Sitzung: 19.05.2020 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0096/2020
FDL Beckmann erläutert den Sachverhalt.
Am 16.12.2019 hat
der Kreistag über das Ergebnis der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen zum Nahverkehrsplanentwurf und den Nahverkehrsplan
(NVP) 2019 beschlossen.
Hierin ist u.a.
eine Prioritätenliste als Empfehlung für die Errichtung von barrierefreien
Bushaltestellen enthalten.
Diese
Prioritätenliste enthält 3 Stufen:
A = empfohlene
Umsetzung bis 2024
B = empfohlene
Umsetzung bis 2026
C = empfohlene
Umsetzung nach 2026
Die Bushaltestellen
der Gemeinde Langendorf sind in der Anlage zur Vorlage priorisiert.
Unabhängig vom
Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Städte oder Gemeinden für die
Straßennebenflächen (Gehwege/Bushaltestellen etc.) eigenverantwortlich.
Die Kosten für die
Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle belaufen sich derzeit auf bis zu
ca. 30.000,- €, diese können aber erst nach Festlegung der jeweiligen
Haltestelle und deren exakte Ausbauweise genau beziffert werden. Weiterhin ist
zu bedenken, dass in der Regel eine Haltestelle auf beiden Seiten der jeweiligen Straße umzubauen ist.
Die Errichtung der
barrierefreien Bushaltestellen kann aus Mitteln des ÖPNV zu 75 % gefördert
werden. Hierfür ist eine entsprechende Antragstellung bis zum 31.05. für das
jeweils folgende Jahr erforderlich (z.B. 31.05.2020 für 2021).
Der Rat der
Gemeinde Langendorf kann entscheiden, welche der vorhandenen Bushaltestellen zu
barrierefreien Bushaltestellen umgebaut werden. Bei einer entsprechenden
Beschlussfassung ist das Jahr des Umbaus festzulegen und es sind entsprechende
Eigenmittel im Haushalt einzuplanen.
FDL Beckmann
ergänzt, dass die Antragsfrist wegen der Corona-Pandemie für das Jahr 2021 auf
den 31.08.2020 verschoben wurde.
Des Weiteren erläutert er ausführlich die Mindeststandards für den Ausbau von
barrierefreien Bushaltestellen (sh. Anlage dieser Niederschrift).
Der Nahverkehrsplan ist auf der homepage des Landkreises Lüchow-Dannenberg
einsehbar.
Es erfolgt eine
ausführliche Diskussion über das Vorhaben bzw. die gesetzliche Vorgaben.
Für Rf Brownlee
macht es nur Sinn, wenn auch die Busse entsprechend ausgerüstet werden.
Außerdem bestehe lt. Prioritätenliste für 2021 noch keine Pflicht zur
Errichtung von barrierefreien Haltestellen. Gleichwohl sind ihrer Ansicht nach
diese Vorhaben als sinnvoll für die Zukunft zu sehen, da nicht nur Behinderte
sondern auch prinzipiell an ältere Menschen und auch an z. B. Eltern mit
Kinderwagen gedacht werden sollte.
Auf Einwand von Rh
Hintzmann, dass ihm nur wenig behinderte Menschen in der Gemeinde bekannt
seien, entgegnet FDL Beckmann, dass es um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben geht (unabhängig vom
tatsächlichen Vorhandensein gehandicapter Nutzer des ÖPNV).
Rh Kohls und Rh
Hintzmann möchten sich für eine Vertagung aussprechen.
SB Pauls erläutert, dass liquide Mittel i. H. v. 119.000,- € vorhanden wären,
es sei denn, der WL 24 würde doch noch ausgebaut werden.
Z. B. könnte man
die Haltestelle in der Dorfmitte von Langendorf als erstes vorsehen.
Die Abschreibung würde den Ergebnishaushalt mit ca. 300,- € pro Jahr u.
Haltestelle belasten.
Wenn der Antrag in diesem Jahr für das nächste Jahr gestellt werden würde,
könnte man die Mittel im nächsten Jahr dafür verwenden.
Bgm’in Deegen
bemerkt, dass sinnvoll über die Umsetzung des Vorhabens nachgedacht werden
sollte, denn die gesetzliche Vorgabe sei nun mal vorhanden.
Rh Bentz schlägt
vor, jede Haltestelle der
Priorität B vor der nächsten Sitzung gemeinsam, ggf. auch mit einem Techniker der
Samtgemeinde, zu besichtigen und zu beraten, welche Ausstattung pro Haltestelle
für notwendig erachtet werden würde.
Für Rh Brammer
macht z. B. der Ausbau der Haltestelle Cacherien keinen Sinn, da diese schlecht
beleuchtet und die Überquerung gefährlich sei.
Nach weiterer abschließender Diskussion sind sich die
Ratsmitglieder einig, für das Jahr 2021 keinen Ausbau von barrierefreien
Bushaltestellen vorzusehen und
dementsprechend keine Förderanträge zu stellen.
Alle Haltestellen der Priorität B sollen in diesem Jahr besichtigt werden. Da die Antragsfrist für die Förderung für das Jahr 2022 nach derzeitigem Kenntnisstand am 31.05.2021 endet, soll nach der Besichtigung in diesem Jahr erneut beraten und beschlossen werden, ob ein Förderantrag für das Jahr 2022 gestellt werden soll.
Der Rat der
Gemeinde Langendorf fasst folgenden
Beschluss:
Im Jahr
2021 werden keine barrierefreien Bushaltestellen in der Gemeinde Langendorf
errichtet.
Im Herbst diesen Jahres sollen alle Haltestellen der Priorität B besichtigt werden. Danach soll
beraten und entschieden werden, ob ein Förderantrag für das Jahr 2022 gestellt
werden soll.