Sitzung: 12.12.2019 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 08/0437/2019
Die
Gebührenkalkulation über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche
Straßenreinigung für die Jahre 2020 und 2021 hat ergeben, dass sich die Gebühr
für die Leistung erhöht. Die Unterdeckung der Vorperiode wurde bei der
Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt.
Die Berechnung der
Gebühr ist aus den Unterlagen zur Gebührenkalkulation ersichtlich.
Betriebsleiter
Klafak erläutert kurz den Sachverhalt.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden
Beschluss:
Die 3. Satzung zur
Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren
für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung), wird
beschlossen.