Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2

Sachverhalt:

Vom Stadtrat ist die Erneuerung der Gehwegbefestigung auf der Südseite der Kochstraße zwischen den Einmündungen der Franz-Lübeck-Straße und der Kantor-Schultz-Straße beschlossen worden – sh. StRD/X/23 v. 10.12.2019, TOP 14.

 

Der vorgesehene Gehwegausbau ist eine nach der Ausbaubeitragssatzung beitragspflichtige Maßnahme, sofern der Stadtrat gemäß § 4 der Ausbaubeitragssatzung die Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung beschließt. Mit der Aufwandsspaltung wird die Abrechnung von einzelnen Teileinrichtungen (Gehweg, Fahrbahn oder Beleuchtung) und mit der Abschnittsbildung von selbständig nutzbaren Abschnitten (Teilstrecken) ermöglicht.

 

Die Kochstraße ist nach den beitragsrechtlichen Einstufungskriterien in die Kategorie 2 „Einrichtung mit starkem innerörtlichen Verkehr“ gemäß Straßenausbaubeitragssatzung einzustufen. Der Anliegeranteil beträgt in dieser Kategorie für Gehwege 60 %.

 

Beitragspflichtig für Gehwege sind grundsätzlich die Anlieger beider Straßenseiten, da von der Rechtsprechung die wechselseitige Benutzung von Gehwegen als üblich angesehen wird. Im Falle der Abschnittsbildung tritt hier allerdings der Sonderfall einer nur einseitigen Umlagefähigkeit ein, weil auf der gegenüberliegenden Nordseite eine öffentliche Grünanlage vorhanden ist.

 

Umlagefähig ist voraussichtlich ein Aufwand von 21.000 €. Dividiert durch 9.432 Maßstabseinheiten (Vollgeschossmaßstab) ergibt sich daraus ein Beitragssatz von 2,23 €/ME. Dies entspricht

bei einer Gesamtumlagefläche von 6.288 m² einem durchschnittlichen Beitragssatz von 3,34 € je m² Grundstücksfläche. Die Umlage verteilt sich auf drei Grundstücke zu 51, 24 und 25 %, wobei der Grundstücksanteil von 51 % wiederum auf 44 Wohnungseigentümer zu verteilen ist.

 

Vor Eintritt in die Diskussion unterbricht AV Lefler um 18:03 Uhr die Sitzung, um Herrn Karl-Heinz Rüdiger, Verwaltungsratsvorsitzender der Wohnanlage Kochstraße 11/13/15 Gelegenheit zu geben, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Herr Rüdiger trägt gemäß Anlage zum Protokoll vor.

 

AV Lefler setzt die Sitzung um 18:06 Uhr fort.
Stellv. StD Beitz erklärt, dass er zur dargestellten Chronologie keine Auskunft geben kann, sagt aber die Prüfung der Angelegenheit und eine schriftliche Antwort zu.

Rh. Herzog hält eine Aufarbeitung der Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung des UBD für erforderlich, der Auffassung von stellv. Bgm. Schultz, eine Aufklärung in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses wäre ausreichend, schließt er sich nicht an.

Rh. Schwidder schlägt vor, unabhängig von der inhaltlichen Aufarbeitung des Sachverhaltes die vorgesehenen Empfehlungen zur Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung zu geben, um keine Verzögerung des vorgesehenen Ausbaus des Gehweges entstehen zu lassen.

Nach weiterer Diskussion ist sich der Ausschuss einig, dass eine inhaltliche Aufarbeitung des Sachverhaltes in einer öffentlichen Sitzung des UBD erfolgen soll.

 

Der vorliegende Tagesordnungspunkt wird mit 4 Ja und 2 Nein-Stimmen vertagt.