Sitzung: 24.02.2020 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2
Vorlage: 22/0022/2020
Sachverhalt:
Vom Stadtrat ist
die Erneuerung der Gehwegbefestigung auf der Südseite der Kochstraße zwischen
den Einmündungen der Franz-Lübeck-Straße und der Kantor-Schultz-Straße
beschlossen worden – sh. StRD/X/23 v. 10.12.2019, TOP 14.
Der vorgesehene Gehwegausbau
ist eine nach der Ausbaubeitragssatzung beitragspflichtige Maßnahme, sofern der
Stadtrat gemäß § 4 der Ausbaubeitragssatzung die Aufwandsspaltung und
Abschnittsbildung beschließt. Mit der Aufwandsspaltung wird die Abrechnung von
einzelnen Teileinrichtungen (Gehweg, Fahrbahn oder Beleuchtung) und mit der
Abschnittsbildung von selbständig nutzbaren Abschnitten (Teilstrecken)
ermöglicht.
Die Kochstraße ist
nach den beitragsrechtlichen Einstufungskriterien in die Kategorie 2
„Einrichtung mit starkem innerörtlichen Verkehr“ gemäß
Straßenausbaubeitragssatzung einzustufen. Der Anliegeranteil beträgt in dieser
Kategorie für Gehwege 60 %.
Beitragspflichtig
für Gehwege sind grundsätzlich die Anlieger beider Straßenseiten, da von der
Rechtsprechung die wechselseitige Benutzung von Gehwegen als üblich angesehen
wird. Im Falle der Abschnittsbildung tritt hier allerdings der Sonderfall einer
nur einseitigen Umlagefähigkeit ein, weil auf der gegenüberliegenden Nordseite
eine öffentliche Grünanlage vorhanden ist.
Umlagefähig ist
voraussichtlich ein Aufwand von 21.000 €. Dividiert durch 9.432
Maßstabseinheiten (Vollgeschossmaßstab) ergibt sich daraus ein Beitragssatz von
2,23 €/ME. Dies entspricht
bei einer
Gesamtumlagefläche von 6.288 m² einem durchschnittlichen Beitragssatz von
3,34 € je m² Grundstücksfläche. Die Umlage verteilt sich auf drei
Grundstücke zu 51, 24 und 25 %, wobei der Grundstücksanteil von 51 % wiederum
auf 44 Wohnungseigentümer zu verteilen ist.
Vor Eintritt in die
Diskussion unterbricht AV Lefler um 18:03 Uhr die Sitzung, um Herrn Karl-Heinz
Rüdiger, Verwaltungsratsvorsitzender der Wohnanlage Kochstraße 11/13/15
Gelegenheit zu geben, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Herr Rüdiger trägt
gemäß Anlage zum Protokoll vor.
AV Lefler setzt die
Sitzung um 18:06 Uhr fort.
Stellv. StD Beitz erklärt, dass er zur dargestellten Chronologie keine Auskunft
geben kann, sagt aber die Prüfung der Angelegenheit und eine schriftliche
Antwort zu.
Rh. Herzog hält
eine Aufarbeitung der Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung des UBD für
erforderlich, der Auffassung von stellv. Bgm. Schultz, eine Aufklärung in der
nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses wäre ausreichend, schließt er sich
nicht an.
Rh. Schwidder
schlägt vor, unabhängig von der inhaltlichen Aufarbeitung des Sachverhaltes die
vorgesehenen Empfehlungen zur Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung zu geben,
um keine Verzögerung des vorgesehenen Ausbaus des Gehweges entstehen zu lassen.
Nach weiterer
Diskussion ist sich der Ausschuss einig, dass eine inhaltliche Aufarbeitung des
Sachverhaltes in einer öffentlichen Sitzung des UBD erfolgen soll.
Der vorliegende
Tagesordnungspunkt wird mit 4 Ja und 2 Nein-Stimmen vertagt.