Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2018 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Februar 2020 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 24.03.2020 beendet.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2018 ein ordentliches Ergebnis von – 9.772,88 EUR und ein außerordentliches Ergebnis von 0,00 EUR erwirtschaftet. Dies führt, dem entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, zu einer Erhöhung der doppischen Fehlbeträge auf 201.310,03 EUR.

 

Neben den bereits mit Ratsbeschluss vom 24.06.2019 genehmigten überplanmäßigen Aufwendungen für die Wertberichtigung von Forderungen kam es im Budget 2 zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 453,00 €, welche auf höhere Rechnungsprüfgebühren als geplant zurückzuführen ist. Diese liegen jedoch unter der im § 6 der Haushaltssatzung festgesetzten Wertgrenze, womit es ausreichend ist, dass die Bürgermeisterin für diese Überschreitung seine Zustimmung erteilt hat und die Vertretung mit Vorlage des Jahresabschlusses darüber unterrichtet.

 

Gründe, die einer Entlastung der Bürgermeisterin entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
-              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
                kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
                Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
                Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
-              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
                Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
                tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 ff. des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:

 

4.1 Bestände auf dem Eröffnungsbilanzkonto

Hier bemängelt das RPA, dass das Eröffnungsbilanzkonto (Sachkonto 800001) derzeit einen Saldovortrag und einen ebenso hohen Jahresendsaldo von 104.723,25 € im Soll aufweist. Dieser Bestand ist seit Einführung der Doppik in der Samtgemeinde Elbtalaue (vormals Samtgemeinde Dannenberg) unverändert vorhanden. Dieser Buchungsbestand hat vermutlich seine Ursache in manuelle Buchungen zu Beginn der Doppik und kann nicht mehr nachvollzogen werden. Dieser Bestand hat jedoch nur deklaratorischen Wert. Eine Lösung wird seitens der Samtgemeinde Elbtalaue erarbeitet.

 

4.2 Darstellungsfehler in der Ergebnis- und Finanzrechnung

An dieser Stelle ist dem RPA aufgefallen, dass die mit Beschluss vom 24.06.2019 genehmigten überplanmäßigen Mittel für die Wertberichtigung von Forderungen fälschlicherweise beim Sachkonto für Zinsen eingebucht wurden und nicht bei den Abschreibungen. Es handelt sich jedoch lediglich um einen Darstellungsfehler, da die überplanmäßigen Aufwendungen entsprechend dem Ratsbeschluss für die genehmigte Wertberichtigung in Anspruch genommen wurden.

 

4.3 Unerklärliche Buchungen bzw. Darstellungen in der Ergebnisrechnung

Das RPA gibt hier den Hinweis, dass im Ausdruck Teilergebnisrechnung des Produkts 36520 (Kinderspielkreise) auf einem Sachkonto fälschlicherweise Bewegung dargestellt wurde. Im System und tatsächlich hat diese im Haushaltsjahr 2018 nicht stattgefunden. Im Nachhinein konnte festgestellt werden, dass bei der Umstellung des Ausdrucks von Hoch- auf Querformat sich temporär ein Fehler in der Druckvorlage eingeschlichen hat, welcher im Nachhinein ausgebessert wurde.

Das Rechnungsprüfungsamt hat an dieser Stelle dem Ausdruck eine höhere Bewertung als dem System und der tatsächlichen Buchung zugestanden und hat daher auf diesen Hinweis im Prüfbericht bestanden. Es besteht kein Systemfehler, wie er vom RPA in dem Bericht angedeutet wird.

 

Nach kurzen ergänzenden Erläuterungen von SB Pauls fasst der Rat der Gemeinde Langendorf folgenden

 


Beschluss:

a)    Der Jahresabschluss 2018 wird beschlossen.

b)    Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)    Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Jahresergebnis in Höhe von 9.772,88 EUR (außer-

ordentlich: 0,00 EUR) erhöht die Fehlbeträge aus Vorjahren auf 201.310,03 EUR.

(Bgm’in Deegen hat an der Abstimmung nicht teilgenommen)