Sitzung: 18.05.2020 Rat der Gemeinde Göhrde
Bgm. Stegemann stellt die
ordnungsgemäße Ladung und bei Vollzähligkeit auch die Beschlussfähigkeit fest.
Rh Fürch bemängelt, dass in der Einladung der Hinweis
auf die zweite Sitzung so auffällig und fettgedruckt wurde, ein kleiner Hinweis
auf die zweite Einladung hätte sicherlich genügt.
Rh Scherlies findet es unverschämt, dass direkt zu
einer zweiten Sitzung geladen wird und verliest dazu den § 46 (2) der
Niedersächsischen Gemeindeordnung, der die Beschlussfähigkeit regelt.
Frau Martin stellt klar, dass dieses besondere
Verfahren Corona geschuldet ist und so die Handlungsempfehlung an die
Samtgemeindeverwaltung lautete, sie hat dies nur umgesetzt.