Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Die Gebührenkalkulation über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung für die Jahre 2020 und 2021 hat ergeben, dass sich die Gebühr für die Leistung erhöht. Die Unterdeckung der Vorperiode wurde bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt.

Die Berechnung der Gebühr ist aus den Unterlagen zur Gebührenkalkulation ersichtlich.

 

 

 

Betriebsleiter Klafak erläutert kurz den Sachverhalt.

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung), wird beschlossen.