Sitzung: 19.05.2020 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 20/0152/2020
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2018 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Februar 2020 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 24.03.2020 beendet.
Die Gemeinde hat im Jahr 2018 ein ordentliches Ergebnis von – 9.772,88 EUR und ein außerordentliches Ergebnis von 0,00 EUR erwirtschaftet. Dies führt, dem entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, zu einer Erhöhung der doppischen Fehlbeträge auf 201.310,03 EUR.
Neben den bereits mit Ratsbeschluss vom 24.06.2019 genehmigten überplanmäßigen Aufwendungen für die Wertberichtigung von Forderungen kam es im Budget 2 zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 453,00 €, welche auf höhere Rechnungsprüfgebühren als geplant zurückzuführen ist. Diese liegen jedoch unter der im § 6 der Haushaltssatzung festgesetzten Wertgrenze, womit es ausreichend ist, dass die Bürgermeisterin für diese Überschreitung seine Zustimmung erteilt hat und die Vertretung mit Vorlage des Jahresabschlusses darüber unterrichtet.
Gründe, die einer Entlastung der Bürgermeisterin
entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt
gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.
Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 ff. des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:
4.1 Bestände auf dem
Eröffnungsbilanzkonto
Hier bemängelt das RPA, dass das Eröffnungsbilanzkonto (Sachkonto 800001) derzeit einen Saldovortrag und
einen ebenso hohen Jahresendsaldo von 104.723,25 € im Soll aufweist. Dieser
Bestand ist seit Einführung der Doppik in der Samtgemeinde Elbtalaue (vormals
Samtgemeinde Dannenberg) unverändert vorhanden. Dieser Buchungsbestand hat
vermutlich seine Ursache in manuelle Buchungen zu Beginn der Doppik und kann
nicht mehr nachvollzogen werden. Dieser Bestand hat jedoch nur deklaratorischen
Wert. Eine Lösung wird seitens der Samtgemeinde Elbtalaue erarbeitet.
4.2
Darstellungsfehler in der Ergebnis- und Finanzrechnung
An dieser Stelle ist dem RPA aufgefallen, dass die mit Beschluss vom 24.06.2019 genehmigten überplanmäßigen Mittel für die Wertberichtigung von Forderungen fälschlicherweise beim Sachkonto für Zinsen eingebucht wurden und nicht bei den Abschreibungen. Es handelt sich jedoch lediglich um einen Darstellungsfehler, da die überplanmäßigen Aufwendungen entsprechend dem Ratsbeschluss für die genehmigte Wertberichtigung in Anspruch genommen wurden.
4.3 Unerklärliche
Buchungen bzw. Darstellungen in der Ergebnisrechnung
Das RPA gibt hier
den Hinweis, dass im Ausdruck Teilergebnisrechnung des Produkts 36520
(Kinderspielkreise) auf einem Sachkonto fälschlicherweise Bewegung dargestellt
wurde. Im System und tatsächlich hat diese im Haushaltsjahr 2018 nicht
stattgefunden. Im Nachhinein konnte festgestellt werden, dass bei der
Umstellung des Ausdrucks von Hoch- auf Querformat sich temporär ein Fehler in
der Druckvorlage eingeschlichen hat, welcher im Nachhinein ausgebessert wurde.
Das Rechnungsprüfungsamt
hat an dieser Stelle dem Ausdruck eine höhere Bewertung als dem System und der
tatsächlichen Buchung zugestanden und hat daher auf diesen Hinweis im
Prüfbericht bestanden. Es besteht kein Systemfehler, wie er vom RPA in
dem Bericht angedeutet wird.
Nach kurzen
ergänzenden Erläuterungen von SB Pauls fasst der Rat der Gemeinde Langendorf
folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2018 wird beschlossen.
b) Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 129
NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag
aus dem ordentlichen Jahresergebnis in Höhe von 9.772,88 EUR (außer-
ordentlich: 0,00 EUR) erhöht die Fehlbeträge aus Vorjahren
auf 201.310,03 EUR.
(Bgm’in Deegen hat an der Abstimmung
nicht teilgenommen)