Frau Wollmann hinterfragt die Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Querdeich. Sie fragt an, wann die Maßnahmen durchgeführt werden und ob diese kontrolliert werden.

 

StDir Meyer erläutert, dass die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen Teil des Verfahrens sind. Zur Umsetzung (zum Beispiel von Pflanzmaßnahmen) gibt es Zeitpläne. Die Umsetzung wird vom Landkreis als Festsetzungsbehörde sowie auch seitens der Samtgemeinde kontrolliert. Ein Teil der Maßnahmen ist bereits in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde umgesetzt worden. Nicht zuletzt gibt es nach Abschluss der Baumaßnahmen auch eine Bauabnahme einschließlich Monitoring, in dessen Umfang gehören auch die Ausgleichsmaßnahmen.