Sitzung: 18.05.2020 Rat der Gemeinde Göhrde
Bgm Stegemann erläutert,
dass die Fragen zum Landschaftsschutzgebiet notiert und soweit möglich unter
NeuTOP 10 beantwortet werden, die Sitzung wird bei diesem TOP für 15 Minuten
unterbrochen, um auch dort noch einmal den Einwohnerinnen und Einwohnern die
Möglichkeit zu geben, angehört zu werden.
Herr Haul möchte zum neuen
TOP 10 wissen, wenn die Gemeinde aus dem LSG entlassen werden sollten, wie die
Angelegenheit läuft, die Grenzen von 300m und 500m hätte er gern erläutert.
Weiter würden ihn bisherige Pläne interessieren.
Frau Molter weist darauf
hin, dass der Rat der Gemeinde Göhrde seinerzeit beschlossen hat, dass in solch
wichtigen Angelegenheit im Vorwege eine Bürgerversammlung stattfinden sollte.
Diese Vorgehensweise ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Außerdem ist von 9
Ortschaften die Rede, die Gemeinde Göhrde hat 12 Ortschaften.
Weiter hat sie sich das
Baukataster angeschaut, dort sind im Bereich Sarenseck zahlreiche
Baugrundstücke vorhanden.
Weiter hat sie eine Frage
zum neuen Standort des neuen Feuerwehrgerätehauses, soll da das gesamte
Grundstück aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen werden.
Bgm Stegemann kann dazu
noch keine konkrete Aussage machen, da die Verhandlungen zu der Angelegenheit
noch laufen und somit jede Aussage spekulativ wäre.
Herr Wesemann möchte aus
der Verordnung zum Landschaftsschutzgesetz zitieren, es geht um die land- und
forstwirtschaftlichen Nutzungen des eigenen Gartens.
Die Gemeinde kann für
interessierte Personen Einzelanträge stellen, dies ist bisher in der Vergangenheit
32mal geschehen. Er wüsste gern, ob dieser Einzelantrag aufwendig und teuer
ist.
Aufgrund dieser Möglichkeit
des Vorgehens, versteht Herr Wesemann nicht, warum nun ein solcher
„Blankobeschluss“ zu den Entlassungen aus dem Landschaftsschutz vorgenommen
werden soll.
Herr Stein fragt ebenfalls
nach dem Zweck dieser Ausnahmen, es gibt nur vage Aussagen zum Baugebieten.
Aber warum sind dann Waldgebiete betroffen? Auch Ackerflächen?
Wer bezahlt hier in der
Gemeinde die Bauleitplanung? Es gibt eine gültige Bauleitplanung, es gibt noch
Baulücken, die durchaus zur Verfügung stehen.
Er sieht keinen Grund zur
Herausnahme solcher Grundstücksgrößen, eine solche Vielzahl von Baugrundstücken
benötigt die Gemeinde seiner Meinung nicht.
Was ist mit dem Gebiet,
welches damals bei den Planungen einer Umgehung der B216 auserkoren wurde, dies
soll auch entlassen werden, sind dort Baugrundstücke geplant?
Seiner Meinung nach sind
laut jetziger Landschaftsschutzplanung quasi fast alle Handlungen erlaubt –
außer Bebauung.
Weiter stößt ihm die
Angelegenheit sauer auf, dass die Angelegenheit 7 Monate ruhte und nun
„durchgepeitscht“ wird.
Herr Norte möchte wissen,
ob in Gebieten, die aus den Landschaftsschutzgebieten entlassen werden,
Windkraftanlagen gebaut werden sollen. Gibt es da schon konkrete Pläne? Oder
kann zugesichert werden, dass dort in den nächsten 5 – 10 Jahren nichts
entsteht.
Rh Scherlies macht
deutlich, dass der Rat der Gemeinde Göhrde sich bereits für den Bau solcher
Windkraftanlagen ausgesprochen hat, speziell geplant ist jedoch noch keine.
Eine positive Willensbekundung des Rates liegt vor.
Herr Jahn möchte wissen,
warum ein Feld ca. 5 HA groß, südlich vom Kateminer Bach, eine wunderschöne
Niederung, diese Fläche sollte unbedingt erhalten bleiben.
Frau Pertig,1. Vorsitzende
des Elternrates des Kindergartes „Göhrder Wichtel“ möchte ein Anliegen des
gesamten Elternrates vortragen. Sie möchte auf Missstände hinweisen, die
Grundstimmung unter den Kolleginnen und der Leitung ist problematisch, es
herrscht ein sehr hoher Krankenstand bei den Erzieherinnen und auch vor
„Corona“ gab es aufgrund dessen nur Notgruppenbetreuung oder sogar
Komplettschließung. Auch die Stimmung im Kindergarten ist deutlich angespannt,
den Höhepunkt fand dies nun Anfang als in den Gruppen zwei Kolleginnen ihre
Stellen auf Anordnung ihre Stellen tauschen mussten und eine weitere
Mitarbeiterin während ihrer Abwesenheit degradiert wurde, was
verständlicherweise zu ihrer Kündigung führte.
Diese Ausuferung ließ die
Eltern bei den Elternvertretern auflaufen, so dass der Elternrat das Gespräch
bei Leitung und Träger suchte, mehrfach.
Immer mehr Eltern äußerten
sich negativ, dann begann der „Corona-Log-down“, so dass der Elternrat sich
dazu entschloss statt einem Elternabend zum gegenseitigen Austausch eine eigene
Elternbefragung durchzuführen. Die Rückmeldungen waren teilweise erschreckend
ehrlich.
Von 37 Fragebögen kamen 30
zurück. Bei der Frage, ob sich die Eltern/Erziehungsberechtigten nochmal für
den Kindergarten „Göhrder Wichtel“ entscheiden würden, haben 21 (!)
geschrieben, dass sie sich nicht nochmal für die Einrichtung entscheiden
würden.
Aufgrund dessen sind drei
Elternratsmitglieder heute hier, um den Rat der Gemeinde Göhrde in Gänze auf
die derzeitige Situation hinzuweisen, die Abwärtsspirale aufzuhalten und den
Ruf der Einrichtung wieder zu verbessern und vor allem die Betreuung der Kinder
zu sichern.
Rh Scherlies zeigt sich
geschockt, dass es so um den Gemeindekindergarten steht, dies war ihm noch
nicht bekannt.
Bgm Stegemann erläutert,
dass es immer mal passieren kann, dass alle Mitarbeiterinnen zeitgleich
arbeitsunfähig sind, genauso kommen Kündigungen und Gruppenwechsel vor.
Es liegen ausreichend
Bewerbungen vor, um die Stelle neu zu besetzen.
Derzeit ist der
Kindergarten offiziell geschlossen, es gibt wie vom Kultusministerium gefordert
derzeit nur eine Notbetreuung.
Die Angelegenheit
Kindergarten „Göhrder Wichtel“ ist nachher im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung noch Thema
Ratsherr Timme bedankt sich
bei Frau Pertig für die Informationen, er hatte hier und da schon Gerüchte
verlauten hören, aber dass es tatsächlich bereits solche Ausmaße angenommen
hat, war ihm nicht bewusst und der Rat wird sich mit dieser Angelegenheit auf
jeden Fall befassen müssen.
Herr Stark erklärt, dass
Dübbekold im weitesten Sinne vom Tourismus lebt, die unverbaute Natur lockt die
Touristen. Diese unverbaute Natur sieht er in Gefahr, wenn der Plan umgesetzt
wird und die Entlassungen wie geplant durchgeführt werden.
Herr Barge hält es
grundsätzlich für richtig, dass der Gemeinderat sich mit der Kulisse des
Landschaftsschutzgebietes beschäftgt, aber warum werden großflächige
Grundstückseigentümer vor massiven Änderungen nicht angehört, dies ist nicht
sonderlich bürgernah.
Weiter möchte er darauf
hinweisen, dass die mehrfach zitierte Satzung von 1974 in dieser Form keine
Gültigkeit mehr hat, da etwaige Ergänzungen und Verordnung dazu existieren.
Ein Bürger hält diese Art
der fehlenden Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern für absolut
undemokratisch.
Rh Mellmann möchte
klarstellen, dass er die Unterlagen zu der Angelegenheit auch vor 14 Tagen mit
der Einladung zum ersten Mal zu Gesicht bekommen hat, an ein Vorgespräch im
Dezember kann er sich nicht erinnern und auch er war über das Ausmaß der
Angelegenheit schockiert,
Frau Blank fehlen hier
eindeutig Informationen, es kann nicht so undemokratisch entschieden werden,
die Art und Weise wie hier verfahren wird hat sie wirklich wütend gemacht.
Frau Ketscher ist der
Ansicht, dass die Naturschutzverbände etc. noch beteiligt werden müssen.
Sie ist auch sehr
verwundert, dass die Grenzen sehr seltsam verlaufen, da werden bewaldete Berge
aus dem Naturschutz entlassen. Es ist nicht nachvollziehbar.
Bgm Stegemann macht
deutlich, dass dazu erstmal das Verwaltungsverfahren angeschoben werden muss.
Herr Haul möchte wissen, ob der Rat wirklich nur den
Ansatz verfolgt, dass die Grenzen geordnet werden oder ob es wirklich das Ziel
gibt, dass dort zahlreiche Baugrundstücke entstehen sollen.
Da keine weiteren Anfragen von Seiten der anwesenden
Einwohnerinnen und Einwohnern gibt, schließt Bgm Stegemann die
Einwohnerfragestunde um 19:38 Uhr.