Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Ratsherr Wolfgang Peemöller ist zum 01.01.2020 ein Beschäftigungsverhältnis mit der Samtgemeinde Elbtalaue eingegangen. Dies hat gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 i. V. m. §§ 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 50 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Verlust seines Sitzes im Rat der Gemeinde Gusborn zur Folge.

Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Gemeinde Gusborn per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Nachfolge richtet sich nach § 38 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKWG). Ersatzperson für die durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags Unabhängige Gusborner -UG-, auf Herrn Wilhelm- Andreas Chocholowicz, Sipnitz, Sipnitz 3, 29476 Gusborn über.

Bgm Ringel bedankt sich bei Rh Peemöller im Namen des Rates der Gemeinde Gusborn für seine geleistete konstruktive Mitarbeit und übergibt ein Präsent.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden 

 


Beschluss:

Es wird festgestellt, dass Ratsherr Wolfgang Peemöller seinen Sitz im Rat der Gemeinde Gusborn verliert.


Herr Peemöller verlässt den Sitzungstisch.