Sitzung: 10.02.2020 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0042/2020
Sachverhalt:
Zur Sicherstellung
der Erschließung des Fähranlegers ist es notwendig das Flurstück 34/11, Flur 7
der Gemarkung Hitzacker als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.
Das Flurstück ist
durch eine Grundstücksteilung im Rahmen des Überganges der Jeetzel vom Bund auf
das Land Niedersachsen entstanden. Eigentümerin des neugebildeten Flurstückes
34/11 ist jetzt die Stadt Hitzacker (Elbe). Vor Übergang des Bereiches auf das
Land Niedersachsen war die Erschließung des Fähranlegers durch die Genehmigung
für den Betrieb der Fähre gesichert. Dieses Recht ist durch den
Eigentumsübergang entfallen.
Die Wegefläche bis
an das Flurstück 34/11 ist bereits als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt.
In vorherigen
Sitzungen wurde sich bereits darauf geeinigt, einem Verkauf nicht zuzustimmen.
Auf Anmerkung des
AV, dass aufgrund der bestehenden gewidmeten Wegeführung auch das neu gebildete
Teilstück bereits gewidmet ist, erläutert FBL Hesebeck, dass das Teilstück
34/11 keiner Widmung unterliegt. Das Flurstück ist nicht im bestehenden
Widmungsblatt aufgeführt.
Der AV verweist
darauf, den Widmungstext vor Veröffentlichung durch den Verwaltungsausschuss
noch einmal prüfen zu lassen.
Beschluss:
Die der
Erschließung des Fähranlegers dienende Verkehrsfläche Flurstück 34/11, Flur 7
der Gemarkung Hitzacker wird gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr.
3 und § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) öffentlich zur
Gemeindestraße gewidmet. Der gewidmete Bereich ist in das Straßenverzeichnis
der Stadt Hitzacker (Elbe) aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt
Hitzacker (Elbe). Die Bekanntmachung der Widmung erfolgt ortsüblich in der
Elbe-Jeetzel-Zeitung.
Der Verwaltungsausschuss prüft den Widmungstext
vor der Veröffentlichung.