Rh Hahlbohm bemerkt, dass der Graben von Fließau nach Mützingen längst hätte ausgebaggert werden müssen, da er zuwächst. Bgm Schulz weist darauf hin, dass dies im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde liegt.

Des Weiteren weist Rh Hahlbohm auf den Teich in Mützingen hin, der ebenfalls geräumt werden muss, da er mit Schilf zuwächst. Hier erklärt Bgm Schulz, dass zuvor einiges mit dem anliegenden Grundstückseigentümer zu klären ist, da zurzeit kein Zugang zum Teich vorhanden ist.

Bgm Schulz weist ebenfalls auf den Teich in Keddien hin. Dieser ist ebenfalls zu räumen. Allerdings ist hier die Schwierigkeit, dass dieser beim Anlegen mit Folie ausgelegt wurde und die Gefahr besteht, dass die Folie beschädigt wird, wenn hier Großgeräte zum Einsatz kommen.