Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2

FDL Beckmann erläutert den Sachverhalt.

 

Am 16.12.2019 hat der Kreistag über das Ergebnis der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zum Nahverkehrsplanentwurf und den Nahverkehrsplan (NVP) 2019 beschlossen.

Hierin ist u.a. eine Prioritätenliste als Empfehlung für die Errichtung von barrierefreien Bushaltestellen enthalten.

Diese Prioritätenliste enthält 3 Stufen:

A = empfohlene Umsetzung bis 2024

B = empfohlene Umsetzung bis 2026

C = empfohlene Umsetzung nach 2026

 

Die Bushaltestellen der Gemeinde Langendorf sind in der Anlage zur Vorlage priorisiert.

 

Unabhängig vom Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Städte oder Gemeinden für die Straßennebenflächen (Gehwege/Bushaltestellen etc.) eigenverantwortlich.

 

Die Kosten für die Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle belaufen sich derzeit auf bis zu ca. 30.000,- €, diese können aber erst nach Festlegung der jeweiligen Haltestelle und deren exakte Ausbauweise genau beziffert werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass in der Regel eine Haltestelle auf beiden Seiten der jeweiligen Straße umzubauen ist.

 

Die Errichtung der barrierefreien Bushaltestellen kann aus Mitteln des ÖPNV zu 75 % gefördert werden. Hierfür ist eine entsprechende Antragstellung bis zum 31.05. für das jeweils folgende Jahr erforderlich (z.B. 31.05.2020 für 2021). 

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf kann entscheiden, welche der vorhandenen Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen umgebaut werden. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung ist das Jahr des Umbaus festzulegen und es sind entsprechende Eigenmittel im Haushalt einzuplanen.

 

FDL Beckmann ergänzt, dass die Antragsfrist wegen der Corona-Pandemie für das Jahr 2021 auf den 31.08.2020 verschoben wurde.
Des Weiteren erläutert er ausführlich die Mindeststandards für den Ausbau von barrierefreien Bushaltestellen (sh. Anlage dieser Niederschrift).
Der Nahverkehrsplan ist auf der homepage des Landkreises Lüchow-Dannenberg einsehbar.

 

Es erfolgt eine ausführliche Diskussion über das Vorhaben bzw. die gesetzliche Vorgaben.

 

Für Rf Brownlee macht es nur Sinn, wenn auch die Busse entsprechend ausgerüstet werden.
Außerdem bestehe lt. Prioritätenliste für 2021 noch keine Pflicht zur Errichtung von barrierefreien Haltestellen. Gleichwohl sind ihrer Ansicht nach diese Vorhaben als sinnvoll für die Zukunft zu sehen, da nicht nur Behinderte sondern auch prinzipiell an ältere Menschen und auch an z. B. Eltern mit Kinderwagen gedacht werden sollte.

 

Auf Einwand von Rh Hintzmann, dass ihm nur wenig behinderte Menschen in der Gemeinde bekannt seien, entgegnet FDL Beckmann, dass es um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben geht (unabhängig vom tatsächlichen Vorhandensein gehandicapter Nutzer des ÖPNV).

 

Rh Kohls und Rh Hintzmann möchten sich für eine Vertagung aussprechen.

SB Pauls erläutert, dass liquide Mittel i. H. v. 119.000,- € vorhanden wären, es sei denn, der WL 24 würde doch noch ausgebaut werden.

Z. B. könnte man die Haltestelle in der Dorfmitte von Langendorf als erstes vorsehen. 
Die Abschreibung würde den Ergebnishaushalt mit ca. 300,- € pro Jahr u. Haltestelle belasten.
Wenn der Antrag in diesem Jahr für das nächste Jahr gestellt werden würde, könnte man die Mittel im nächsten Jahr dafür verwenden.

 

Bgm’in Deegen bemerkt, dass sinnvoll über die Umsetzung des Vorhabens nachgedacht werden sollte, denn die gesetzliche Vorgabe sei nun mal vorhanden.

 

Rh Bentz schlägt vor, jede Haltestelle der Priorität B vor der nächsten Sitzung gemeinsam, ggf. auch mit einem Techniker der Samtgemeinde, zu besichtigen und zu beraten, welche Ausstattung pro Haltestelle für notwendig erachtet werden würde.

 

Für Rh Brammer macht z. B. der Ausbau der Haltestelle Cacherien keinen Sinn, da diese schlecht beleuchtet und die Überquerung gefährlich sei.

 

Nach weiterer abschließender Diskussion sind sich die Ratsmitglieder einig, für das Jahr 2021 keinen Ausbau von barrierefreien Bushaltestellen vorzusehen und dementsprechend keine Förderanträge zu stellen.

Alle Haltestellen der Priorität B sollen in diesem Jahr besichtigt werden. Da die Antragsfrist für die Förderung für das Jahr 2022 nach derzeitigem Kenntnisstand am 31.05.2021 endet, soll nach der Besichtigung in diesem Jahr erneut beraten und beschlossen werden, ob ein Förderantrag für das Jahr 2022 gestellt werden soll.

 

 

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf fasst folgenden


 

 


Beschluss:

Im Jahr 2021 werden keine barrierefreien Bushaltestellen in der Gemeinde Langendorf errichtet.

Im Herbst diesen Jahres sollen alle Haltestellen der Priorität B besichtigt werden. Danach soll beraten und entschieden werden, ob ein Förderantrag für das Jahr 2022 gestellt werden soll.