Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7

FDL Scharf teilt dem Ausschuss mit, dass das Online-Portal Little Bird gestartet ist. Die Kitas haben ihre Bestandskinder eingepflegt und die Neuanmeldungen bearbeitet. Es wurden die ersten Betreuungsverträge abgeschlossen. U.a. sind noch einige Nacharbeiten erforderlich, diese wurden teilweise schon abgearbeitet. Die ersten Eltern haben ihre Kinder bereits über das Portal angemeldet. Die Mitarbeiterinnen des Landkreises hoffen, dass bis Ende April/Anfang Mai (Stichtag der Flexi-Kinder zzt. 48 Kinder = 2 Gruppen) die Betreuungssituation aussagekräftig ist.

 

Weiterhin berichtet FDL Scharf, dass einige Eltern zusätzlich zum Angebot der Offenen Ganztagsschule einen Betreuungsbedarf am Nachmittag und auch in den Schulferien haben. Die Ganztagsschule findet nur an 3-4 Tagen bis maximal etwa 15 Uhr in der Woche statt. Freitags endet die Schule ca. zwischen 12 und 13 Uhr. Somit wären 2 Nachmittage durch eine Betreuung nicht abgedeckt.

 

Auch zeichnet sich an der Grundschule in Prisser ein erhöhter Betreuungsbedarf ab. An dieser Schule gibt es bereits die Horteinrichtung Popcorn e.V. mit 30 Plätzen. Zzt gibt es 23 Schulanmeldungen und 3 Kinder verlassen den Hort. Abzusehen ist, dass einige Eltern evtl. keinen Hortplatz bekommen werden.

 

An den Grundschulen an der Göhrde und Gusborn wurde zudem auch ein Betreuungsbedarf angemeldet.

In der DRK Kita in Zernien werden bislang die Kinder aus der Grundschule in einer altersübergreifenden Gruppe am Nachmittag betreut. Diese Gruppe wird es ab dem Kita-Jahr 2020/2021 nicht mehr geben, da eine Ganztagsgruppe in der Kita eingerichtet wird. Da ein weiterer Betreuungsraum nicht zur Verfügung steht, wird diese Betreuung als kleine Hortgruppe künftig im Betreuungsraum der Grundschule stattfinden. Der Schulträger stellt diesen Raum und evtl. noch andere Räume zur Verfügung, die in einer „Doppelnutzung“ genutzt werden können.

 

Der Betreuungsbedarf an der Grundschule Gusborn ist sehr unterschiedlich. Dort ist noch zu klären, ob ein regelmäßiger Bedarf an Betreuung nach der Ganztagsschule und in den Ferien konkreter benannt werden kann. Alternativ ist zu prüfen, ob am Freitag (ohne Ganztagsschule) in einer anderen Form betreut werden könnte.

Zu beachten ist, dass im Gegensatz zum Ganztagsunterricht die Betreuung im Hort kostenpflichtig ist.

 

Bezüglich der künftigen Ganztagsbetreuungen an Grundschulen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten – Hort in der Grundschule – Eigenständiger Hort – Hort im Kita-Gebäude.

(Eine Umsetzung zum 01.08.2020 wird nicht bzw. kaum zu schaffen sein)

 

Zu diesem Thema gab es am 20.02.20 bereits ein erstes Arbeitstreffen mit dem Landkreis und der Samtgemeinde Lüchow an der Grundschule in Prisser. Vorort wurde die Variante Schule und Hort in einem Gebäude vorgestellt. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten läuft die dortige Betreuung aufgrund der guten Kommunikation zwischen Schule und Hort relativ reibungslos.

 

Ein Rechtsanspruch auf Hortbetreuung besteht nicht. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen soll aber bis zum 01.01.2025 umgesetzt werden.

Bis dahin sollte ein gutes Konzept den Eltern und Erziehungsberechtigten vorgestellt werden können.

 

Herr Christiansen macht zudem deutlich, mit wie vielen Schwierigkeiten dieses Vorhaben umzusetzen sein wird. Es stellt eine große Herausforderung an alle dar. Insbesondere ist gute Kommunikation zwischen der Schule und dem Hort wichtig. Schwer wird es auch für die Personalbesetzung, die sehr flexibel (z.B.: nachmittags und zudem in den Ferien ganztags etc.) arbeiten müssen.