Sachverhalt:

Rh Scherlies beantragt, dass die Ausarbeitungen der Verwaltung und des Bürgermeisters zurück an die Verwaltung gehen und überarbeitet werden, in den Vorwegen dieser Neubearbeitung ist eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Dieser Antrag ist bei 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Rh Scherlies beantragt, dass Ratsmitglieder, die Flächen auf den Flächen, die aus dem LSG entlassen werden sollen, nicht abstimmen dürfen. Dieser Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Stellv. Bgmin Klappstein möchte den Antrag von Rh Scherlies leicht abwandeln und bittet darum, dass die Pläne zum LSG einzeln nach Ortschaften abgestimmt werden und dass Ratsmitglieder, deren Flächen aus dem LSG entlassen werden sollen, sich wegen Befangenheit aus der Abstimmung zurückziehen.

 

Frau Basedow macht deutlich, dass hier kein unmittelbarer Vorteil vorliegt, deshalb liegt ihrer Ansicht nach hier auch keine Befangenheit vor.

 

Stellv. Bgmin Klappstein zieht deshalb ihren Antrag zurück.

 

Frau Basedow erläutert, dass die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) 27 „Elbhöhen-Drawehn“ an heutige rechtliche Anforderungen angepasst werden soll.

Dabei ist zu beachten, dass den Gemeinden eine ausreichende Möglichkeit zur gemeindlichen Entwicklung gegeben wird.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landkreis die Gemeinde Göhrde um Prüfung, ob diese Entwicklungsmöglichkeit (mittelfristige Entwicklung über 20 Jahre) gegeben ist bzw. ob und wo die Gemeinde in einem Bereich von 500m um die Hauptorte und 300m um die sonstigen Orte für die gemeindliche Entwicklung notwendige Flächen sieht, die zu diesem Zweck aus dem LSG entlassen werden sollen. Eine Entlassung in den Bereichen anderer Schutzgebiete (Biosphäre, Vogelschutz/FFH) ist nicht möglich.

Die Vorstellungen sind bis zum 03.07.2020 einzureichen.

Dabei handelt es sich lediglich um eine Vorabstimmung. Im Verfahren zur Änderung der Verordnung wird weiterhin Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (siehe Anlage I zur Vorlage). Frau Basedow macht deutlich, dass die Entlassung nur ein erster von vielen Schritten zum Baugrundstück ist. Sie stellt klar, dass sie sich das Baukataster schon vor längerer Zeit vorgenommen hat, dort gibt es sicherlich noch einige Baulücken, jedoch nur 6 verkaufsbereite Grundstückseigentümer, die restlichen Eigentümer möchten ihre Flächen nicht veräußern.

Mit einer Zulassungserklärung kann man auch im Landschaftsschutzgebiet Bauanträge stellen. Bei der Neuabgrenzung sollten aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich folgende Kriterien berücksichtigt werden:

-          Bereiche mit Bestandsgebäuden sollten aus dem LSG entlassen werden

-          Abgrenzungen des LSG sollten sich an Grundstücksgrenzen orientieren, um die Grenzen transparenter zu gestalten

-          Entwicklungsmöglichkeiten, vor allem in den von der Landwirtschaft genutzten Bereichen

-          Entwicklungsmöglichkeiten für weitere Siedlungsentwicklung (Gewerbe und Wohnen)

-          vorwiegend bestehende Ackerflächen als Entwicklungsflächen nutzen, da diese keinen besonders hohen Wert für das Landschaftsbild haben

 

Auf Grundlage dieser Kriterien sind die Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG im Bereich der Gemeinde Göhrde erarbeitet worden (Anlage zur Vorlage II-VII):

 

Metzingen:

Neben der Berücksichtigung von Bestandsgebäuden und Grundstücksgrenzen sind größere Flächen im Norden für eine mögliche Wohnbauentwicklung vorgeschlagen.

 

Tollendorf/ Bredenbock:

Nordwestlich der Ortschaften Tollendorf und Bredenbock orientieren sich die vorgeschlagenen Grenzen zur Neuabgrenzung am bestehenden Vogelschutzgebiet (VSG). Ansonsten wurden hauptsächlich die Grundstücksgrenzen angenommen, um Bestandsgebäude einzubeziehen und die Baugrundstücke in Gänze aus dem LSG zu entlassen. Außerdem erhöht sich dadurch die Transparenz der Grenzen des LSG. Kleinere Entwicklungsflächen für den Eigenbedarf des Ortes sind im Osten in Tollendorf berücksichtigt.

 

Sarenseck:

Hier sind ebenfalls Grundstücksgrenzen und Bestandsgebäude berücksichtigt. Außerdem beinhaltet der Vorschlag Entwicklungsflächen zwischen „Altdorf“ und Vordorfsfeld im Bereich der Ackerflächen.

 

Schmardau:

Der Vorschlag orientiert sich an den Grenzen des VGS um eine höhere Transparenz durch Synchronisierung der Schutzgebiete zu schaffen.

 

Rh Scherlies bemängelt, dass in Schmardau Waldgebiete aus dem LSG entlässt.

Weiter sind die Entlassungen frei für die Schaffung von Bauland.

 

Frau Basedow stellt klar, dass dort noch immer Außenbereiche bestehen.

 

Schmessau:

Die vorgeschlagenen neuen Grenzen des LSG berücksichtigen die Grundstücksgrenzen und schaffen dadurch Entwicklungsmöglichkeiten auf den bestehenden Baugrundstücken.

 

Göhrde, Dübbekold und Govelin:

Göhrde, Dübbekold und Govelin sind zum großen Teil vom Vogelschutzgebiet überplant. Alle übrigen Flächen sollten analog der VSG Grenzen aus dem LSG entlassen werden. In Dübbekold sind außerdem Flächen für bereits geplante Erweiterungen vorgesehen.

 

Es werden die einzelnen Ortschaften der Gemeinde Göhrde durchgesprochen.

 

Rh Scherlies verliest ein Schreiben von Frau Bergmann, die durch die Gebietsabgrenzung die Existenz ihres Betriebes gefährdet sieht.

 

Frau Basedow macht deutlich, dass die Ortschaft Metzingen der einzige Ort wäre, in dem die Entlassung aus dem LSG ggfs. einen ersten Schritt zum Bauland darstellt.

Rh Scherlies zitiert aus dem ROP zur Besiedelung des Hauptortes.

 

Es folgt eine Diskussion zu den Ortschaften, die als Splittersiedlungen angesehen werden.

 

Bgm Stegemann macht nochmals deutlich, dass in den nächsten Jahren keine Baugrundstücke für die Jugend zur Verfügung stehen.

 

Rh Scherlies möchte in dieser Angelegenheit nicht über die Köpfe der Einwohnerinnen und Einwohner, es ist nicht gewünscht, also sollte man davon Abstand nehmen.

 

Rh Fürch wirft ein, dass nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner dagegen sind, einige sind auch dafür. Am Fairsten wäre tatsächlich mit jedem einzelnen Grundstückeigentümer zu entscheiden, es kann kein Nachbar für das eigene Grundstück entscheiden.

 

Stellv. Bgm Goebel beantragt, dass die Ortschaften Kollase, Plumbohm und Wedderin in die Planungen aufgenommen werden.

Diesem Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen bei einer 1 Nein-Stimme zugestimmt.

 

Rh Timme stellt den Antrag, dass die Verwaltung eine Fristverlängerung beim Landkreis beantragt und dass die Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen einer weiteren Ratssitzung oder einer Bürgerinformationsveranstaltung informiert und angehört werden und der Tagesordnungspunkt für die heutige Sitzung vertagt wird.

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Es wird direkt als Termin Donnerstag, der 25.06.2020 um 18:00 Uhr festgesetzt.

Als Sitzungsort wird vorsichtig das Stabsgebäude in Dannenberg (Elbe) geplant.

 

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 20:58 Uhr bis 21:13 Uhr in denen die Einwohnerinnen und Einwohner angehört werden und noch Fragen für den Termin am 25.06.2020 mitgenommen werden. 

 

Einige Einwohner monieren, dass die Angelegenheit nicht ausreichend bekanntgemacht wurde, der Bürgermeister hätte sich die Mühe machen müssen, dass alle betroffenen Grundstückseigentümer informiert werden.

 

Bgm Stegemann und die Verwaltung verweisen auf die Amtliche Bekanntmachung sowie auf das Bürgerinformationssystem hin, in dem man die öffentlichen Vorlagen einsehen kann. Es wäre vom Aufwand nicht machbar jeden einzelnen Grundstückseigentümer zu konsultieren, wer Interesse an der Angelegenheit hat, der kann sich jederzeit an die Ratsmitglieder oder die Verwaltung wenden.

 

Es gibt auch die Meinung von einigen Einwohnerinnen und Einwohnern, die die Entlassung aus dem LSG befürworten, da so einige Flächen wieder in den eigenen Wirkungskreis zurückkehren.

 

Vogelschutzgebiete und Naturschutzgebiete sind genaugenommen kleine Enteignungen, die den Grundstückseigentümern übergestülpt. Es wird über eigenen Grundbesitz von anderen Personen entschieden. Es sind nicht alle gegen die Entlassung.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt beim Landkreis eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der Vorschläge zur Neuabgrenzung LSG DAN 27 „Elbhöhen-Drawehn“ zu beantragen.

Die Gemeinde wird ihre Bürgerinnen und Bürger in einer weiteren Ratssitzung oder einer Bürgerinformationsveranstaltung informieren, anhören und ggfs. gemeinsam Vorschläge erarbeiten.

Der Termin der Bürgerinformationsveranstaltung wird rechtzeitig bekanntgegeben.

(Antrag Rh Timme)

 

Die Ortschaften Kollase, Plumbohm und Wedderin werden bei den Planungen berücksichtig. (Antrag stellv. Bgm Goebel)