Sitzung: 12.03.2020 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 40/0023/2020
Sachverhalt:
Ratsherr Wolfgang
Peemöller ist zum 01.01.2020 ein Beschäftigungsverhältnis mit der Samtgemeinde
Elbtalaue eingegangen. Dies hat gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 i. V. m. §§ 50 Abs.
1 S. 1 Nr. 2, 50 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
den Verlust seines Sitzes im Rat der Gemeinde Gusborn zur Folge.
Der Sitzverlust ist
gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Gemeinde Gusborn per Beschluss
festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses
ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Die Nachfolge
richtet sich nach § 38 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKWG). Ersatzperson für die durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und
Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des
Wahlvorschlags. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie
entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite
Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags Unabhängige Gusborner -UG-,
auf Herrn Wilhelm- Andreas Chocholowicz, Sipnitz, Sipnitz 3, 29476 Gusborn
über.
Bgm Ringel bedankt sich bei Rh Peemöller im Namen des Rates der Gemeinde
Gusborn für seine geleistete konstruktive Mitarbeit und übergibt ein Präsent.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Es wird
festgestellt, dass Ratsherr Wolfgang Peemöller seinen Sitz im Rat der Gemeinde
Gusborn verliert.
Herr Peemöller verlässt den
Sitzungstisch.