Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3

Sachverhalt:

Antrag SOLi-Fraktion

Betreff: Anträge SOLI für Dannenberger Stadtrat

Guten Tag, hiermit beantragen wir für die Sitzungen des VA am 17.3. (als Eilantrag) und des Stadtrats am 23.3.20 folgende TOPs:

Widerrechtliche Fällaktion an der Jeetzel?

Begründung: Die Fällaktion an der Jeetzel widerspricht eklatant der Gremien-Beschlussfassung, dass die Verwaltung das Fällen von prägenden Bäumen in den Gremien anzukündigen hat und dies letztlich dort zu beschließen ist.

Wir bitten im Vorfeld um eine klare Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung.

Kurt Herzog

 

 

 

Bg Herzog erläutert seinen Antrag. Er zeigt sich unzufrieden mit dem Handeln der Verwaltung. Er weist auf einen Stadtratsbeschluss hin, der besagt, dass über prägende Bäume im Stadtgebiet zunächst in den zuständigen Gremien beraten wird. Es hätte seiner Meinung nach rechtzeitig über die angedachten Maßnahmen beraten werden müssen, zudem ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Naturschutz- und Klimaschutzkriterien sind hierbei zu betrachten. Die Arbeiten sind im März ausgeführt worden, hierin sieht er ein Verstoß gegen die gesetzliche Frist bis zum 29. Februar. Es handelt sich hier um FFH-Gebiet, das Naturschutzgesetz findet Anwendung.

Er bemängelt weiterhin, dass eine erforderliche Genehmigung ebenfalls erst im März eingegangen ist. Auch wenn seitens der Verwaltung behauptet wird, dass es mündliche Genehmigungen seitens des Landkreises gegeben habe, so ist das Vorliegen einer Genehmigung v o r den Maßnahmen Teil des Verfahrens. Ihm fehle zudem das Ergebnis der Besichtigungen Anfang November vergangenen Jahres. Die nunmehr durchgeführten Arbeiten entsprechen nicht den seinerzeit vorgestellten und beschlossenen Maßnahmen. Die im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegte Planzeichnung bezog sich seiner Meinung nach auf einen anderen Bereich.

Wenn die Anlieger dort vor Ort nicht sofort reagiert hätten, wären voraussichtlich weitere Bäume gefällt worden. Eine Begutachtung der Bäume habe im Vorfeld nicht stattgefunden, eine Beratung im zuständigen Umwelt- und Bauausschuss fehle außerdem.

Den Neubau der Brücke über die Jeetzel in der Nähe des Schulzentrums befürwortet er ausdrücklich, dennoch sind auch hier die Baugrunduntersuchungen erst in einer zeit durchgeführt worden, in der dieses in einem FFH-Gebiet nicht mehr erlaubt ist.

Er kommt daher zu der Erkenntnis, dass alle Maßnahmen rechtswidrig durchgeführt worden sind.

Diesen Umstand nimmt er zum Anlass, seinen vorliegenden Antrag zu erweitern.

Der Antrag wird wie folgt zitiert:

„Wir verlangen die nochmalige Berücksichtigung des bestehenden Beschlusses, der da lautet, dass prägende Bäume“… und hier möge er ergänzt haben…“und Ensemble… rechtzeitig im Umwelt- und Bauausschuss, in seiner letzten Sitzung im Herbst jeden Jahres, beraten werden. Fällungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn Beschlüsse von Gremien und entsprechende Genehmigungen vorliegen. Die Fällungen sind rechtzeitig zu planen und vor dem 28.02. umzusetzen. Es ist auf Ausnahmen zu verzichten.“

Für diesen jetzigen konkreten Fall: „Der Stadtrat möge beschließen, dass es entsprechende Ersatzpflanzungen am Landgraben gibt, um dort die wichtigen alten Bäume, die dort gefällt worden sind, zu ersetzen. Hier erscheint der Vorschlag von Herrn Schulze, 5 m hohe neue Weiden zu pflanzen, als adäquat.

 

 

Frau Fallapp gibt dazu folgenden Stellungnahme ab:

  • Am 9. November 2017 wurde in einer groß angelegten Bürgerversammlung der Ursprung für den Städtebaulichen Entwicklungsplan „Zukunft Stadtgrün“ gelegt. Diese Bürgerversammlung und das Entwicklungskonzept waren Grundlage für die Aufnahme in das entsprechende Förderprogramm unter der Bezeichnung „Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe).“
  • Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) befasste sich am 3. Dezember 2019 mit dem Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzept „Thielenburger See“. Dieses Konzept wurde, wie auch die Teilmaßnahmen, Rodungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen und Brückenbau, ausführlich beraten. Das Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzept wurde einstimmig empfohlen, auch die entsprechenden Maßnahmen einstimmig verabschiedet.
  • Am 10. Dezember 2019 schloss sich der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) diesen Empfehlungen an und beschloss einstimmig die im Ausschuss vorgestellten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Rodungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen und den Brückenbau.
  • Alle diese Maßnahmen waren im Vorwege am 07.11.2019 Gegenstand einer eintägigen Beratung mit Vertretern von Behörden, dem Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege, dem Ingenieurbüro Rauchenberger, der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH und der Stadt Dannenberg (Elbe). Bei diesem Behördentermin wurde allen Maßnahmen von den zuständigen Behörden mündlich zugestimmt.
  • Nachdem der Ratsbeschluss gefasst war, wurden am 19.12.2019 für die Gehölzbeseitigung am Thielenburger See und an der Alten Jeetzel ein Antrag auf Ausnahme von den Verboten des § 3 Abs. 1 Nr. 17 der Verordnung zum LSG „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ gestellt. Die Genehmigung des Antrages wurde in weiteren Gesprächen in Aussicht gestellt. Inzwischen liegt die schriftliche Ausnahmezulassung für die Rodungs- und Rückschnittarbeiten im Landschaftsschutzgebiet „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ vor.
  • Der Thielenburger See liegt außerhalb des LSG, stellt aber ein geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG dar. Er liegt zugleich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Hier gilt nach § 24 NABNatSchG, dass das Verbot der Zerstörung bzw. Beeinträchtigung keine Anwendung auf Biotope findet, die auf einer von einem Bebauungsplan erfassten Fläche nach dessen Inkrafttreten entstehen, wenn dort eine nach dem Plan zulässige Nutzung verwirklicht wird. Im vorliegenden Fall dienen die durchgeführten Gehölzbeseitigungen zur Verwirklichung der zulässigen Nutzung (Sondergebiet Erholung). Daher waren die Rodungsarbeiten bezüglich der Maßnahmen außerhalb des LSG unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zum Artenschutz grundsätzlich ohne explizite Genehmigung zulässig. Unabhängig davon wurden auch diese Maßnahmen eng mit der Naturschutzbehörde abgestimmt und im Ausnahmeantrag dargelegt.
  • Am 22. Januar 2020 fand im Rathaus der Stadt eine öffentliche Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger zu diesen Maßnahmen statt. Diese Veranstaltung war sehr gut besucht und die Bürgerinnen und Bürger brachten Ideen für die weiteren Maßnahmen vor.
  • Die Maßnahmen sind in der Zeit vom 20. bis zum 28. Februar 2020 durchgeführt. Alle Fäll- und Rodungsarbeiten waren bis Ende des Monats Februar abgeschlossen. Die Arbeiten wurden entsprechend der Abstimmung mit der Naturschutzbehörde und dem Antrag auf Gehölzbeseitigung durchgeführt.

Abweichend hiervon wurde sogar im Umfeld des Thielenburger Sees an einigen Stellen auf geplante Gehölzbeseitigungen oder zumindest auf die Beseitigung der Wurzelstöcke verzichtet, da vor Ort bei den Arbeiten festgestellt wurde, dass es möglicherweise zu unerwünschten Beeinträchtigungen im sensiblen Uferbereich kommen würde. Insofern wurden am Thielenburger See Rodungsarbeiten in einem etwas verringerten Umfang vorgenommen. Der Uferbereich des Thielenburger Sees wurde daher durch die Rodungsarbeiten nicht beeinträchtigt.

  • An der Alten Jeetzel wurde auf die Beseitigung von zwei alten Weiden nahe der Straße am Landgraben verzichtet. An der Alten Jeetzel sind die Arbeiten gemäß der Beantragung durchgeführt worden. Die Gehölze wurden so zurückgeschnitten, dass ein erneuter Austrieb möglich ist. Die Weiden wurden in der Regel auf den Stock gesetzt, so dass ein schonendes Abschneiden erfolgte. Teilweise mussten Bäume bodennah abgeschnitten werden, weil sich während der Arbeiten herausgestellt hat, dass die zu entnehmenden Weiden geschädigt und schon am Stammfuß von Fäulnis betroffen waren. Des Weiteren wurden zwei Weiden am Landgraben ebenfalls in ihrem Bestand erhalten und lediglich geköpft. Das Köpfen geschah aus Verkehrssicherheitsgründen und wurde am 2. und 3. März abgeschlossen. Auch dafür liegt eine entsprechende Genehmigung vor.
  • Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Vorgaben wurden alle Bäume vor der Fällung auf Baumhöhlen und deren Eignung als Fledermaus-Überwinterungsquartier überprüft. Nistkästen an zu fällenden Bäumen wurden fachkundig an andere Bäume umgesetzt.

 

Zur Geschäftsordnung:

Rh Fathmann ist der Meinung, dass der erneute (zusätzliche) Antrag der Soli zunächst im Fachausschuss vorberaten werden müsse, bevor über ihn abgestimmt wird.

 

StDir Meyer bestätigt, dass eine Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss erfolgen muss.

Zur rechtlichen Bewertung erläutert er, dass sich das FFH-Gebiet ausschließlich auf den Bereich des Flusslaufes der alten Jeetzel beschränkt. Die Bereiche Schulzentrum und Thielenburger See als Erholungsgebiet, liegen im Gebiet eines rechtsgültigen Bebauungsplans.

Maßnahmen im Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes sind nicht rechtswidrig, wenn sie nach dem 28.02. durchgeführt werden. Dennoch bemühe man sich, die Arbeiten innerhalb dieser Fristen fertigzustellen. Daher liegt auch nach dem 1.3. keine Rechtswidrigkeit vor.

StDir Meyer weist die Vorwürfe und Anschuldigungen daher zurück. Sowohl die Presse, als auch die geführte Diskussion im Hinblick auf die behauptete Rechtswidrigkeit, sind für ihn nicht nachvollziehbar.

 

Rh Schwidder beantragt eine Sitzungsunterbrechung, damit sich die SPD-Fraktion kurz beraten kann.

 

Zur Geschäftsordnung:

Rh Herzog weist daraufhin, dass der Tagesordnungspunkt bereits auf der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.03.20 behandelt und beraten worden ist. Seiner Ansicht nach kann laut Geschäftsordnung ein Antrag noch bis zur Schlussabstimmung erweitert werden. Er sieht den Antrag im VA als inhaltlich vorberaten und daher kann der Rat über diesen abstimmen.

 

Rh Fathmann verteidigt seine Meinung. Der Tagesordnungspunkt „Widerrechtliche Fällaktion“ ist nicht mit der jetzigen Diskussion und dem neuen Antrag in Verbindung zu bringen. Er plädiert dafür, dieses Ansinnen im Fachausschuss erneut gründlich zu beraten.

 

 

Stellv. Bgm Behning lässt über den Antrag von Rh Schwidder, eine Sitzungsunterbrechung durchzuführen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja            13                                           Nein      1                             Enthaltung          2

 

Die Sitzung wird um 20:00 Uhr unterbrochen.

 

 

Stellv. Bgm Behning eröffnet die Sitzung erneut um 20:10 Uhr.

 

Rh Schwidder bekräftigt für die SPD-Fraktion eine Beratung hierzu in den Fachausschüssen UBD und StESD. Hier liege die fachliche Kompetenz in dieser Angelegenheit. Er regt an, dass die Fachausschüsse in einer gemeinsamen Sitzung hierüber beraten könnten.

Er stellt daher den Antrag, die Angelegenheit in die entsprechenden Fachausschüsse zu verweisen.

 

Rh Herzog macht nochmal deutlich, dass es sich um die Modifizierung eines bestehenden Beschlusses handelt. Es sollten lediglich Bestandteile konkretisiert werden.

 

Stellv. Bgm Behning lässt über den Antrag von Rh Schwidder abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Die Angelegenheit zum Umgang mit prägenden Bäumen (Antrag Rh Herzog) wird zur erneuten Beratung in den Umwelt- und Bauausschuss (UBD) und den Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales (StESD) zurückverwiesen. Eine gemeinsame Sitzung der Fachausschüsse wird angeregt.