Sitzung: 06.02.2020 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0017/2020
Bgm Stegemann
erläutert den Sachverhalt. Er erklärt, dass er beabsichtigt, bei der Bundesstraßenverwaltung einen Antrag
auf Errichtung einer Fußgängerampel im Bereich des Imbisses stellen möchte.
Hierzu hat er auch bereits Rücksprache mit der Samtgemeindeverwaltung gehalten.
Hier werden keine Einwände erhoben und auch ein Vertreter des Straßenbauamtes
befürwortet dieses Vorhaben. Bgm Stegemann führt aus, dass der Verkehr auf der
B 216 bedeutend zugenommen hat und eine gefahrlose Überquerung teilweise nicht
möglich ist. Ein Zebrastreifen ist hier auch nicht optimal und die derzeit
vorhandene Querungsinsel ist unangebracht. Hier wird niemand stehen wollen, bei
dem ständig zunehmenden Verkehrsaufkommen.
Rh Scherlies
begrüßt das Vorhaben. Er hält jedoch einen Fußgängerweg verkehrsberuhigender
als eine Fußgängerampel und weist auf technische Probleme hin, die entstehen
könnten. Des weiteren ist zu klären, wer die Kosten der Anlage trägt.
Bgm Stegemann
erklärt, dass er den Antrag so stellen wird, dass die Kosten für die
Fußgängerampel von der Bundesstraßenverwaltung zu tragen sind.
Stellv. Bgm Goebel
weist darauf hin, dass auch in anderen Orten entlang der B 216 bereits
Fußgängerampeln errichtet wurden.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Göhrde den
Beschluss:
Die Gemeinde Göhrde
stellt für den OT Metzingen im Bereich des Imbisses bei der
Bundesstraßenverwaltung einen Antrag auf Errichtung einer Fußgängerampel. Die
Kosten sind von der Bundesstraßenverwaltung zu tragen.