mit der
Naturschutzbehörde abgestimmt und im Ausnahmeantrag dargelegt.
- Am 22. Januar 2020 fand im Rathaus der Stadt eine öffentliche
Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger zu diesen
Maßnahmen statt. Diese Veranstaltung war sehr gut besucht und die
Bürgerinnen und Bürger brachten Ideen für die weiteren Maßnahmen vor.
- Die Maßnahmen sind in der Zeit vom 20. bis zum 28. Februar 2020
durchgeführt. Alle Fäll- und Rodungsarbeiten waren bis Ende des Monats
Februar abgeschlossen. Die Arbeiten wurden entsprechend der Abstimmung mit
der Naturschutzbehörde und dem Antrag auf Gehölzbeseitigung durchgeführt.
Abweichend hiervon wurde sogar im Umfeld des
Thielenburger Sees an einigen Stellen auf geplante Gehölzbeseitigungen oder
zumindest auf die Beseitigung der Wurzelstöcke verzichtet, da vor Ort bei den
Arbeiten festgestellt wurde, dass es möglicherweise zu unerwünschten
Beeinträchtigungen im sensiblen Uferbereich kommen würde. Insofern wurden am
Thielenburger See Rodungsarbeiten in einem etwas verringerten Umfang
vorgenommen. Der Uferbereich des Thielenburger Sees wurde daher durch die
Rodungsarbeiten nicht beeinträchtigt.
- An der Alten Jeetzel wurde auf die Beseitigung von zwei alten Weiden
nahe der Straße am Landgraben verzichtet. An der Alten Jeetzel sind die
Arbeiten gemäß der Beantragung durchgeführt worden. Die Gehölze wurden so
zurückgeschnitten, dass ein erneuter Austrieb möglich ist. Die Weiden
wurden in der Regel auf den Stock gesetzt, so dass ein schonendes
Abschneiden erfolgte. Teilweise mussten Bäume bodennah abgeschnitten werden,
weil sich während der Arbeiten herausgestellt hat, dass die zu
entnehmenden Weiden geschädigt und schon am Stammfuß von Fäulnis betroffen
waren. Des Weiteren wurden zwei Weiden am Landgraben ebenfalls in ihrem
Bestand erhalten und lediglich geköpft. Das Köpfen geschah aus
Verkehrssicherheitsgründen und wurde am 2. und 3. März abgeschlossen. Auch
dafür liegt eine entsprechende Genehmigung vor.
- Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Vorgaben wurden alle Bäume
vor der Fällung auf Baumhöhlen und deren Eignung als
Fledermaus-Überwinterungsquartier überprüft. Nistkästen an zu fällenden
Bäumen wurden fachkundig an andere Bäume umgesetzt.
Zur Geschäftsordnung:
Rh Fathmann ist der
Meinung, dass der erneute (zusätzliche) Antrag der Soli zunächst im Fachausschuss
vorberaten werden müsse, bevor über ihn abgestimmt wird.
StDir Meyer
bestätigt, dass eine Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss erfolgen muss.
Zur rechtlichen
Bewertung erläutert er, dass sich das FFH-Gebiet ausschließlich auf den Bereich
des Flusslaufes der alten Jeetzel beschränkt. Die Bereiche Schulzentrum und
Thielenburger See als Erholungsgebiet, liegen im Gebiet eines rechtsgültigen
Bebauungsplans.
Maßnahmen im
Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes sind nicht rechtswidrig, wenn sie
nach dem 28.02. durchgeführt werden. Dennoch bemühe man sich, die Arbeiten
innerhalb dieser Fristen fertigzustellen. Daher liegt auch nach dem 1.3. keine
Rechtswidrigkeit vor.
StDir Meyer weist
die Vorwürfe und Anschuldigungen daher zurück. Sowohl die Presse, als auch die
geführte Diskussion im Hinblick auf die behauptete Rechtswidrigkeit, sind für
ihn nicht nachvollziehbar.
Rh Schwidder
beantragt eine Sitzungsunterbrechung, damit sich die SPD-Fraktion kurz beraten
kann.
Zur Geschäftsordnung:
Rh Herzog weist
daraufhin, dass der Tagesordnungspunkt bereits auf der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 17.03.20 behandelt und beraten worden ist. Seiner
Ansicht nach kann laut Geschäftsordnung ein Antrag noch bis zur
Schlussabstimmung erweitert werden. Er sieht den Antrag im VA als inhaltlich
vorberaten und daher kann der Rat über diesen abstimmen.
Rh Fathmann
verteidigt seine Meinung. Der Tagesordnungspunkt „Widerrechtliche Fällaktion“
ist nicht mit der jetzigen Diskussion und dem neuen Antrag in Verbindung zu
bringen. Er plädiert dafür, dieses Ansinnen im Fachausschuss erneut gründlich
zu beraten.
Stellv. Bgm Behning
lässt über den Antrag von Rh Schwidder, eine Sitzungsunterbrechung
durchzuführen, abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 13 Nein 1 Enthaltung 2
Die Sitzung wird um
20:00 Uhr unterbrochen.
Stellv. Bgm Behning
eröffnet die Sitzung erneut um 20:10 Uhr.
Rh Schwidder
bekräftigt für die SPD-Fraktion eine Beratung hierzu in den Fachausschüssen UBD
und StESD. Hier liege die fachliche Kompetenz in dieser Angelegenheit. Er regt
an, dass die Fachausschüsse in einer gemeinsamen Sitzung hierüber beraten
könnten.
Er stellt daher den
Antrag, die Angelegenheit in die entsprechenden Fachausschüsse zu verweisen.
Rh Herzog macht
nochmal deutlich, dass es sich um die Modifizierung eines bestehenden
Beschlusses handelt. Es sollten lediglich Bestandteile konkretisiert werden.
Stellv. Bgm Behning
lässt über den Antrag von Rh Schwidder abstimmen.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die Angelegenheit
zum Umgang mit prägenden Bäumen (Antrag Rh Herzog) wird zur erneuten Beratung
in den Umwelt- und Bauausschuss (UBD) und den Ausschuss für Stadtentwicklung
und Soziales (StESD) zurückverwiesen. Eine gemeinsame Sitzung der Fachausschüsse
wird angeregt.