Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Bgm Stegemann erläutert den Sachverhalt. Er erklärt, dass er beabsichtigt,  bei der Bundesstraßenverwaltung einen Antrag auf Errichtung einer Fußgängerampel im Bereich des Imbisses stellen möchte. Hierzu hat er auch bereits Rücksprache mit der Samtgemeindeverwaltung gehalten. Hier werden keine Einwände erhoben und auch ein Vertreter des Straßenbauamtes befürwortet dieses Vorhaben. Bgm Stegemann führt aus, dass der Verkehr auf der B 216 bedeutend zugenommen hat und eine gefahrlose Überquerung teilweise nicht möglich ist. Ein Zebrastreifen ist hier auch nicht optimal und die derzeit vorhandene Querungsinsel ist unangebracht. Hier wird niemand stehen wollen, bei dem ständig zunehmenden Verkehrsaufkommen.

Rh Scherlies begrüßt das Vorhaben. Er hält jedoch einen Fußgängerweg verkehrsberuhigender als eine Fußgängerampel und weist auf technische Probleme hin, die entstehen könnten. Des weiteren ist zu klären, wer die Kosten der Anlage trägt.

Bgm Stegemann erklärt, dass er den Antrag so stellen wird, dass die Kosten für die Fußgängerampel von der Bundesstraßenverwaltung zu tragen sind.

Stellv. Bgm Goebel weist darauf hin, dass auch in anderen Orten entlang der B 216 bereits Fußgängerampeln errichtet wurden.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Göhrde den

 


Beschluss:

Die Gemeinde Göhrde stellt für den OT Metzingen im Bereich des Imbisses bei der Bundesstraßenverwaltung einen Antrag auf Errichtung einer Fußgängerampel. Die Kosten sind von der Bundesstraßenverwaltung zu tragen.