Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

FBL Kern erläutert, dass es wie in jeden Jahr die Aufgabe dieses Ausschusses, über die nicht durch die beiden anderen Fachausschüsse empfohlenen Ansätze zu beraten.

Rh. Herzog moniert dazu, dass dazu aber der Beschlussvorschlag in der Vorlage nicht passt, dieser müsse der tatsächlichen Aufgabe des Ausschusses angepasst werden.

Anschließend stellt FBL Kern die zu beratenden Ansätze kurz vor:

Produkte 11120 Innere Verwaltungsangelegenheiten, 11121 Öffentlichkeitsarbeit, 11111 Gemeindeorgane: keine wesentlichen Änderungen gegenüber 2019

Produkt 11180 sonstiger Verwaltungsservice: leichte Verringerung von 1.200 Euro bei den Versicherungsbeiträge

Produkte 11140 Finanzverwaltung (Haushalt), 53100 Stromversorgung, 53200 Gasversorgung, 11142 Finanzverwaltung (Steuern und Abgaben): keine wesentlichen Veränderungen gegenüber 2019

Produkt 11150 Liegenschaftsverwaltung: erhöhter Aufwand wegen maroder Bäume,

Produkte 25201 (Kulturobjekte): Bei der dazugehörigen Kostenstelle Ohm’sches Haus wurden die Ansätze wegen des beschlossenen Verkaufes gestrichen)

Produkte 28101 (Kulturpflege), 36601 Jugendzentren (Liegenschaftsverwaltung), 52200 Baugrundstücke, 57301 wirtschaftliche Beteiligungen FD 31: keine wesentlichen Veränderungen.

Abschließend erläutert FBL Kern kurz den Bereich Steuern und Abgaben, dessen Zahlen auf den derzeitigen Veranlagungen und Orientierungsdaten beruhen. Hier gibt es gegenüber den vorherigen Sitzungen keine wesentlichen Änderungen.

Stellv. Bgm. Hanke erkundigt sich nach den Aufwandsentschädigungen für die EDL GmbH. Diese Gesellschaft könnte seiner Ansicht nach obsolet sein. FBL Kern verweist hierzu auf die Ausführungen von StD Meyer vor geraumer Zeit zu diesem Thema. Die Gesellschaft soll auch nach Ende der Aktivitäten als „leere Hülle“ verbleiben, damit sie zu gegebener Zeit evtl. mit anderen Aufgaben betraut werden kann. Dieses ist wesentlich kostengünstiger als die Auflösung der jetzigen GmbH und einer evtl. Neugründung einer anderen GmbH. Die Aufwandsentschädigung an den Geschäftsführer Herrn Hesebeck dienen dazu, die Prämien für eine vom Geschäftsführer abgeschlossene D&O-Versicherung zu bezahlen.

Rh. Herzog erklärt, dass die Kennziffern zum Stromverbrauch wenig aussagekräftig sind und bittet in der VA-Sitzung zum Erläuterung, warum der Stromverbrauch in 2017 gegenüber den anderen Jahren so niedrig ist. Das Streichen der Ansätze für das Ohm’sche Haus kann er nicht nachvollziehen, da der Kaufvertrag ja noch nicht abgeschlossen ist. Es müssten seiner Ansicht noch Aufwendungen entstehen.

FBL Kern erläutert abschließend noch kurz die Gesamtsituation des Haushaltes. Die Defizite im Ergebnishaushalt können durch die vorhandene Rücklage gedeckt werden, durch die Veränderungen der Haushaltsansätze durch den UBD in der Sitzung Anfang Februar 2020 konnte die Liquidität langfristig etwas verbessert werden, Ende 2023 ist mit Liquiditätskrediten von rd. 1,8 Mio Euro zu rechnen, das sind 500.000 Euro weniger als ursprünglich geplant.

 

Der Ausschuss empfiehlt

 


die Haushaltsansätze wie vorgestellt..